ENGAGEMENT Musterklauseln

ENGAGEMENT. Das Risikoengagement in einer Gegenpartei, das sich aus OTC FDI-Transaktionen und effizienten Portfoliomanagement-Techniken ergibt, muss bei der Berechnung der im Abschnitt Anlage- beschränkungen des Prospekts aufgeführten Grenzen für das Gegenparteirisiko kombiniert werden. Aktivitäten zum effizienten Portfoliomanagement und die Verwaltung von Sicherheiten im Zusammenhang mit solchen Aktivitäten, einschließlich der Wiederanlagen von baren Sicherheiten, sind mit bestimmten Risiken verbunden. Weitere Informationen finden Sie in den Abschnitten „Bestimmte Anlagerisiken“ und „Allgemeines – Interessenkonflikte“ und insbesondere u. a. die Risikofaktoren im Zusammenhang mit „Pensionsgeschäften und umgekehrten Pensionsgeschäften“, „Termin- und Optionskontrakten und Hedgingstrategien“ und „Allgemeines Kontrahentenrisiko“. Durch diese Risiken kann das Verlustrisiko für die Anleger zunehmen. Der Einsatz effizienter Portfoliomanagement-Techniken kann sich positiv oder negativ auf die Performance eines Teilfonds auswirken.
ENGAGEMENT. Die Schülerin bzw. der Xxxxxxx erklärt sich im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Schuljahres Hessen im Main-Kinzig- Kreis (FSSJH) für ein Schuljahr verbindlich bereit, sich regelmäßig in einer freiwillig gewählten FSSJH- Einsatzstelle ehrenamtlich zu engagieren.
ENGAGEMENT. Die Schülerin/der Xxxxxxx erklärt sich im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Schuljahres (FSSJ) für ein Schuljahr verbindlich bereit, regelmäßig in einer von ihr/ihm freiwillig gewählten Einsatzstelle ehrenamtlich Dienst zu tun. Sie/ Er übernimmt bei ihrem/seinem Einsatz Aufgaben im sozi- alen, kulturellen, sportlichen oder ökologischen Bereich.
ENGAGEMENT. Die Vertragsparteien unterstützen das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen durch Anerkennung und Unterstützung bei der Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen.
ENGAGEMENT. 2.1. Der Athlet versucht, sich selbstständig in das Vereinsleben einzubringen, sei es durch Verbesserungsvorschläge, das Übernehmen eines Amtes, Mithilfe bei Vereinsaktionen, Bestellungen, Abholterminen o. ä.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.