Einzugsaufträge. (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschrif- ten schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen For- derungsbetrag zu beschaffen (z.B. Zinsscheine) und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. (2) Einlösung von Lastschriften und von Xxxxxx ausgestellten Schecks
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einzugsaufträge. (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschrif- ten Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen For- derungsbetrag Forderungsbetrag zu beschaffen (z.B. zum Beispiel Zinsscheine) ), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält.. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder
(2) Einlösung von Lastschriften und von Xxxxxx ausgestellten vom Kunden ausgestellter Schecks
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einzugsaufträge. (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschrif- ten Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen For- derungsbetrag Forderungsbetrag zu beschaffen (z.B. zum Beispiel Zinsscheine) ), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält.. Der
(2) Einlösung von Lastschriften und von Xxxxxx ausgestellten vom Kunden ausgestellter Schecks
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einzugsaufträge. (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschrif- ten Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag Auf- trag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen For- derungsbetrag Forderungsbetrag zu beschaffen (z.B. zum Beispiel Zinsscheine) ), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält.. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die
(2) Einlösung von Lastschriften und von Xxxxxx ausgestellten vom Kunden ausgestellter Schecks
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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen
Einzugsaufträge. (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschrif- ten Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag Auf trag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen For- derungsbetrag Forderungsbetrag zu beschaffen (z.B. zum Beispiel Zinsscheine) ), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält.dass
(2) Einlösung von Lastschriften und von Xxxxxx ausgestellten vom Kunden ausgestellter Schecks
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einzugsaufträge. (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschrif- ten Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen For- derungsbetrag Forderungsbetrag zu beschaffen beschaf- fen (z.B. zum Beispiel Zinsscheine) ), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind.
(2) Einlösung von Lastschriften und von Xxxxxx ausgestellten vom Kunden ausgestellter Schecks
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen