Entgelt und Zahlungsbedingungen. 6.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzüge sofort fällig. Sie sind spätestens zu dem mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsziel auszugleichen. Ist Rechnungsgegenstand ein Objektgeschäft, sind wir berechtigt, ein Drittel des Auftragswerts bei Vertragsschluss und ein weiteres Drittel zum Zeitpunkt unserer Bestellung bei unserem Lieferanten vom Kunden als Vorkasse zu berechnen, wenn der Gesamtnettowert des Auftrags € 10.000 übersteigt und der Kunde den Auftragswert nicht durch eine schriftliche, unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) absichert. 6.2 Die Bezahlung erfolgt bar oder unbar per ec-/Bank-/Kreditkarte oder SEPA-Firmenlastschrift-Mandat, jeweils Zug um Zug gegen Abgabe der Ware ohne jeden Abzug. Soweit wir uns zu der Abwicklung des Zahlungsverkehrs Dritter bedienen, gilt die Zahlung an diese gleichermaßen wie eine Zahlung an uns. Wenn und soweit wir die Forderung abgetreten haben sollten, erfolgen Zahlungen an uns als Erfüllung auf die abgetretene Forderung. Schecks werden nur in zuvor schriftlich vereinbarten Ausnahmefällen und nur in Verbindung mit einer Bankbestätigung erfüllungshalber angenommen. 6.3 Zahlungen des Kunden mit konkreter Tilgungsbestimmung werden auf die benannte Forderung angerechnet. Fehlt es an einer eindeutigen Tilgungsbestimmung des Kunden, werden Zahlungen nach dem Prinzip der zeitlichen Abfolge der Warenlieferung auf unsere Forderungen angerechnet. Zahlungen erfüllungshalber oder an Erfüllung statt gelten nicht als endgültige Tilgung. 6.4 Ist der Rechnungsbetrag durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, am nächsten Werktag nach dem vereinbarten Zahlungszieldatum nicht ausgeglichen, kommt der Kunde hierdurch – ohne dass es einer Mahnung bedarf – in Zahlungsverzug. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8 % oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 10 % der Rechnungssumme. Im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses vereinbarten Mindestsatzes liegt, ist der Kunde berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens auf Seiten des HANDELSHOFS nachzuweisen. Weitere Ansprüche werden durch den Anspruch auf Verzugszinsen nicht berührt. 6.5 Sofern wir nach Verzugseintritt mahnen, sind wir berechtigt, jeweils € 10,00 als pauschaliertem Schadensersatz geltend zu machen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. 6.6 Soweit Bankrücklastkosten durch Verschulden des Kunden anfallen, sind wir berechtigt, diese pauschal mit € 15,00 geltend zu machen, es sei denn, der Kunde weist uns einen geringeren Schaden unter Berücksichtigung des zusätzlichen Buchungsaufwandes nach. 6.7 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen anderer Ansprüche als solcher auf Nacherfüllung nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Sein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Anspruchs auf Nacherfüllung ist auf den einfachen Wert der Nacherfüllung begrenzt. 6.8 Ansprüche des Kunden gegenüber anderen Betriebsstätten des HANDELSHOF können uns nicht entgegen gehalten werden. 6.9 Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden oder ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, sind wir berechtigt, Vorauskasse zu verlangen. Wir sind in diesen Fällen insbesondere berechtigt, sämtliche noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des vereinbarten Zahlungsziels von der Erfüllung unserer Forderungen aus früheren Warenlieferungen und der Vorkasse für die ausstehende Lieferung abhängig zu machen.
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Entgelt und Zahlungsbedingungen. 6.1 Unsere Preise verstehen sich einschließlich geltender Umsatzsteuer („Brutto-Preis“) ab unserem Lager ausschließlich Verpackung, Versand und Versicherung in Euro. Unsere Rechnungen sind werden ohne Abzüge sofort fällig. Sie mit Zugang beim Kunden fällig und sind spätestens am 15. Kalendertag nach Fälligkeit zu dem mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsziel auszugleichenleisten. Dies gilt auch, wenn für kürzere Leistungs- fri- sten ein Preisnachlass (Skontovereinbarung) vereinbart ist und die kürzere Frist nicht eingehalten wird. Ist Rechnungsgegenstand ein Objektgeschäft, sind wir berechtigt, ein Drittel des Auftragswerts bei Vertragsschluss und ein weiteres Drittel zum Zeitpunkt unserer Bestellung bei unserem Lieferanten vom Kunden als Vorkasse zu berechnen, wenn der Gesamtnettowert des Auftrags € 10.000 übersteigt und der Kunde den Auftragswert nicht durch eine schriftliche, unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) absichert.
6.2 Die Bezahlung erfolgt bar oder unbar per ec-/Bank-/Kreditkarte oder SEPA-Firmenlastschrift-Mandat, jeweils Zug um Zug gegen Abgabe der Ware ohne jeden Abzug. Soweit wir uns zu der Abwicklung des Zahlungsverkehrs Dritter bedienen, gilt die Zahlung an diese gleichermaßen wie eine Zahlung an uns. Wenn und soweit wir die Forderung abgetreten haben sollten, erfolgen Zahlungen an uns als Erfüllung auf die abgetretene Forderung. Schecks werden nur in zuvor schriftlich vereinbarten Ausnahmefällen und nur in Verbindung mit einer Bankbestätigung erfüllungshalber angenommen.
6.3 Zahlungen des Kunden mit konkreter Tilgungsbestimmung werden auf die benannte Forderung angerechnet. Fehlt es an einer eindeutigen Tilgungsbestimmung des Kunden, werden Zahlungen nach dem Prinzip der zeitlichen Abfolge der Warenlieferung auf unsere Forderungen angerechnet. Zahlungen erfüllungshalber oder an Erfüllung statt gelten nicht als endgültige Tilgung.
6.4 Ist der Rechnungsbetrag durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, am nächsten Werktag nach dem vereinbarten Zahlungszieldatum nicht ausgeglichenkein Verbraucher, kommt der Kunde hierdurch – ohne dass es er durch Überschreitung dieses Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf – in Zahlungsverzuges hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen für Kunden, die nicht Verbraucher sind, 8 % oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 10 12 % der Rechnungssumme. I; der Kunde ist im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses vereinbarten Mindestsatzes liegt, ist der Kunde berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens auf Seiten des HANDELSHOFS nachzuweisenbei uns nachzu- weisen. Weitere Ansprüche werden durch den Anspruch auf Verzugszinsen nicht berührt.
6.5 Sofern wir nach Verzugseintritt mahnen. Wenn keine anders lauten- den Vereinbarungen getroffen sind, sind wir berechtigt, jeweils € 10,00 als pauschaliertem Schadensersatz geltend gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu machen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
6.6 Soweit Bankrücklastkosten durch Verschulden des Kunden anfallen, sind wir berechtigt, diese pauschal mit € 15,00 geltend zu machen, es sei denn, der Kunde weist uns einen geringeren Schaden unter Berücksichtigung des zusätzlichen Buchungsaufwandes nach.
6.7 liefern. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Der Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen anderer Ansprüche als solcher auf Nacherfüllung nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt fest- gestellt oder unbestritten sind. Sein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Anspruchs aus Anspruch auf Nacherfüllung ist auf den einfachen Wert der Nacherfüllung begrenzt.
6.8 Ansprüche des Kunden gegenüber anderen Betriebsstätten des HANDELSHOF können uns nicht entgegen gehalten . Soweit Akzepte, Wechsel oder Schecks herein genommen werden.
6.9 Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden oder ist , erfolgt dies erfüllungshalber. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen hat im Fall der Wechselhereinnahme der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, sind wir berechtigt, Vorauskasse zu verlangen. Wir sind in diesen Fällen insbesondere berechtigt, sämtliche noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des vereinbarten Zahlungsziels von der Erfüllung unserer Forderungen aus früheren Warenlieferungen und der Vorkasse für die ausstehende Lieferung abhängig zu machentragen.
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Entgelt und Zahlungsbedingungen. 6.1 Unsere 15.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind
15.1.1 die Preise feste Pauschalpreise und verstehen sich als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.;
15.1.2 mit den vereinbarten Preisen alle mit der Leistungserbringung verbundenen Kosten, einschließlich aller Spesen und Nebenleistungen, abgegolten;
15.1.3 Kostenvoranschläge des AN unentgeltlich und unter ausdrücklicher Gewähr der Richtigkeit erstattet;
15.1.4 bei Bestellung mehrerer Leistungen (zB Hard- und Software) die dafür jeweils vereinbarten Preise erst nach Erbringung sämtlicher Leistungen, ausgenommen Wartungsleistungen, fällig.
15.2 Alle Rechnungen sind ohne Abzüge sofort fälligin einer Form zu erstellen, die dem AG eine Prüfung mit zumutbarem Aufwand ermöglicht, und müssen den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes entsprechen. Sie Die Rechnungslegung hat binnen einer Frist von 2 Wochen nach Leistungserbringung zu erfolgen. Die zur Prüfung notwendigen Unterlagen sind spätestens zu dem mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsziel auszugleichen. Ist Rechnungsgegenstand ein Objektgeschäft, sind wir berechtigt, ein Drittel des Auftragswerts bei Vertragsschluss und ein weiteres Drittel zum Zeitpunkt unserer Bestellung bei unserem Lieferanten vom Kunden als Vorkasse zu berechnenbeizulegen.
15.3 Die Annahme der Schlusszahlung auf Grund einer Schluss- oder Teilschlussrechnung schließt nachträgliche Forderungen für die vertragsgemäß erbrachten Leistungen aus, wenn nicht ein Vorbehalt in der Gesamtnettowert Rechnung enthalten ist oder binnen drei Monaten nach Erhalt der Zahlung schriftlich erhoben wird. Der Vorbehalt ist schriftlich zu begründen. Weicht die Schlusszahlung vom Rechnungsbetrag ab, beginnt die Frist von drei Monaten frühestens mit schriftlicher Bekanntgabe der nachvollziehbaren Herleitung des Auftrags € 10.000 übersteigt und der Kunde Differenzbetrages durch den Auftragswert nicht durch eine schriftliche, unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) absichertAG.
6.2 Die Bezahlung erfolgt bar oder unbar per ec-/Bank-/Kreditkarte oder SEPA-Firmenlastschrift-Mandat, jeweils Zug um Zug gegen Abgabe der Ware ohne jeden Abzug. 15.4 Soweit wir uns zu der Abwicklung des Zahlungsverkehrs Dritter bedienen, gilt die Zahlung an diese gleichermaßen wie eine Zahlung an uns. Wenn und soweit wir die Forderung abgetreten haben solltennicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen Zahlungen an uns als des AG binnen 60 Tagen nach ordnungsgemäßer Rechnungslegung und Erfüllung auf die abgetretene Forderung. Schecks werden nur in zuvor schriftlich vereinbarten Ausnahmefällen und nur in Verbindung aller zugrundeliegenden Leistungen ohne Skontoabzug oder binnen 45 Tagen mit einer Bankbestätigung erfüllungshalber angenommenAbzug von 2 % Skonto.
6.3 Zahlungen des Kunden mit konkreter Tilgungsbestimmung werden auf die benannte Forderung angerechnet15.5 Die Vertragsparteien streben eine verursachungsgerechte Zuordnung von unmittelbar oder mittelbar aus der Vereinbarung resultierenden Abgaben an. Fehlt es an Demnach trägt jeder Vertragsteil, vorbehaltlich einer eindeutigen Tilgungsbestimmung des Kunden, werden Zahlungen nach dem Prinzip der zeitlichen Abfolge der Warenlieferung auf unsere Forderungen angerechnet. Zahlungen erfüllungshalber oder an Erfüllung statt gelten nicht als endgültige Tilgung.
6.4 Ist der Rechnungsbetrag durch Umständeabweichenden Regelung, die wir nicht zu vertreten habenihn nach den jeweils geltenden in- und ausländischen Vorschriften treffende Abgabenlast selbst und ist für alle damit verbundenen Verpflichtungen (wie zB Erklärungs-, am nächsten Werktag nach dem vereinbarten Zahlungszieldatum nicht ausgeglichenAbfuhr-, kommt der Kunde hierdurch – ohne dass es einer Mahnung bedarf – in ZahlungsverzugAnzeige-, Aufbewahrungspflichten) selbst verantwortlich. Ab Verzugseintritt betragen Dies gilt unabhängig davon, welchem Vertragsteil die Verzugszinsen 8 % oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 10 % der RechnungssummeAbgaben zur Abfuhr bzw. Im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses vereinbarten Mindestsatzes liegt, ist der Kunde berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens auf Seiten des HANDELSHOFS nachzuweisen. Weitere Ansprüche werden durch den Anspruch auf Verzugszinsen nicht berührt.
6.5 Sofern wir nach Verzugseintritt mahnen, sind wir berechtigt, jeweils € 10,00 als pauschaliertem Schadensersatz geltend zu machen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
6.6 Soweit Bankrücklastkosten durch Verschulden des Kunden anfallen, sind wir berechtigt, diese pauschal mit € 15,00 geltend zu machen, es sei denn, der Kunde weist uns einen geringeren Schaden unter Berücksichtigung des zusätzlichen Buchungsaufwandes nach.
6.7 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen anderer Ansprüche als solcher auf Nacherfüllung nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Sein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Anspruchs auf Nacherfüllung ist auf den einfachen Wert der Nacherfüllung begrenzt.
6.8 Ansprüche des Kunden gegenüber anderen Betriebsstätten des HANDELSHOF können uns nicht entgegen gehalten Zahlung vorgeschrieben werden.
6.9 Verschlechtern sich 15.6 Der AN trägt mit der Errichtung oder Durchführung des Vertrages anfallende Gebühren.
15.7 Ist der AG aufgrund nationalem Steuerrechts verpflichtet, für den AN Steuern auf Zahlungen gemäß diesem Vertrag an der Quelle einzubehalten und abzuführen, können derartige Quellensteuern jedoch nach einem Doppelbesteuerungsabkommen oder aufgrund sonstiger Bestimmungen des internationalen Steuerrechts reduziert oder zur Gänze beseitigt werden, wird der AG – sofern nach Ansicht des AG zweckmäßig – alle rechtlichen Möglichkeiten einer Direktentlastung an der Quelle ausschöpfen und so dem AN ein Steuerrückerstattungsverfahren zu ersparen. Der AN verpflichtet sich, sämtliche dafür erforderlichen Bestätigungen (z. B. eine Ansässigkeitsbescheinigung) dem AG zeitnah zur Verfügung zu stellen. Soweit jedoch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden oder ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in VerzugEntrichtung derartiger Quellensteuern nicht ohne Haftungsrisiko vermieden werden kann, sind wir berechtigt, Vorauskasse diese vom AN zu verlangentragen. Wir sind in diesen Fällen insbesondere berechtigt, sämtliche noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des vereinbarten Zahlungsziels von In diesem Fall wird der Erfüllung unserer Forderungen aus früheren Warenlieferungen AG dem AN zeitnah Bestätigungen oder sonstige Nachweise über den Steuerabzug und der Vorkasse für die ausstehende Lieferung abhängig zu machenentsprechende Steuerzahlung zur Verfügung stellen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Entgelt und Zahlungsbedingungen. 6.1 8.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzüge sofort fällig. Sie sind spätestens zu dem mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsziel auszugleichen. Ist Rechnungsgegenstand ein Objektgeschäft, sind wir berechtigt, ein Drittel des Auftragswerts bei Vertragsschluss und ein weiteres Drittel zum Zeitpunkt unserer Bestellung bei unserem Lieferanten vom Kunden als Vorkasse zu berechnen, wenn der Gesamtnettowert des Auftrags € 10.000 übersteigt und der Kunde den Auftragswert nicht durch eine schriftliche, unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) absichert.
6.2 8.2 Die Bezahlung erfolgt bar oder unbar per ec-/Bank-/Kreditkarte oder durch SEPA-Firmenlastschrift-MandatMandat oder durch mobiles Karteninkasso durch unsere Fahrer, jeweils Zug um Zug gegen Abgabe sofern wir nicht ausnahmsweise Barzahlung verlangen oder mit dem Kunden eine Barzahlungsabrede schriftlich getroffen wird.
8.3 Unsere Fahrer sind nur zum mobilen Karteninkasso unbar per ec-/Bank/Kreditkarte berechtigt, wenn der Ware ohne jeden AbzugFahrer sich durch unseren speziellen Inkassoausweis ausweist. Soweit wir uns zu der dieser Abwicklung des Zahlungsverkehrs Dritter bedienen, gilt die Zahlung an diese gleichermaßen wie eine Zahlung an uns. Wenn und soweit wir die Forderung abgetreten haben sollten, erfolgen Zahlungen an uns als Erfüllung auf die abgetretene Forderung. Liegt keine der vorbenannten Voraussetzungen vor, stellt die Barzahlung an unseren Fahrer keine Erfüllung dar, sofern wir diese nicht nachträglich genehmigen.
8.4 Schecks werden nur in zuvor schriftlich vereinbarten Ausnahmefällen und nur in Verbindung mit der Überprüfung eines amtlichen Lichtbildausweises des Scheckkarteninhabers und / oder einer Bankbestätigung erfüllungshalber angenommen.
6.3 8.5 Zahlungen des Kunden mit konkreter Tilgungsbestimmung werden auf die benannte Forderung angerechnet. Fehlt es an einer eindeutigen Tilgungsbestimmung des Kunden, werden Zahlungen nach dem Prinzip der zeitlichen Abfolge der Warenlieferung auf unsere Forderungen angerechnet. Zahlungen erfüllungshalber oder an Erfüllung statt gelten nicht als endgültige Tilgung.
6.4 8.6 Ist der Rechnungsbetrag durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, am nächsten Werktag nach dem vereinbarten Zahlungszieldatum nicht ausgeglichen, kommt der Kunde hierdurch – ohne dass es einer Mahnung bedarf – in Zahlungsverzug. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8 % oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 10 % der Rechnungssumme. Im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses vereinbarten Mindestsatzes liegt, ist der Kunde berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens auf Seiten des HANDELSHOFS nachzuweisen. Weitere Ansprüche werden durch den Anspruch auf Verzugszinsen nicht berührt.
6.5 8.7 Sofern wir nach Verzugseintritt mahnen, sind wir berechtigt, jeweils € 10,00 als pauschaliertem Schadensersatz geltend zu machen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
6.6 8.8 Soweit Bankrücklastkosten durch Verschulden des Kunden anfallen, sind wir berechtigt, diese pauschal mit € 15,00 geltend zu machen, es sei denn, der Kunde weist uns einen geringeren Schaden unter Berücksichtigung des zusätzlichen Buchungsaufwandes nach.
6.7 8.9 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen anderer Ansprüche als solcher auf Nacherfüllung nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Sein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Anspruchs auf Nacherfüllung ist auf den einfachen Wert der Nacherfüllung begrenzt.
6.8 8.10 Ansprüche des Kunden gegenüber anderen Betriebsstätten des HANDELSHOF können uns nicht entgegen gehalten werden.
6.9 8.11 Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden oder ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, sind wir berechtigt, Vorauskasse zu verlangen. Wir sind in diesen Fällen insbesondere berechtigt, sämtliche noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des vereinbarten Zahlungsziels von der Erfüllung unserer Forderungen aus früheren Warenlieferungen und der Vorkasse für die ausstehende Lieferung abhängig zu machen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entgelt und Zahlungsbedingungen. 6.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzüge sofort fälligFür den Automatischen Check-In erheben wir ein Entgelt, dessen genaue Höhe Ihnen bei Buchung angezeigt wird und die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer enthält. Sie sind spätestens zu dem mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsziel auszugleichen. Ist Rechnungsgegenstand ein Objektgeschäft, sind wir berechtigt, ein Drittel des Auftragswerts Das Entgelt ist im Voraus bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig und ein weiteres Drittel zum Zeitpunkt unserer Bestellung bei unserem Lieferanten vom Kunden als Vorkasse zu berechnenkann per Kreditkarte (VISA, wenn der Gesamtnettowert des Auftrags € 10.000 übersteigt und der Kunde den Auftragswert nicht durch eine schriftlicheMastercard, unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGBAmerican Express) absichert.
6.2 Die Bezahlung erfolgt bar oder unbar per ec-/Bank-/Kreditkarte oder SEPA-Firmenlastschrift-Mandat, jeweils Zug um Zug gegen Abgabe der Ware ohne jeden Abzug. Soweit wir uns zu der Abwicklung des Zahlungsverkehrs Dritter bedienen, gilt die Zahlung an diese gleichermaßen wie eine Zahlung an uns. Wenn und soweit wir die Forderung abgetreten haben sollten, erfolgen Zahlungen an uns als Erfüllung auf die abgetretene Forderung. Schecks werden nur in zuvor schriftlich vereinbarten Ausnahmefällen und nur in Verbindung mit einer Bankbestätigung erfüllungshalber angenommen.
6.3 Zahlungen des Kunden mit konkreter Tilgungsbestimmung werden auf die benannte Forderung angerechnet. Fehlt es an einer eindeutigen Tilgungsbestimmung des Kunden, werden Zahlungen nach dem Prinzip der zeitlichen Abfolge der Warenlieferung auf unsere Forderungen angerechnet. Zahlungen erfüllungshalber oder an Erfüllung statt gelten nicht als endgültige Tilgung.
6.4 Ist der Rechnungsbetrag durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, am nächsten Werktag nach dem vereinbarten Zahlungszieldatum nicht ausgeglichen, kommt der Kunde hierdurch – ohne dass es einer Mahnung bedarf – in Zahlungsverzug. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8 % oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 10 % der RechnungssummeLastschrift gezahlt werden. Im FallFalle der Kreditkartenzahlung erteilen Sie uns die Ermächtigung den ge- schuldeten Preis über Ihre Kreditkarte, dass bzw. im Falle der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses vereinbarten Mindestsatzes liegt, SEPA-Lastschrift das Mandat den geschuldeten Preis per Lastschrift im SEPA-Verfahren einzuziehen. Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Kunde berechtigtRechnungsbetrag nach Erteilung eines SE- PA-Lastschriftmandats, den Anfall eines geringeren Zinsschadens auf Seiten des HANDELSHOFS nachzuweisennicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Weitere Ansprüche werden durch den Anspruch auf Verzugszinsen nicht berührt.
6.5 Sofern wir nach Verzugseintritt mahnen, sind wir berechtigt, jeweils € 10,00 als pauschaliertem Schadensersatz geltend zu machen, sofern nicht der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
6.6 Soweit Bankrücklastkosten durch Verschulden des Kunden anfallen, sind wir berechtigt, diese pauschal mit € 15,00 geltend zu machen, es sei denn, der Kunde weist uns einen geringeren Schaden unter Berücksichtigung des zusätzlichen Buchungsaufwandes nach.
6.7 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; Die Frist für die Vorankündigung zum Lastschrifteinzug im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen anderer Ansprüche als solcher auf Nacherfüllung nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Sein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Anspruchs auf Nacherfüllung ist auf den einfachen Wert der Nacherfüllung begrenzt.
6.8 Ansprüche des Kunden gegenüber anderen Betriebsstätten des HANDELSHOF können uns nicht entgegen gehalten werden.
6.9 Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden oder ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, sind wir berechtigt, Vorauskasse zu verlangen. Wir sind in diesen Fällen insbesondere berechtigt, sämtliche noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des vereinbarten Zahlungsziels SEPA-Ver- fahren (Pre-Notification) kann abhängig von der Erfüllung unserer Forderungen aus früheren Warenlieferungen Fälligkeit (bei Flugreisen in der Regel sofort) verkürzt werden. Hierauf weisen wir im Buchungsverlauf rechtzeitig hin. Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer (SEPA-) Lastschrift / Kreditkartenzahlung, insbesondere auch nach Widerspruch, ermächtigen und beauftragen Sie Ihre Bank / Ihr kreditkartenausgebendes Institut unwiderruflich, uns oder einem von uns beauf- tragten Dienstleistungsunternehmen Ihre aktuelle Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Alle entstehenden Gebühren (Rücklastschriftgebühren und Adressauskunft) im Zusam- menhang mit nicht eingelösten Zahlungen haben Sie uns zu erstatten. Dies gilt nicht, soweit Sie an der Vorkasse für die ausstehende Lieferung abhängig zu machenNichteinlösung kein Verschulden trifft.
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Samples: Zusatzprodukt Automatischer Check In