Energiemehrkosten. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 2.12.8 a) – die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus er- höhtem Energie- und Wasserverbrauch sowie erhöhten Energie- und Wasserkosten aufgrund mangelhaft durchge- führter Installationen und Zählerprüftätigkeiten. Ausgeschlossen sind Ansprüche infolge Unwirksamkeit von Energiesparmaßnahmen.
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Energiemehrkosten. Eingeschlossen ist – - abweichend von Ziffer 2.12.8 aZiff. 14.1. (4) – und Ziff. 14.2 Teil A - die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus er- höhtem erhöhtem Energie- und Wasserverbrauch sowie und erhöhten Energie- und Wasserkosten aufgrund mangelhaft durchge- führter durchgeführter Installationen und Zählerprüftätigkeiten. Ausgeschlossen sind Ansprüche infolge Unwirksamkeit von Energiesparmaßnahmen.
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Energiemehrkosten. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 2.12.8 2.16.6 a) – die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus er- höhtem Energie- und Wasserverbrauch sowie erhöhten Energie- und Wasserkosten aufgrund mangelhaft durchge- führter Installationen und Zählerprüftätigkeiten. Ausgeschlossen sind Ansprüche infolge Unwirksamkeit von Energiesparmaßnahmen.
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Energiemehrkosten. Eingeschlossen ist – - abweichend von Ziffer 2.12.8 § 4 I 1 und § 4 II 6 a) – AHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus er- höhtem erhöh- tem Energie- und Wasserverbrauch sowie und erhöhten Energie- und Wasserkosten aufgrund mangelhaft durchge- führter durchgeführter Installationen und Zählerprüftätigkeiten. Ausgeschlossen sind Ansprüche infolge Unwirksamkeit von EnergiesparmaßnahmenEner- giesparmaßnahmen.
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Energiemehrkosten. Eingeschlossen ist – sind - abweichend von Ziffer 2.12.8 a) – die 2.1 AHB gesetzliche Haftpflicht Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden aus er- höhtem erhöhtem Strom-, Energie- und Wasserverbrauch sowie Wasserverbrauchs und erhöhten Strom- Energie- und Wasserkosten aufgrund mangelhaft durchge- führter durchgeführter Installationen und ZählerprüftätigkeitenZählerprüftätigkeit. Ausgeschlossen sind Ansprüche infolge Unwirksamkeit von EnergiesparmaßnahmenSchadenersatzansprüche wegen nicht erreichter Energieeinsparung.
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