Ende der Leistungen. Wurde bis zum Ende des Gültigkeitszeitraumes der automatischen Mitversicherung das Änderungsrisiko nicht angezeigt, entfällt ab diesem Zeitpunkt die automatische Mitversicherung. Abweichend von Ziff. 11.6. BBR gilt: Verletzt der Versicherungsnehmer grob fahrlässig eine Obliegenheit und/oder eine Sicherheitsvorschrift ▪ nach Abschnitt B 8.1.1 (1) VHB 2010 und/oder ▪ Abschnitt A 16.1 VHB 2010 und/oder ▪ Ziff. 11.21. BBR so verzichtet der Versicherer abweichend von Abschnitt B 8.3.1 VHB 2010 auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Nr. 1 und 2 der Siche- rungsanforderungen zur Hausratversicherung beschriebenen Mindestsi- cherungen der Wohnung sowie die Sicherheitsvorschriften und Obliegen- heiten nach Ziff. 6 BBR (Fahrraddiebstahl).
Ende der Leistungen. 8.1. Mit Beendigung der Services haben Sie nicht mehr das Recht auf Zugriff oder Verwendung der Services, einschließlich der dazugehörigen Oracle-Programme und Leistungsumgebungen, und vorbehaltlich eventueller gesetzlicher Anforderungen löscht Oracle alle Ihre noch in der Leistungsumgebung vorhandenen Inhalte und Ihre Anwendungen oder macht sie auf andere Weise unzugänglich.