Beförderungsbedingungen Musterklauseln

Beförderungsbedingungen. Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen sowie die besonderen Beförderungsbedingungen der einzelnen Verkehrsunternehmen in der jeweils neuesten Fassung.
Beförderungsbedingungen. Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Priwallfähren der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH Die allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für die Beför­ derung und den Aufenthalt auf den Fährschiffen des Bereiches Fähren der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH und auf dem Fähr­ gelände. Die StVO und die Fährbetriebsverordnung (FäV) gelten innerhalb des gesamten Fährbetriebsgeländes und auf den Fähr­ schiffen. Das Fährbetriebsgelände umfasst das gesamte Fähr­ grundstück einschließlich Rampen, Anlegebrücken und deren Zuwegung. Der Schiffsführer übt das Hausrecht aus; alle an Bord und auf dem Fährbetriebsgelände befindlichen Personen sind verpflichtet, seine Weisungen und die Weisungen der von ihm Beauftragten zu befolgen. Die Fahrpläne werden öffentlich bekannt gemacht und auf den Fährschiffen sowie an den Anlegestellen ausgehängt. Die Stadt­ werke Lübeck Mobil GmbH, Bereich Fähren, haftet nicht für Schä­ den, die durch Verspätung oder Fahrtausfälle verursacht werden, wenn diese auf Witterungseinflüsse, Betriebsstörungen, Streik oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. Der Fährbetrieb behält sich vor, bei Bedarf das Angebot unter Aufhebung des Fahrplanes durch zusätzliche Fahrten zu erweitern bzw. einzuschränken. Tägliche Betriebszeit ist die Zeit zwischen der 1. und der letzten fahrplanmäßigen Überfahrt, die tägliche Betriebszeit ist an den Fährstellen durch Aushang bekannt gemacht.
Beförderungsbedingungen. (1) Die nachfolgend aufgeführten Regelungen zu den Beförderungsbedingungen beinhalten sowohl die Verpflichtungen der DVB als auch der Nutzer. Zusätzlich zu diesen AGBs gelten die jeweils aktuellen Beförderungsbedingungen des VVO (fortan Beförderungsbedingungen) und Tarifbestimmungen des VVO (fortan Tarifbestimmungen). Die Beförderungsbedingungen bzw. Tarifbestimmungen finden Sie hier: (xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx/xxx/XXX-Xxxxxxxxxx-XXX- Kleingedrucktes.pdf). Die AGBs zum MOBIshuttle gelten vorrangig vor den Beförderungsbedingungen oder Tarifbestimmungen.
Beförderungsbedingungen. 1 Geltungsbereich § 2 Anspruch auf Beförderung § 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen § 4 Verhalten der Fahrgäste § 5 Zuweisen von Wagen und Plätzen § 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise, deren Verkauf und Stempelung § 7 Zahlungsmittel § 8 Ungültige Fahrausweise § 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt § 10 Erstattung von Beförderungsentgelt § 11 Beförderung von Xxxxxx § 12 Beförderung von Tieren § 13 Fundsachen § 14 Haftung § 15 Verjährung § 16 Ausschluss von Ersatzansprüchen § 17 Schlichtung § 18 Gerichtsstand
Beförderungsbedingungen. A.1 Allgemeine Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Personen (GCC-CIV/ 14 PRR) .........................................................................................................................................
Beförderungsbedingungen. Für die Beförderung von Personen und Sachen gelten auch die Besonderen Beför- derungsbedingungen des Unternehmens, dessen Verkehrsmittel jeweils genutzt wird.
Beförderungsbedingungen. 1. Bei Taxen ist an der rechten unteren Ecke der Heckscheibe ein nach außen und innen wirkendes Schild mit der vierstelligen Ordnungsnummer, welche die Genehmigungsbehörde erteilt hat, anzubringen.
Beförderungsbedingungen. (1) Eine Beförderung erfolgt nur, wenn der Fahrgast eine gültige Fahrkarte bzw. ausgedruckte Buchungsbestätigung (siehe oben IV. Abs. 1) vorlegt und die Witterungs- und Wasserbedingungen eine sichere Beförderung des Fahrgastes zulassen. Der Fahrgast ist nur berechtigt, ein Stück Handgepäck (bis 12 l Volumen) mitzuführen. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz. Soweit der sichere Betrieb des Busses dies erfordert, ist HCRB berechtigt, den Fahrgästen andere Sitzplätze zuzuweisen.
Beförderungsbedingungen. Die besonderen Bestimmungen über die Beförderung von Fahrzeugen in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen legen insbesondere die Bedingungen für die Annahme zur Beförderung, die Abfertigung, das Verladen und die Beförderung, das Entladen und die Auslieferung sowie die Verpflichtungen des Reisenden fest.
Beförderungsbedingungen. 1 Geltungsbereich Die allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung und den Aufenthalt auf den Fährschiffen der Fähre Loreley GmbH & Co. KG und auf dem Fährgelände. Die StVO und die Landesfährenverordnung gelten innerhalb des gesamten Fährbetriebs- geländes und auf den Fährschiffen; auf diesen gilt zusätzlich die Fährenbetriebsverordnung. Das Fährbetriebsgelände umfasst: Rampen, Rampenwagen, Anlegebrücken und deren Zu- wegung auf dem gepachteten Grund der WSV bzw. der Städte St.Goar und St.Goarshausen. § 2 Ausschlüsse Von der Beförderung sind ausgeschlossen: