Ende des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz endet – nach Auszahlung der Einmalleistung, – bei Vollendung des 55. Lebensjahres der versicherten Person. Nach Beendigung des Versicherungsschutzes wird der diesbezügliche Beitragsanteil als zusätzlicher Beitrag zur Erhöhung der verbleibenden Leistungen in der Unfallversicherung verwendet, sofern Sie nichts anderes bestimmen.
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Ende des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz endet – − nach Auszahlung der Einmalleistung, – − bei Vollendung des 55. Lebensjahres der versicherten Person. Nach Beendigung des Versicherungsschutzes wird der diesbezügliche diesbezüg- liche Beitragsanteil als zusätzlicher Beitrag zur Erhöhung der verbleibenden Leistungen in der Unfallversicherung verwendet, sofern Sie nichts anderes bestimmen.
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Samples: vsam-ev.de, www.svl-sports.de
Ende des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz endet – − nach Auszahlung der Einmalleistung, – − bei Vollendung des 55. Lebensjahres der versicherten Person. Nach Beendigung des Versicherungsschutzes wird der diesbezügliche Beitragsanteil als zusätzlicher Beitrag zur Erhöhung der verbleibenden Leistungen in der Unfallversicherung verwendet, sofern Sie nichts anderes bestimmen.
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Ende des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz endet – − nach Auszahlung der Einmalleistung, – − bei Vollendung des 55. Lebensjahres der versicherten Person. Nach Beendigung des Versicherungsschutzes wird der diesbezügliche diesbezüg- liche Beitragsanteil als zusätzlicher Beitrag zur Erhöhung der verbleibenden Leistungen in der Unfallversicherung verwendet, sofern Sie nichts anderes bestimmen.. UV STD 02/2018
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Ende des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz endet – − nach Auszahlung der Einmalleistung, – − bei Vollendung des 55. Lebensjahres der versicherten Person. Nach Beendigung des Versicherungsschutzes wird der diesbezügliche diesbezüg- liche Beitragsanteil als zusätzlicher Beitrag zur Erhöhung der verbleibenden Leistungen in der Unfallversicherung verwendet, sofern Sie nichts anderes bestimmen.. UV STD 5/2018
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