Common use of Einzelfahrscheine Clause in Contracts

Einzelfahrscheine. Einzelfahrscheine der Preisstufen (PS) 1 bis 4, des Stadttarifs und des Vorverkaufs für den Stadttarif Braunschweig für Er- wachsene und Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) berechti- gen vom Zeitpunkt des Kaufes bzw. der Entwertung an inner- halb ihres räumlichen Geltungsbereichs und ihrer Geltungs- dauer zu beliebig vielen Fahrten (auch Rück- und Rundfahrten) und beliebig häufigem Umsteigen. Nach Beendigung der Gel- tungsdauer ist ein neuer Fahrschein zu lösen bzw. zu entwerten oder das Fahrzeug beim nächsten planmäßigen Halt zu verlas- sen. Ausnahmen sind nur aus betriebsbedingten Gründen, z. B. Verspätungen, erlaubt. Bei Fahrscheinen der Preisstufe 4 ist kein neuer Fahrschein zu lösen bzw. zu entwerten, wenn sich der Fahrgast zum Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeitsfrist einschließlich Einstiegszone mindestens 4 Tarifzonen vom Einstiegsort entfernt und weiter in Fahrtrichtung auf seinen Zielort befindet. Der räumliche Gel- tungsbereich richtet sich nach der auf dem Fahrschein angege- benen Einstiegszone sowie der gelösten Preisstufe. Die Geltungsdauer von Einzelfahrscheinen in der jeweiligen Preisstufe ergibt sich aus nachstehender Übersicht: In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Lösen oder Entwerten der Einzelfahrscheine nicht möglich. Ansonsten gelten für die Entwertung die Bestimmungen in § 6 der Allge- meinen und Besonderen Beförderungsbedingungen.

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Einzelfahrscheine. Einzelfahrscheine der Preisstufen (PS) 1 bis 4, des Stadttarifs Stadtta- rifs und des Vorverkaufs für den Stadttarif Braunschweig für Er- wachsene und Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) berechti- gen Braun- schweig berechtigen vom Zeitpunkt des Kaufes bzw. der Entwertung an inner- halb innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereichs Gel- tungsbereichs und ihrer Geltungs- dauer Geltungsdauer zu beliebig vielen vie- len Fahrten (auch Rück- und Rundfahrten) und beliebig häufigem Umsteigen. Nach Beendigung der Gel- tungsdauer Geltungs- dauer ist ein neuer Fahrschein zu lösen bzw. zu entwerten ent- werten oder das Fahrzeug beim nächsten planmäßigen planmäßi- gen Halt zu verlas- senverlassen. Ausnahmen sind nur aus betriebsbedingten be- triebsbedingten Gründen, z. B. Verspätungen, erlaubt. Bei Fahrscheinen der Preisstufe 4 ist kein neuer Fahrschein Fahr- schein zu lösen bzw. zu entwerten, wenn sich der Fahrgast Fahr- xxxx zum Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeitsfrist einschließlich ein- schließlich Einstiegszone mindestens 4 Tarifzonen vom Einstiegsort entfernt und weiter in Fahrtrichtung auf seinen Zielort befindet. Der räumliche Gel- tungsbereich Geltungsbereich richtet sich nach der auf dem Fahrschein angege- benen angegebenen Einstiegszone sowie so- wie der gelösten Preisstufe. Die Geltungsdauer von Einzelfahrscheinen in der jeweiligen je- weiligen Preisstufe ergibt sich aus nachstehender Übersicht: In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Lösen oder Entwerten der Einzelfahrscheine nicht möglich. Ansonsten gelten für die Entwertung die Bestimmungen Best- immungen in § 6 der Allge- meinen Allgemeinen und Besonderen BeförderungsbedingungenBe- förderungsbedingungen.

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Einzelfahrscheine. Einzelfahrscheine der Preisstufen (PS) 1 bis 4, des Stadttarifs und des Vorverkaufs für den Stadttarif Braunschweig für Er- wachsene und Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) berechti- gen berech- tigen vom Zeitpunkt des Kaufes bzw. der Entwertung an inner- halb in- nerhalb ihres räumlichen Geltungsbereichs und ihrer Geltungs- dauer Gel- tungsdauer zu beliebig vielen Fahrten (auch Rück- und RundfahrtenRund- fahrten) und beliebig häufigem Umsteigen. Nach Beendigung der Gel- tungsdauer Geltungsdauer ist ein neuer Fahrschein zu lösen bzw. zu entwerten oder das Fahrzeug beim nächsten planmäßigen Halt zu verlas- senverlassen. Ausnahmen sind nur aus betriebsbedingten Gründen, z. B. Verspätungen, erlaubt. Bei Fahrscheinen der Preisstufe 4 ist kein neuer Fahrschein zu lösen bzw. zu entwerten, wenn sich der Fahrgast zum Zeitpunkt Zeit- punkt des Ablaufs der Gültigkeitsfrist einschließlich Einstiegszone Einstiegs- zone mindestens 4 Tarifzonen vom Einstiegsort entfernt und weiter in Fahrtrichtung auf seinen Zielort befindet. Der räumliche Gel- tungsbereich räum- liche Geltungsbereich richtet sich nach der auf dem Fahrschein angege- benen Fahr- schein angegebenen Einstiegszone sowie der gelösten PreisstufePreis- stufe. Die Geltungsdauer von Einzelfahrscheinen in der jeweiligen Preisstufe ergibt sich aus nachstehender Übersicht: In den Zügen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist das Lösen Lö- sen oder Entwerten der Einzelfahrscheine nicht möglich. Ansonsten An- sonsten gelten für die Entwertung die Bestimmungen in § 6 der Allge- meinen Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen.

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