Ende der Leistungen Musterklauseln

Ende der Leistungen. Wurde bis zum Ende des Gültigkeitszeitraumes der automatischen Mitversicherung das Änderungsrisiko nicht angezeigt, entfällt ab diesem Zeitpunkt die automatische Mitversicherung. Abweichend von Ziff. 11.6. BBR gilt: Verletzt der Versicherungsnehmer grob fahrlässig eine Obliegenheit und/oder eine Sicherheitsvorschrift ▪ nach Abschnitt B 8.1.1 (1) VHB 2010 und/oder ▪ Abschnitt A 16.1 VHB 2010 und/oder ▪ Ziff. 11.21. BBR so verzichtet der Versicherer abweichend von Abschnitt B 8.3.1 VHB 2010 auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Nr. 1 und 2 der Siche- rungsanforderungen zur Hausratversicherung beschriebenen Mindestsi- cherungen der Wohnung sowie die Sicherheitsvorschriften und Obliegen- heiten nach Ziff. 6 BBR (Fahrraddiebstahl).
Ende der Leistungen. 8.1. Mit Beendigung der Services haben Sie nicht mehr das Recht auf Zugriff oder Verwendung der Services, einschließlich der dazugehörigen Oracle-Programme und Leistungsumgebungen, und vorbehaltlich eventueller gesetzlicher Anforderungen löscht Oracle alle Ihre noch in der Leistungsumgebung vorhandenen Inhalte und Ihre Anwendungen oder macht sie auf andere Weise unzugänglich.

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.