Energiemehrkosten. 5.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 2.1 AHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus erhöhtem Energie- und Wasserverbrauch und erhöhten Energie- und Wasserkosten aufgrund mangelhaft durchgeführter Installationen und Zählerprüftätigkeiten. Ausgeschlossen sind Ansprüche infolge Unwirksamkeit von Energie- sparmaßnahmen. 5.2 Die Ersatzleistung beträgt innerhalb der Grundversicherungssumme 000.000 € je Versicherungsfall und ist dreifach maximiert für alle Schä- den eines Versicherungsjahres.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Energiemehrkosten. 5.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 2.1 AHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus erhöhtem Energie- und Wasserverbrauch und erhöhten Energie- Ener- gie- und Wasserkosten aufgrund mangelhaft durchgeführter Installationen und ZählerprüftätigkeitenZähler- prüftätigkeiten. Ausgeschlossen sind Ansprüche infolge Unwirksamkeit von Energie- sparmaßnahmen.
5.2 Energiesparmaßnahmen. Die Ersatzleistung beträgt innerhalb der Grundversicherungssumme 000.000 € 100.000 Euro je Versicherungsfall und ist dreifach maximiert für alle Schä- den Schäden eines VersicherungsjahresVersicherungsjah- res.
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Samples: Haftpflichtversicherung