Common use of Entgelt und Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Entgelt und Zahlungsbedingungen. Die aktuellen Entgelte sind auf der Website von NETPLANET abrufbar btw werden dem Kunden auf Wunsch zugesandt. Es wird zwischen monatlichen bzw. jährlichen fixen [z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet- Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör], variablen [abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer] und einmaligen Entgelten [z.B. Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain- Registrierung] unterschieden. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten ist je nach Produkt verschieden, wobei die jeweiligen Entgeltbestimmungen maßgeblich sind. Die fixen Entgelte werden jeweils zum Ersten des Monats im Vorhinein, die variablen Entgelte jeweils zum Ersten des Folgemonats für den laufenden Kalendermonat abgerechnet, sofern es sich aus den AGB nicht anderes ergibt bzw. nicht anders [bei Unternehmen: schriftlich] vereinbart ist. Die Verpflichtung des Kunden zur Vorauszahlung wird dadurch nicht berührt. Bei Zahlscheinzahlung kann NETPLANET dem Kunden ein angemessenes Bearbeitungsentgelt von zumindest EUR 2,- zzgl USt pro Rechnung (bei Teilzahlungen pro Zahlungsvorgang) verrechnen. Die Mehrwertsteuer ist gegenüber Unternehmern in den Preisen nicht enthalten; sie wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils bei Leistung geltenden Höhe zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt. Zur Ermittlung der in Anspruch genommenen Leistung gelten die Messungen von NETPLANET. Angaben über Verrechnungsmodelle sind gesonderten Dokumenten zu entnehmen. Alle vorgeschriebenen Zahlungen sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Wenn das vereinbarte Entgelt trotz Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen auf dem in der Rechnung angegebenen Konto nicht einlangt, kann NETPLANET seine eigene Leistung zurückhalten und insbesondere den Zugang bis zum Einlangen der Zahlung sperren. Das Sperren eines Zugangs hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume. Bei Zahlungsverzug ist NETPLANET berechtigt, 6% über dem Diskontzinssatz, verlautbart von der österreichischen Nationalbank, an Verzugszinsen zu verrechnen. Der Kunde ist verpflichtet, alle durch ihn veranlassten außergerichtlichen Interventionskosten, berechnet nach dem RATG insbesondere die Kosten anwaltlicher Betreibungsmaßnahmen sowie Kosten einer erforderlichen Exszindierung, zu bezahlen. soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig sind. Jeglicher Rechtserwerb des Kunden ist aufschiebend mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedingt. Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von NETPLANET. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Aufrechnungen gegen Forderungen von NETPLANET sind nicht zulässig. Der Kunde, der nicht Verbraucher im Sinn des KSchG ist, ist auch nicht berechtigt, seine Leistungen wegen Leistungsstörungen zurückzuhalten. Verbrauchern ist eine Aufrechnung möglich, sofern entweder NETPLANET zahlungsunfähig ist oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, bzw. die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, bzw. von NETPLANET anerkannt worden ist. Die angegebenen laufenden Entgelte sind wertgesichert auf Basis des österreichischen Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an seine Stelle tretenden Richtwertes. Als Bezugsgröße für Anpassungen dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen." Bei einem Vertragsrücktritt des Kunden aus Gründen, die nicht von NETPLANET zu verantworten sind, gilt ein Mindestschadenersatz in Höhe von 50 % des Nettoauftragswertes als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird – außer bei Verbrauchern – ausgeschlossen. Lässt der Kunde ein bestelltes System trotz Nachfristsetzung nicht installieren, liegt Annahmeverzug vor. NETPLANET ist berechtigt, ab dem Zeitpunkt der dem Kunden mitgeteilten Installationsbereitschaft vom Kunden das vereinbarte Entgelt und den Ersatz der Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entgelt und Zahlungsbedingungen. Die aktuellen Entgelte sind auf der Website Der von NETPLANET abrufbar btw werden dem Kunden auf Wunsch zugesandt. Es wird zwischen monatlichen bzw. jährlichen fixen [z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet- Standleitung, für die DomainMitglied zu entrichtendem Mitgliedsbeitrag ist in 14-Registrierung tägigen Abständen zu entrichten und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör], variablen [abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer] und einmaligen Entgelten [z.B. Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain- Registrierung] unterschieden. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten ist je nach Produkt verschieden, wobei die jeweiligen Entgeltbestimmungen maßgeblich sind. Die fixen Entgelte werden jeweils zum Ersten des Monats im VorhineinVoraus fällig, die variablen Entgelte jeweils zum Ersten des Folgemonats für den laufenden Kalendermonat abgerechnet, sofern es sich aus den AGB nicht soweit individualvertraglich nichts anderes ergibt bzw. nicht anders [bei Unternehmen: schriftlich] vereinbart ist. Die Verpflichtung des Kunden zur Vorauszahlung Ein etwaig vereinbartes, Startpaket wird dadurch nicht berührt. Bei Zahlscheinzahlung kann NETPLANET dem Kunden ein angemessenes Bearbeitungsentgelt von zumindest EUR 2,- zzgl USt pro Rechnung (bei Teilzahlungen pro Zahlungsvorgang) verrechnen. Die Mehrwertsteuer ist gegenüber Unternehmern in den Preisen nicht enthalten; sie einmalig zusätzlich berechnet, die Zahlung desselben wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils bei Leistung geltenden Höhe zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt. Zur Ermittlung der in Anspruch genommenen Leistung gelten die Messungen von NETPLANET. Angaben über Verrechnungsmodelle sind gesonderten Dokumenten zu entnehmen. Alle vorgeschriebenen Zahlungen sind ohne Abzug spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung Vertragsschluss fällig. Wenn das vereinbarte Entgelt trotz Mahnung und Nachfrist von Die jährliche, zusätzlich zu zahlende Servicepauschale wird erstmalig spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss, nachfolgend alle 12 Monate ab Zahlung der ersten Servicepauschale fällig. Die Abrechnung der Zeitkarten erfolgt mit dem nächsten fälligen Abbuchung. Dies kann bis zu 14 Tagen auf in Anspruch nehmen. Die Mitgliedsbeiträge, das Startpaket und auch die jährliche Servicepauschale werden über ein SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen, wobei von dem Mitglied eine stets widerrufliche Einzugsermächtigung erteilt wird. Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto jeweils die notwendige Deckung für die Belastung aufweist. Bei einer mangels Deckung oder wegen unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist die Fitklusiv GmbH berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Die Fitklusiv GmbH ist ebenso berechtigt, bei Verzug die anfallenden Mahnkosten zu berechnen und dem Mitglied in Rechnung zu stellen. Kommt das Mitglied mit vier aufeinander folgenden 14-tägigen Beitragszahlungen in Verzug, so werden die für die gesamte Zeit der Rechnung angegebenen Konto nicht einlangt, kann NETPLANET seine eigene Leistung zurückhalten und insbesondere den Zugang Mitgliedschaft bis zum Einlangen der Zahlung sperrenZeitpunkt des nächst möglichen Termins einer ordentlichen Kündigung zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge fällig. Das Sperren eines Zugangs hat keinen Einfluss auf Bis zum Zahlungsausgleich ist die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume. Bei Zahlungsverzug ist NETPLANET Fitklusiv GmbH berechtigt, 6% über dem Diskontzinssatzdie Gegenleistungen einzustellen. Die Geltendmachung von Verzugszinsen und weiteren Schadensersatzansprüchen behält sich die Fitklusiv GmbH ausdrücklich vor. Die Fitklusiv GmbH behält sich zudem ausdrücklich vor, verlautbart von der österreichischen Nationalbank, an Verzugszinsen zu verrechnen. Der Kunde ist verpflichtet, alle durch ihn veranlassten außergerichtlichen Interventionskosten, berechnet nach dem RATG insbesondere die Kosten anwaltlicher Betreibungsmaßnahmen sowie Kosten einer erforderlichen Exszindierung, zu bezahlen. soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig sind. Jeglicher Rechtserwerb des Kunden ist aufschiebend mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedingt. Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von NETPLANET. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Aufrechnungen gegen Forderungen von NETPLANET sind nicht zulässig. Der Kunde, Einziehung der nicht Verbraucher im Sinn des KSchG ist, ist auch nicht berechtigt, seine Leistungen wegen Leistungsstörungen zurückzuhalten. Verbrauchern ist fälligen Beiträge eine Aufrechnung möglich, sofern entweder NETPLANET zahlungsunfähig ist Rechtsanwaltskanzlei oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, bzw. die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, bzw. von NETPLANET anerkannt worden ist. Die angegebenen laufenden Entgelte sind wertgesichert auf Basis des österreichischen Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an seine Stelle tretenden Richtwertes. Als Bezugsgröße für Anpassungen dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu ein Inkassobüro zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnenbeauftragen." Bei einem Vertragsrücktritt des Kunden aus Gründen, die nicht von NETPLANET zu verantworten sind, gilt ein Mindestschadenersatz in Höhe von 50 % des Nettoauftragswertes als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird – außer bei Verbrauchern – ausgeschlossen. Lässt der Kunde ein bestelltes System trotz Nachfristsetzung nicht installieren, liegt Annahmeverzug vor. NETPLANET ist berechtigt, ab dem Zeitpunkt der dem Kunden mitgeteilten Installationsbereitschaft vom Kunden das vereinbarte Entgelt und den Ersatz der Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.

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Samples: General Terms and Conditions

Entgelt und Zahlungsbedingungen. Die aktuellen Entgelte sind auf der Website 4.1. Lean-Forge steht für seine Dienste das verein- barte Entgelt, sonst ein angemessenes Entgelt,zu. 4.2. Preislisten gelten vorbehaltlich Preisänderungen, Irrtümern und Druckfehlern. 4.3. Soweit nicht anders angegeben, versteht sich das Entgelt zuzüglich gesetzlicher USt. 4.4. Barauslagen werden gegen entsprechenden Nachweis ersetzt. 4.5. Reisezeiten von NETPLANET abrufbar btw Mitarbeitern von Lean-Forge gel- ten als Arbeitszeit und werden dem in Höhe des vereinbar- ten Stundensatzes vergütet. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom Kunden auf Wunsch zugesandt. Es wird zwischen monatlichen bzw. jährlichen fixen [z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet- Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör], variablen [abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer] und einmaligen Entgelten [z.B. Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain- Registrierung] unterschieden. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten ist je nach Produkt verschieden, wobei die jeweiligen Entgeltbestimmungen maßgeblich sindtatsächlichem Aufwand erstattet. Die fixen Entgelte werden jeweils zum Ersten des Monats Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien). 4.6. Lean-Forge ist jederzeit berechtigt, die Leistungs- erbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Kunden in angemessener Höhe abhängig zu ma- chen. 4.7. Bei Dauerschuldverhältnissen ist Lean-Forge be- rechtigt, das Entgelt im Vorhinein, die variablen Entgelte jeweils zum Ersten Verhältnis der Erhöhung des Folgemonats für den laufenden Kalendermonat abgerechnet, sofern es sich aus den AGB nicht anderes ergibt bzw. nicht anders [bei Unternehmen: schriftlich] vereinbart ist. Die Verpflichtung des Kunden zur Vorauszahlung wird dadurch nicht berührt. Bei Zahlscheinzahlung kann NETPLANET dem Kunden ein angemessenes Bearbeitungsentgelt von zumindest EUR 2,- zzgl USt pro Rechnung (bei Teilzahlungen pro Zahlungsvorgang) verrechnen. Die Mehrwertsteuer ist gegenüber Unternehmern in den Preisen nicht enthalten; sie wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils bei Leistung geltenden Höhe zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt. Zur Ermittlung der in Anspruch genommenen Leistung gelten die Messungen von NETPLANET. Angaben über Verrechnungsmodelle sind gesonderten Dokumenten zu entnehmen. Alle vorgeschriebenen Zahlungen sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Wenn das vereinbarte Entgelt trotz Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen auf dem in der Rechnung angegebenen Konto nicht einlangt, kann NETPLANET seine eigene Leistung zurückhalten und insbesondere den Zugang bis zum Einlangen der Zahlung sperren. Das Sperren eines Zugangs hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume. Bei Zahlungsverzug ist NETPLANET berechtigt, 6% über dem Diskontzinssatz, verlautbart von der österreichischen Nationalbank, an Verzugszinsen Statistik Austria verlautbarten Verbraucher- preisindex 2010 jährlich zu verrechnenerhöhen. Der Kunde Ausgangsbasis ist verpflichtet, alle durch ihn veranlassten außergerichtlichen Interventionskosten, berechnet nach dem RATG insbesondere die Kosten anwaltlicher Betreibungsmaßnahmen sowie Kosten einer erforderlichen Exszindierung, zu bezahlen. soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig sind. Jeglicher Rechtserwerb des Kunden ist aufschiebend mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedingt. Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von NETPLANET. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Aufrechnungen gegen Forderungen von NETPLANET sind nicht zulässig. Der Kunde, der nicht Verbraucher im Sinn des KSchG ist, ist auch nicht berechtigt, seine Leistungen wegen Leistungsstörungen zurückzuhalten. Verbrauchern ist eine Aufrechnung möglich, sofern entweder NETPLANET zahlungsunfähig ist oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, bzw. die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, bzw. von NETPLANET anerkannt worden ist. Die angegebenen laufenden Entgelte sind wertgesichert auf Basis des österreichischen Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an seine Stelle tretenden Richtwertes. Als Bezugsgröße für Anpassungen dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete verlaut- barte Indexzahl. Schwankungen Sobald nach Veröffentlichung der Indexzahl In- dexzahl ein Vergleich möglich ist und somit die Erhö- hung des Entgelts feststeht, ist das erhöhte Entgelt nach oben oder unten bis ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigtRechnungslegung zur nächsten Entgeltfälligkeit zu bezahlen. Diese Schwankungsbreite Wird der Verbraucherpreisindex von der Statistik Austria nicht mehr geführt, so ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl der dann er- satzweise verlautbarte Index für die Neufestsetzung Wertsicherung heranzuziehen. 4.8. Über den vorstehenden Punkt 4.7 hinausgehende Änderungen des Forderungsbetrages als auch für Entgelts sowie Änderungen des Leis- tungsumfangs sind nur mit Zustimmung des Kunden 4.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forde- rungen gegen Forderungen von Lean-Forge aufzu- rechnen, außer es handelt sich um Forderungen, die Berechnung gerichtlich festgestellt oder von Lean-Forge ausdrück- lich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht des neuen Spielraumes zu bilden hatKunden wird ausgeschlossen. 4.10. Das Entgelt ist mangels abweichender Vereinba- rung nach Rechnungslegung sofort mittels von Lean- Forge akzeptierter Zahlungsmittel zur Zahlung fällig. 4.11. Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesen- frei zahlbar. 4.12. Alle Veränderungsraten sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Steuern, Gebühren und Abgaben, wie z.B. Rechtsge- schäftsgebühren oder Urheberrechtsabgaben, trägt der Kunde. 4.13. Im Fall von Zahlungsverzug sind auf eine gerundete Dezimalstelle jedenfalls die Verzugszinsen bei Rechtsgeschäften zwischen Unter- nehmern gemäß § 456 UGB zu berechnenbezahlen." Bei einem Vertragsrücktritt des Kunden aus Gründen 4.14. Der Kunde hat ferner Mahnspesen und die Kos- ten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interven- tion, die nicht von NETPLANET zu verantworten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, gilt ein Mindestschadenersatz in Höhe von 50 % des Nettoauftragswertes als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird – außer bei Verbrauchern – ausgeschlossen. Lässt der Kunde ein bestelltes System trotz Nachfristsetzung nicht installieren, liegt Annahmeverzug vor. NETPLANET ist berechtigt, ab dem Zeitpunkt der dem Kunden mitgeteilten Installationsbereitschaft vom Kunden das vereinbarte Entgelt und den Ersatz der Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangenersetzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entgelt und Zahlungsbedingungen. Die aktuellen Entgelte sind auf der Website 4.1. Lean-Coders steht für seine Dienste das vereinbarte Entgelt, sonst ein angemesse- nes Entgelt,zu. 4.2. Preislisten gelten vorbehaltlich Preisänderungen, Irrtümern und Druckfeh- lern. 4.3. Soweit nicht anders angegeben, ver- steht sich das Entgelt zuzüglich gesetzlicher USt. 4.4. Barauslagen werden gegen entspre- chenden Nachweis ersetzt. 4.5. Reisezeiten von NETPLANET abrufbar btw Mitarbeitern von Lean- Coders gelten als Arbeitszeit und werden dem in Höhe des vereinbarten Stundensatzes ver- gütet. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom Kunden auf Wunsch zugesandt. Es wird zwischen monatlichen bzw. jährlichen fixen [z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet- Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör], variablen [abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer] und einmaligen Entgelten [z.B. Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain- Registrierung] unterschieden. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten ist je nach Produkt verschieden, wobei die jeweiligen Entgeltbestimmungen maßgeblich sindtatsächlichem Aufwand er- stattet. Die fixen Entgelte werden jeweils zum Ersten des Monats Erstattung der Reise- und Ne- benkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien). 4.6. Lean-Coders ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Kunden in angemessener Höhe abhängig zu ma- chen. 4.7. Bei Dauerschuldverhältnissen ist Lean- Coders berechtigt, das Entgelt im Vorhinein, die variablen Entgelte jeweils zum Ersten Verhältnis der Erhöhung des Folgemonats für den laufenden Kalendermonat abgerechnet, sofern es sich aus den AGB nicht anderes ergibt bzw. nicht anders [bei Unternehmen: schriftlich] vereinbart ist. Die Verpflichtung des Kunden zur Vorauszahlung wird dadurch nicht berührt. Bei Zahlscheinzahlung kann NETPLANET dem Kunden ein angemessenes Bearbeitungsentgelt von zumindest EUR 2,- zzgl USt pro Rechnung (bei Teilzahlungen pro Zahlungsvorgang) verrechnen. Die Mehrwertsteuer ist gegenüber Unternehmern in den Preisen nicht enthalten; sie wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils bei Leistung geltenden Höhe zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt. Zur Ermittlung der in Anspruch genommenen Leistung gelten die Messungen von NETPLANET. Angaben über Verrechnungsmodelle sind gesonderten Dokumenten zu entnehmen. Alle vorgeschriebenen Zahlungen sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Wenn das vereinbarte Entgelt trotz Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen auf dem in der Rechnung angegebenen Konto nicht einlangt, kann NETPLANET seine eigene Leistung zurückhalten und insbesondere den Zugang bis zum Einlangen der Zahlung sperren. Das Sperren eines Zugangs hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume. Bei Zahlungsverzug ist NETPLANET berechtigt, 6% über dem Diskontzinssatz, verlautbart von der österreichischen Nationalbank, an Verzugszinsen Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2010 jährlich zu verrechnenerhöhen. Der Kunde Ausgangsbasis ist verpflichtet, alle durch ihn veranlassten außergerichtlichen Interventionskosten, berechnet nach dem RATG insbesondere die Kosten anwaltlicher Betreibungsmaßnahmen sowie Kosten einer erforderlichen Exszindierung, zu bezahlen. soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig sind. Jeglicher Rechtserwerb des Kunden ist aufschiebend mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedingt. Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von NETPLANET. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Aufrechnungen gegen Forderungen von NETPLANET sind nicht zulässig. Der Kunde, der nicht Verbraucher im Sinn des KSchG ist, ist auch nicht berechtigt, seine Leistungen wegen Leistungsstörungen zurückzuhalten. Verbrauchern ist eine Aufrechnung möglich, sofern entweder NETPLANET zahlungsunfähig ist oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, bzw. die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, bzw. von NETPLANET anerkannt worden ist. Die angegebenen laufenden Entgelte sind wertgesichert auf Basis des österreichischen Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an seine Stelle tretenden Richtwertes. Als Bezugsgröße für Anpassungen dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete ver- lautbarte Indexzahl. Schwankungen Sobald nach Veröffentli- chung der Indexzahl ein Vergleich möglich ist und somit die Erhöhung des Entgelts feststeht, ist das erhöhte Entgelt nach oben Rech- nungslegung zur nächsten Entgeltfälligkeit zu bezahlen. Wird der Verbraucherpreisin- dex von der Statistik Austria nicht mehr ge- führt, so ist der dann ersatzweise 4.8. Über den vorstehenden Punkt 4.7 hin- ausgehende Änderungen des Entgelts so- wie Änderungen des Leistungsumfangs sind nur mit Zustimmung des Kunden mög- lich. Lean-Coders wird den Kunden über die gewünschte Änderung und den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung informie- ren („Mitteilung“). Solche Änderungen wer- den nach Ablauf von 2 Monaten ab der Ab- sendung der Mitteilung an den Kunden wirksam. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, ist er berechtigt, diesen Vertrag innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Erhalt der Mitteilung zu kündigen. Kündigt der Kunde, endet der Vertrag ab dem gewünschten Zeitpunkt des Inkrafttre- tens der Änderung. 4.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eige- nen Forderungen gegen Forderungen von Lean-Coders aufzurechnen, außer es han- delt sich um Forderungen, die gerichtlich festgestellt oder unten bis ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigtvon Lean-Coders ausdrück- lich anerkannt wurden. Diese Schwankungsbreite Ein Zurückbehal- tungsrecht des Kunden wird ausgeschlos- sen. 4.10. Das Entgelt ist bei jedem Überschreiten mangels abweichender Vereinbarung nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hatRechnungslegung so- fort mittels von Lean-Coders akzeptierter Zahlungsmittel zur Zahlung fällig. 4.11. Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. 4.12. Alle Veränderungsraten sich aus dem Vertragsverhältnis er- gebenden Steuern, Gebühren und Abgaben, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Ur- heberrechtsabgaben, trägt der Kunde. 4.13. Im Fall von Zahlungsverzug sind auf eine gerundete Dezimalstelle jeden- falls die Verzugszinsen bei Rechtsgeschäf- ten zwischen Unternehmern gemäß § 456 UGB zu berechnenbezahlen." Bei einem Vertragsrücktritt des Kunden aus Gründen 4.14. Der Kunde hat ferner Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwalt- licher Intervention, die nicht von NETPLANET zu verantworten zur zweckentspre- chenden Rechtsverfolgung notwendig sind, gilt ein Mindestschadenersatz in Höhe von 50 % des Nettoauftragswertes als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird – außer bei Verbrauchern – ausgeschlossen. Lässt der Kunde ein bestelltes System trotz Nachfristsetzung nicht installieren, liegt Annahmeverzug vor. NETPLANET ist berechtigt, ab dem Zeitpunkt der dem Kunden mitgeteilten Installationsbereitschaft vom Kunden das vereinbarte Entgelt und den Ersatz der Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangenersetzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entgelt und Zahlungsbedingungen. 9.1. Die aktuellen Entgelte von uns bekanntgegebenen Preise sind auf grundsätzlich Tagespreise. Sofern zusätzliche Liefer-, Versand-, Verpackungs- oder sonstige Kosten wie Anfahrtskosten anfallen, werden wir den Kunden darüber vor Abgabe seines Angebots oder seiner Annahme des Vertrages entsprechend informieren. Sofern diese zusätzlichen Kosten im Voraus nicht vernünftigerweise berechnet werden können, gibt Attensam die Art der Website Preisberechnung oder das Anfallen zusätzlicher Kosten an. 9.2. Das vereinbarte Entgelt ist entsprechend den Feststellungen (Prozentsatz der Erhöhung und Wirksamkeit) der Unabhängigen Schiedskommission beim BMWFJ für Leistungen der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger wertgesichert. Diese Entscheidungen werden von NETPLANET abrufbar btw der WKO veröffentlicht. Wir sind gegenüber Unternehmern zur Anpassung zu Ende eines jeden Monats berechtigt und werden den Kunden diesfalls verständigen. Gegenüber Konsumenten werden wir das Entgelt mit Ablauf eines jeden Vertragsjahres automatisch anpassen und den Kunden diesfalls verständigen; dies gilt gleichermaßen für Entgelterhöhungen, als auch für Entgeltsenkungen. Für die Entgeltanpassung im Zusammenhang mit unserer Grünflächenbetreuung werden wir das Entgelt zum 1.1. des Kalenderjahres anpassen, bei Winterservicedienstleistungen zum 1.7. 9.3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Forderungen ab dem Kunden auf Wunsch zugesandtRechnungsdatum binnen 14 Tagen fällig. Es wird zwischen monatlichen bzw. jährlichen fixen [z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte Für Winterservices ist das Entgelt für die Nutzung jeweils folgende Winterperiode nach Rechnungslegung zur Vorauszahlung fällig. 9.4. Ist bezüglich der Entrichtung des Entgeltes Teilzahlung vereinbart, tritt die Fälligkeit der jeweiligen Teilzahlung ohne weitere Mahnung ein. 9.5. Bei einer Internet- StandleitungMehrheit von Liegenschaftseigentümern, die gemeinsam Vertragspartner sind, haften diese für die Domain-Registrierung vertraglichen Verpflichtungen solidarisch. 9.6. Der Anspruch auf Entgelt ist vom Ausmaß der witterungsbedingt anfallenden Arbeiten unabhängig und besteht auch dann in vollem Umfang, wenn die Reinigungsarbeiten aus Umständen unterbleiben müssen, auf die Attensam keinen Einfluss hat (zB Straßenbauarbeiten, Reinigung durch Dritte, Ausbleiben von Niederschlag usw). 9.7. Bei Winterservicediensten wird ein gewährter Einführungsrabatt lediglich für die allfällige Miete von Endgeräten erste Saison gewährt und Zubehör], variablen [abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer] und einmaligen Entgelten [z.B. Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzwentfällt im darauffolgenden Jahr. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr Ein allenfalls gewährter Xxxxxx im Zusammenhang mit einem zusätzlich abgeschlossenen Vertrag wird nur für die Domain- Registrierung] unterschiedenDauer des aufrechten weiteren Vertrages gewährt. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten ist je nach Produkt verschieden, wobei die jeweiligen Entgeltbestimmungen maßgeblich sind. Die fixen Entgelte werden jeweils zum Ersten Bei Beendigung des Monats weiteren Vertrages fällt ein allenfalls im VorhineinZusammenhang gewährter Xxxxxx bezüglich des Winterserviceentgeltes mit dem Stichtag der Beendigung des weiteren Vertrages weg. Mehrjahresrabatte sind von Unternehmern anteilig zurückzuzahlen, die variablen Entgelte jeweils zum Ersten des Folgemonats für den laufenden Kalendermonat abgerechnet, sofern es sich wenn der Vertrag – aus den AGB nicht anderes ergibt bzw. nicht anders [bei Unternehmen: schriftlich] vereinbart ist. Die Verpflichtung des Kunden zur Vorauszahlung wird dadurch nicht berührt. Bei Zahlscheinzahlung kann NETPLANET dem Kunden ein angemessenes Bearbeitungsentgelt von zumindest EUR 2,- zzgl USt pro Rechnung (bei Teilzahlungen pro Zahlungsvorgang) verrechnen. Die Mehrwertsteuer ist gegenüber Unternehmern in den Preisen nicht enthalten; sie wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils bei Leistung geltenden Höhe zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt. Zur Ermittlung der in Anspruch genommenen Leistung gelten die Messungen von NETPLANET. Angaben über Verrechnungsmodelle sind gesonderten Dokumenten zu entnehmen. Alle vorgeschriebenen Zahlungen sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Wenn das vereinbarte Entgelt trotz Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen auf dem in der Rechnung angegebenen Konto nicht einlangt, kann NETPLANET seine eigene Leistung zurückhalten und insbesondere den Zugang bis zum Einlangen der Zahlung sperren. Das Sperren eines Zugangs hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträumewelchem Grund immer – vorzeitig aufgelöst wird. 9.8. Bei Zahlungsverzug ist NETPLANET berechtigt, 6% über dem Diskontzinssatz, verlautbart von der österreichischen Nationalbank, an Verzugszinsen zu verrechnengelten die gesetzlichen Verzugszinsen. 9.9. Der Unternehmer hat ein Recht auf Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. 9.10. Ist der Kunde ist verpflichtet, alle durch ihn veranlassten außergerichtlichen Interventionskosten, berechnet nach dem RATG insbesondere die Kosten anwaltlicher Betreibungsmaßnahmen sowie Kosten einer erforderlichen Exszindierung, zu bezahlen. soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig sind. Jeglicher Rechtserwerb des Kunden ist aufschiebend mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedingt. Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von NETPLANET. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Aufrechnungen gegen Forderungen von NETPLANET sind nicht zulässig. Der Kunde, der nicht Verbraucher im Sinn des KSchG istUnternehmer, ist auch er nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt, seine Leistungen wegen Leistungsstörungen zurückzuhalten. Ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht von Verbrauchern ist bleibt dadurch unberührt. 9.11. Am Arbeitsort muss – je nach Bedarf – eine Aufrechnung möglich, sofern entweder NETPLANET zahlungsunfähig ist oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, bzw. die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, bzw. von NETPLANET anerkannt worden istEntnahmemöglichkeit für Wasser und Strom zur Verfügung gestellt werden. Die angegebenen laufenden Entgelte sind wertgesichert auf Basis Kosten des österreichischen Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an seine Stelle tretenden Richtwertes. Als Bezugsgröße für Anpassungen dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen Wasser- und Stromverbrauches der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung Durchführung der Arbeiten notwendigen Maschinen und Geräte gehen auf Kosten des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung Kunden. 9.12. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen." Bei einem Vertragsrücktritt des Kunden aus Gründen, die nicht von NETPLANET zu verantworten sind, gilt ein Mindestschadenersatz in Höhe von 50 Winterbetreuungsvertrages ist Attensam berechtigt mindestens 50% des Nettoauftragswertes als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird – außer bei Verbrauchern – ausgeschlossen. Lässt der Kunde ein bestelltes System trotz Nachfristsetzung nicht installierenvereinbarten Entgeltes (für Planung, liegt Annahmeverzug vor. NETPLANET ist berechtigt, ab dem Schulung und entgangenen Gewinn) bis zum Zeitpunkt der nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit, sowie allenfalls darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden mitgeteilten Installationsbereitschaft vom Kunden das vereinbarte Entgelt und den Ersatz der Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu verlangenstellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entgelt und Zahlungsbedingungen. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und werden, sofern im Angebot nicht anders definiert, laut der zum Zeitpunkt der Angebotsannahme geltenden Preisliste verrechnet. Fremdleistungen und Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, werden gesondert vergütet. Die aktuellen Entgelte Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach Fertigstellung des Auftrages. Erstreckt sich eine Leistung über mehrere Monate, wird eine monatliche Abrechnung durchgeführt. Abweichend davon ist Ritec berechtigt, Anzahlungen und Teilzahlungen zu verlangen, sowie bei Dauerschuldverhältnissen (wie Hosting- & Wartungsverträgen) ein Jahr im Voraus abzurechnen. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb des auf der Website von NETPLANET abrufbar btw werden dem Kunden auf Wunsch zugesandtRechnung vermerkten Zahlungsziels ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. Es wird zwischen monatlichen bzw. jährlichen fixen [Eine serverbasierte Leistung (z.B. Grundgebühr für InternetzugangWebsite, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzwWebshop, serverbasierte Software, etc.) gilt als fertiggestellt, wenn diese in Entwicklungsumgebung auf einem Server von Ritec mangelfrei funktioniert. MietleitungDer Kunde darf gegen Forderungen von Ritec ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist das Zurückbehaltungsrecht wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, Entgelte für die Nutzung einer Internet- Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör], variablen [abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer] und einmaligen Entgelten [z.B. Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain- Registrierung] unterschieden. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten ist je nach Produkt verschieden, wobei die jeweiligen Entgeltbestimmungen maßgeblich sind. Die fixen Entgelte werden jeweils zum Ersten des Monats im VorhineinRitec berechtigt, die variablen Entgelte jeweils zum Ersten des Folgemonats für den laufenden Kalendermonat abgerechnet, sofern es sich aus den AGB nicht anderes ergibt bzw. nicht anders [bei Unternehmen: schriftlich] vereinbart ist. Die Verpflichtung des Kunden gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Vorauszahlung wird dadurch nicht berührt. Bei Zahlscheinzahlung kann NETPLANET dem Kunden ein angemessenes Bearbeitungsentgelt von zumindest EUR 2,- zzgl USt pro Rechnung (bei Teilzahlungen pro Zahlungsvorgang) verrechnen. Die Mehrwertsteuer ist gegenüber Unternehmern in den Preisen nicht enthalten; sie wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils bei Leistung geltenden Höhe zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt. Zur Ermittlung der in Anspruch genommenen Leistung gelten die Messungen von NETPLANET. Angaben über Verrechnungsmodelle sind gesonderten Dokumenten zu entnehmen. Alle vorgeschriebenen Zahlungen sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Wenn das vereinbarte Entgelt trotz Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen auf dem in der Rechnung angegebenen Konto nicht einlangt, kann NETPLANET seine eigene Leistung zurückhalten und insbesondere den Zugang bis zum Einlangen der Zahlung sperren. Das Sperren eines Zugangs hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume. Bei Zahlungsverzug ist NETPLANET berechtigt, 6% über dem Diskontzinssatz, verlautbart von der österreichischen Nationalbank, an Verzugszinsen Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Der Kunde ist verpflichtet, alle durch ihn veranlassten außergerichtlichen Interventionskosten, berechnet nach dem RATG insbesondere die Kosten anwaltlicher Betreibungsmaßnahmen sowie Kosten einer erforderlichen Exszindierung, zu bezahlen. soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung Sollte der Forderung notwendig sind. Jeglicher Rechtserwerb Verzug des Kunden 30 Tage überschritten, ist aufschiebend mit Ritec berechtigt, sämtliche Leistungen (dies beinhaltet explizit die Deaktivierung einer Website) einzustellen. Ritec ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedingtKunde. Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum Sollte Ritec für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, do wird der Kunde Ritec schad- und klaglos halten. Sollte der Kunde nach Beginn der Arbeiten durch Xxxxx vom Vertrag zurücktreten, so gebührt Ritec die vertragsmäßige Abgeltung bereits erbrachter Leistungen. Für noch nicht erbrachte Leistungen stellt Ritec 50% des veranschlagten Entgelts in Rechnung. Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche von NETPLANETRitec bleiben unberührt. Zahlungen werden Kostenvoranschläge von Ritec sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Ritec schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird Ritec den Kunden auf die jeweils älteste Forderung angerechnethöheren Kosten hinweisen. Aufrechnungen gegen Forderungen von NETPLANET sind Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht zulässigbinnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Der Kunde, der nicht Verbraucher im Sinn des KSchG ist, ist auch nicht berechtigt, seine Leistungen wegen Leistungsstörungen zurückzuhalten. Verbrauchern Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine Aufrechnung möglichgesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt. Für alle Arbeiten von Ritec, sofern entweder NETPLANET zahlungsunfähig ist oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehenaus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, bzw. die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, bzw. von NETPLANET anerkannt worden istgebührt Ritec das vereinbarte Entgelt. Die angegebenen laufenden Entgelte sind wertgesichert auf Basis Anrechnungsbestimmung des österreichischen Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an seine Stelle tretenden Richtwertes. Als Bezugsgröße für Anpassungen dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen." Bei einem Vertragsrücktritt des Kunden aus Gründen, die nicht von NETPLANET zu verantworten sind, gilt ein Mindestschadenersatz in Höhe von 50 % des Nettoauftragswertes als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht § 1168 AGBG wird – außer bei Verbrauchern – ausgeschlossen. Lässt Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde ein bestelltes System trotz Nachfristsetzung an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht installierenausgeführte Konzepte, liegt Annahmeverzug vor. NETPLANET ist berechtigt, ab dem Zeitpunkt der dem Kunden mitgeteilten Installationsbereitschaft vom Kunden das vereinbarte Entgelt Entwürfe und den Ersatz der Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangensonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Ritec zurückzustellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entgelt und Zahlungsbedingungen. 3.1. Die aktuellen Entgelte sind auf Höhe der Website von NETPLANET abrufbar btw werden dem Kunden auf Wunsch zugesandt. Es wird zwischen monatlichen bzw. jährlichen fixen [z.B. Grundgebühr Nutzungsgebühr sowie einer allfälligen Einrichtungsgebühr ergibt sich aus Anlage 1N in Verbindung mit der jährlich verlautbarten Preisliste für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet- Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör], variablen [abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer] und einmaligen Entgelten [z.B. Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain- Registrierung] unterschiedendas Nutzungsmodell. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten Entgelt ist je nach Produkt verschieden, wobei die jeweiligen Entgeltbestimmungen maßgeblich sind. Die fixen Entgelte werden jeweils zum Ersten des Monats jährlich im Vorhinein, die variablen Entgelte jeweils zum Ersten des Folgemonats für den laufenden Kalendermonat abgerechnet, sofern es sich aus den AGB nicht anderes ergibt bzw. nicht anders [bei Unternehmen: schriftlich] vereinbart ist. Die Verpflichtung des Kunden zur Vorauszahlung wird dadurch nicht berührt. Bei Zahlscheinzahlung kann NETPLANET dem Kunden ein angemessenes Bearbeitungsentgelt von zumindest EUR 2,- zzgl USt pro Rechnung (bei Teilzahlungen pro Zahlungsvorgang) verrechnen. Die Mehrwertsteuer ist gegenüber Unternehmern in den Preisen nicht enthalten; sie wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils bei Leistung geltenden Höhe zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt. Zur Ermittlung der in Anspruch genommenen Leistung gelten die Messungen von NETPLANET. Angaben über Verrechnungsmodelle sind gesonderten Dokumenten zu entnehmen. Alle vorgeschriebenen Zahlungen sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Wenn das vereinbarte Entgelt trotz Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen auf dem in der Rechnung angegebenen Konto nicht einlangt, kann NETPLANET seine eigene Leistung zurückhalten und insbesondere den Zugang bis zum Einlangen der Zahlung sperren. Das Sperren eines Zugangs hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume. Bei Zahlungsverzug ist NETPLANET berechtigt, 6% über dem Diskontzinssatz, verlautbart von der österreichischen Nationalbank, an Verzugszinsen zu verrechnen. Der Kunde ist verpflichtet, alle durch ihn veranlassten außergerichtlichen Interventionskosten, berechnet nach dem RATG insbesondere die Kosten anwaltlicher Betreibungsmaßnahmen sowie Kosten einer erforderlichen Exszindierung, Voraus zu bezahlen. soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Betreibung Dieses Nutzungsentgelt ist bei Vertragsauflösung nicht rückforderbar. 3.2. Die Nutzungsgebühr wird nach dem Index der Verbraucherpreise 2005 (VPI 2005) oder Einbringung dem an dessen Stelle tretenden Index – berechnet von der Forderung notwendig sindBundesanstalt Statistik Austria – wertgesichert. Jeglicher Rechtserwerb des Kunden Basis für die Wertsicherung ist aufschiebend mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedingt. Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung die im Eigentum von NETPLANET. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Aufrechnungen gegen Forderungen von NETPLANET sind nicht zulässigZeitpunkt des Vertragsschlusses zuletzt verlautbarte Indexzahl. 3.3. Der KundeAnwender nimmt zur Kenntnis, dass es durch umfassende Aktualisierungen zu einer wesentlichen technischen Verbesserung der nicht Verbraucher RZL Programme und zu einem Mehrwert für den Anwender bei der Nutzung der RZL Programme kommen kann. Aus diesem Grund ist RZL – unabhängig von der Wertsicherung gemäß Punkt 3.2. – berechtigt, eine jährliche Valorisierung der Nutzungsgebühr um maximal 5 % vorzunehmen. Die vorgenommene Valorisierung der Nutzungsgebühr wird dem Anwender jährlich auf der neu verlautbarten Nutzungsmodell-Preisliste mitgeteilt. Ungeachtet dessen ist RZL berechtigt, neue Features auch als Modul gegen gesondertes Entgelt anzubieten. 3.4. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages wird die – für das aktuelle Kalenderjahr auf Basis der Nutzungsmodell-Preisliste aliquot berechnete – jährliche Nutzungsgebühr für den Zeitraum bis zum Ende des Kalenderjahres im Sinn des KSchG ist, ist auch nicht berechtigt, seine Leistungen wegen Leistungsstörungen zurückzuhalten. Verbrauchern ist eine Aufrechnung möglich, sofern entweder NETPLANET zahlungsunfähig ist oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, bzw. die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, bzw. von NETPLANET anerkannt worden istVoraus sofort durch den Anwender zur Zahlung fällig. 3.5. Die angegebenen laufenden Entgelte sind wertgesichert auf Basis des österreichischen Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an seine Stelle tretenden Richtwertes. Als Bezugsgröße für Anpassungen dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl Nutzungsgebühren für die Neufestsetzung folgenden Jahre werden jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus verrechnet und – abhängig von der in Anlage 1N getroffenen Vereinbarung – sind entweder nach Rechnungslegung fällig oder werden jeweils im Jänner eines Kalenderjahres per Einzugsermächtigung direkt vom Konto des Forderungsbetrages als auch für Anwenders abgebucht. Um die Berechnung durchgehende Lauffähigkeit der RZL Programme abzusichern, müssen die jährlichen Nutzungsgebühren bis spätestens Ende Jänner des neuen Spielraumes zu bilden hatJahres am Konto von RZL eingelangt sein (siehe Punkt 4.4). 3.6. Alle Veränderungsraten Kommt der Anwender mit Zahlungen in Verzug, sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen." Bei einem Vertragsrücktritt des Kunden aus Gründen, die nicht von NETPLANET zu verantworten sind, gilt ein Mindestschadenersatz Verzugszinsen ab Fälligkeit in Höhe von 50 8 % des Nettoauftragswertes als vereinbartper anno über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Das richterliche Mäßigungsrecht wird – außer bei Verbrauchern – ausgeschlossen. Lässt der Kunde ein bestelltes System trotz Nachfristsetzung nicht installieren, liegt Annahmeverzug vor. NETPLANET Weiters ist RZL berechtigt, offene Forderungen gegenüber dem Anwender an ein von ihm beauftragtes Inkassobüro weiterzuleiten. Die für ein Inkasso anfallenden Kosten sind in voller Höhe vom Anwender zu tragen. 3.7. RZL räumt dem Anwender ein Rücktrittsrecht von diesem Nutzungsvertrag innerhalb von 42 Tagen ab dem Zeitpunkt Vertragsschluss ein. Für den Rücktritt wird eine Storno-Gebühr in der dem Kunden mitgeteilten Installationsbereitschaft vom Kunden das vereinbarte Entgelt und den Ersatz Höhe eines Viertels der Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen jährlichen Nutzungsgebühr laut Anlage 1N verrechnet, der Rücktritt hat schriftlich mit eingeschriebenem Brief an RZL erklärt zu verlangenwerden.

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Samples: Software License Agreement