Energie Musterklauseln

Energie. Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung des Energiesektors und die Rolle eines gut funktionierenden Energiemarkts bei der Förderung von nachhaltiger Entwicklung und Wirtschaftswachstum an, tragen zur Verwirklichung der international vereinbarten Entwicklungsziele bei, arbeiten bei der Bewältigung globaler Herausforderungen in den Bereichen Umwelt und Klima zusammen und sind bestrebt, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die Zusammenarbeit in diesem Berecih mit folgenden Zielen zu verstärken:
Energie. Ist das Ergebnis der Multiplikation aus Volumen mal Xxxxxxxxx.
Energie. Es wird ein Prüfauftrag über Kosten und Konsequenzen einer öffentlichen Verfügung über die Energienetze vereinbart. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass „keine Wärme ohne Stromproduktion und keine Stromproduktion ohne Wärme“ als Grundsatz festgelegt und mit Hilfe der Wohnungsbauunternehmen umgesetzt werden sollen. Das Modell Stadtwerke als Akteur für eine KWK-Strategie soll geprüft werden. Angestrebt wird die CO2-Reduktion bei öffentlichen Gebäuden. Öffentliche Unternehmen sollen sich zertifizieren lassen. Anstrengungen der Unternehmen im Klimaschutz sollen für deren Vorstände und Geschäftsführer durch eine ‚Klima- Tantieme’ finanziell honoriert werden. Bei öffentlichen Liegenschaften sollen „Energiebeauftragte“ eingesetzt werden, die auch direkt von Energieeinsparungen profitieren können. Es wird ein virtuelles Kraftwerk als Modellprojekt im Rahmen der IBA vorgeschlagen, durch das dezentrale Einheiten informationstechnisch verbunden werden sollen. Über die IBA hinaus soll geprüft werden, wie städtische Liegenschaften für KWKs zur Verfügung gestellt werden können. Die Bio-Abfall-Sammlung soll ausgeweitet werden, um die ihnen innewohnende Energie besser zu verwerten. Dabei sollen Erfahrungen aus anderen Großstädten herangezogen und die Kosten geprüft werden. Der Einsatz von Solarenergie soll durch die Bereitstellung von Dächern, insbesondere öffentlicher Liegenschaften, verbessert werden. Geeignete Orte für Bürgerkraftwerke an exponierter Stelle, z.B. HCU, müssen noch identifiziert werden. Die Nutzung der Windenergie soll erheblich ausgebaut werden. Das Repowering bestehender Anlagen soll ermöglicht werden, für neue Anlagen sollen Standorte gefunden und ausgewiesen werden. Aufbauend auf den bewährten und erfolgreichen Strukturen der Beratung der Wirtschaft und der Umsetzung der Förderprogramme soll zur Ausweitung der Klimaschutz-Aktivitäten im engen Zusammenwirken mit anderen maßgeblichen Akteuren eine Energieagentur, sei es als PPP-Projekt oder als Landesbetrieb gemäß § 26 LHO mit eigenem Wirtschaftsplan, gegründet werden, die insbesondere folgende Aufgaben hat: - Bündelung der vorhandenen Aktivitäten und Einbindung der Akteure - Intensivierung und Ausweitung des Beratungsangebots, insbesondere durch systematische aktive Vor-Ort-Beratung der Hamburger Haushalte - Durchführung einer Kommunikationskampagne - Management des Clusters für Erneuerbare Energien - Förderung des Ausbaus von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz, z.B. durch eine Dachfläc...
Energie. (1) Die Vertragsparteien bemühen sich, die Zusammenarbeit im Energiebereich zu intensivieren, um
Energie. Geeignete Stromanschlüsse sind mindestens je Stockwerk vom Bauherrn zur Verfügung zu stellen. Die Verbrauchskosten gehen zu Lasten des Bauherrn.
Energie. (1) Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung des Energiesektors für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung an und bemühen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, die Zusammenarbeit in diesem Bereich auszubauen, um
Energie. Die Koalition wird den bewährten Weg des Ausbaus der Erneuerbaren Ener- gien in Mecklenburg-Vorpommern fortsetzen und hält an den Zielen der ener- giepolitischen Konzeption der Landesregierung aus dem Jahr 2015 fest. Die Koalition realisiert damit die erheblichen industrie- und wirtschaftspolitischen Chancen der Energiewende für das Land einschließlich der Speicher- und der Netzstabilität. Diese Entwicklung werden die Koalitionspartner dadurch weiter unterstützen, dass sie ein Windenergiecluster Mecklenburg-Vorpommern als Plattform für Markterschließung und Ansiedlung weiterer Unternehmen, insbe- sondere auch Zulieferfirmen, aufbauen. Eine Finanzierung von bis zu einer Million Euro pro Jahr soll hierfür über fünf Jahre bereitgestellt werden. Die Koalitionspartner werden sich auf Bundesebene für stabile Rahmenbedin- gungen für die Energiewende einsetzen, insbesondere für die Windkraft auf See mit ihren besonders langen Vorlauf- und Planungszeiträumen. Die Koali- tion wird hierbei vor allem auf ausgewogene Regelungen für die Ostsee und die Verwertung der Fläche für Windenergieanlagen zu Testzwecken achtge- ben. Die Abstimmungen für das Testgebiet zu Realisierungskonzepten, ein- schließlich Netzanbindung, mit der Offshore-Stiftung, den Netzbetreibern so- wie dem Bund, sollen fortgeführt und in die Begleitung der Realisierung über- geben werden. Die Koalitionspartner werden sich weiter für die Akzeptanz von Windenergie- anlagen einsetzen. Dazu soll die Verpflichtung in der Landesbauordnung für eine bedarfsgerechte Befeuerung bis zum ersten Quartal 2017 konkretisiert werden, sodass künftig jede neu errichtete Anlage diese Verpflichtung zu er- füllen hat, wobei für bestimmte Fälle eine Ablöse durch eine Abgabe vorgese- hen wird, die zweckgebunden für den flächendeckenden Einsatz bedarfsge- rechter Befeuerung verwendet wird. Die Erhöhung der Rechts- und Investitionssicherheit für Vorhabenträger erfor- dert einheitliche Rahmenbedingungen und transparente Vorgehensweisen bei der Errichtung von Windenergieanlagen an Land, wofür ein übergeordneter Windenergieerlass erstellt wird, der den Genehmigungsbehörden eine einheit- liche Entscheidungsgrundlage im Sinne eines weiteren Ausbaus liefert. Der Ausbau der Solarthermie und Photovoltaik (PV) soll durch einen Leitfaden begleitet werden, der die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Solarener- gie im Land beinhaltet. Dabei soll auch die Nutzung landwirtschaftlicher Flä- chen für PV-Freiflächenanlagen geregelt werden. Ein ...
Energie. 16: Steuern 17: Wirtschaft und Währung 18: Statistik
Energie. Artikel 194
Energie. Anhang VI, Kapitel 8 betrifft die Anwendung der "Richtlinie 68/414/EWG des Rates vom 20. Dezember 1968 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EWG, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten" in der geltenden Fassung und regelt für Bulgarien den stufenweisen Aufbau des erforderlichen Ausmaßes dieser Vorräte bis zum 31. Dezember 2012. Die mehrjährige Aufbauphase hinsichtlich der Erreichung der 90tägigen Vorratspflicht ist auch anderen Mitgliedstaaten in der Vergangenheit zugestanden worden.