Einzureichende Dokumente Musterklauseln

Einzureichende Dokumente. Der Leistungserbringer ist verpflichtet dem KMT jährlich, bis spätestens 31. Mai, folgende Unterlagen einzu- reichen:  Statistik über die vertraglich vereinbarten und erbrachten Massnahmen in qualitativer und quan- titativer Hinsicht (gemäss Reporting-Vorlage)  Genehmigte Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung), Betriebsabrechnungsbogen (BAB) oder Kostenrechnung bezüglich Nettokosten und Erlöse der angebotenen Massnahmen ge- mäss AVB und Leistungsvereinbarung sowie Revisionsbericht. Dieser bestätigt im Prüfungsur- teil, dass die Jahresrechnung für das abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Ge- setz entspricht.  Aktuelle Betriebsbewilligung und Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems (aktuelles Zertifikat)  Offizieller Jahresbericht
Einzureichende Dokumente. Zwecks Beantragung einer Bezuschussung des betreuten Freizeitangebotes muss die Gemeinde folgende Dokumente beim zuständigen Fachbereich des Ministeriums einreichen: • ein pädagogisches Konzept und eine Hausordnung/Informationsblatt; • eine Beschreibung der Räumlichkeiten. Der Xxxxxx reicht folgende Dokumente spätestens einen Monat nach Ende der Ferienbetreuung ein: • Auskunft zur Qualifikation des Hauptleiters (Name, Vorname, Geburtsdatum sowie Studium bzw. abgeschlossene Animatorenausbildung) • eine Liste der Betreuer pro Ferienwoche; diese beinhaltet deren Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Studienfach bzw. Animatorenausbildung; • Auskunft bez. der Erste-Hilfe-Ausbildung des Hauptleiters und mindestens eines Betreuers • eine Liste aller eingeschriebenen und teilgenommenen Kinder (Namen, Vornamen, Geburtsdaten); • den Beleg der Haftpflichtversicherung; • die Zahlungsbelege bez. Material- und Funktionszuschuss, • eine schriftliche Auswertung des Ablaufs des Projektes sowie eine. Ein- und Ausgabetabelle der Kosten.
Einzureichende Dokumente. Alle Dokumente sind für S-International bestimmt. Unterlagen, die digital einzureichen sind, laden Sie bitte im Mobility Online Portal hoch. Unterlagen, die im Original abzugeben sind, sind persönlich oder postalisch einzureichen (Kontaktdaten siehe Ende des Leitfadens). Bitte fertigen Sie zur Sicherheit von allen ausgefüllten und unterzeichneten Formularen eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen an. Alle Unterlagen sind auch für Mobilitäten ohne Förderung („Zero Grant“) verpflichtend ein- zureichen! „Zero Grant“-Studierende (alle Studierenden, die für Ihr Auslandsaufenthalt kein Erasmus- Stipendium erhalten und für einen sogenannten „Zero Grant“-Aufenthalt ins Ausland ge- hen), sind dennoch verpflichtet, alle geforderten Unterlagen einzureichen. Auch wenn Sie keine Erasmus Förderung erhalten, nutzen Sie einen Erasmus-Studienplatz, sind damit Pro- grammteilnehmer:in und müssen alle Vorgaben erfüllen. Wenn Sie die unten genannten Dokumente nicht oder nicht fristgerecht einreichen, dürfen Sie den Erasmus-Studienplatz nicht antreten und verlieren Ihren Anspruch auf die Erasmus- Förderung bzw. -Studienplatz!
Einzureichende Dokumente