Entgelte und Abrechnung Musterklauseln

Entgelte und Abrechnung. 5.1 Der beauftragende Lieferant ist verpflichtet, dem Netzbetreiber die Kosten für die Durchführung der Anschlussnutzungsunterbrechung, die Kosten für die Wiederaufnahme der Anschlussnutzung sowie aller von ihm in Auftrag gegebener oder veranlasster Maßnahmen des Netzbetreibers gemäß den als Anlage 3 beigefügten „Preisblatt zu den ergänzenden Bedingungen…“zu ersetzen. Gleiches gilt für erfolglose Sperrversuche, erfolglose Wiederanschlussversuche sowie im Falle einer Entsperrung nach Ziffer 3.2.
Entgelte und Abrechnung. 4.1 Der Lieferant ist verpflichtet, dem VNB die Kosten für die Durchführung der Anschlussnutzungsunterbrechung sowie die Kosten für die Wiederaufnahme der Anschlussnutzung gemäß dem als Anlage „Preisblatt zur Unterbrechung der Anschlussnutzung“ beigefügten Preisblatt zu ersetzen. Diese Preise gelten auch für erfolglos durchgeführte Sperr- und Entsperrversuche sowie für nicht zur Ausführung gekommene Beauftragungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung.
Entgelte und Abrechnung. 17. 1 Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung der anlässlich der Buchung bzw. bei Mietbeginn in der tim-App angezeigten bzw. gemäß der zu diesem Zeitpunkt geltenden Gebührenpreisliste geltenden Gebühren sowie allfälliger sonstiger Kosten (wie z. B. für Verspätungen, Reinigung des Fahrzeugs usw). Sämtliche Preise, die dem Kunden in der Buchungsplattform während der Buchung angezeigt werden, stellen lediglich unverbindliche Schätzungen dar. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der tatsächlichen Dauer der jeweiligen Einzelmietverträge (somit entsprechend der Dauer ab gebuchtem Mietbeginn des Fahrzeugs bis zur Beendigung der Fahrt durch Ablauf der gebuchten Nutzungsdauer und ordnungsgemäßer Fahrzeugrückgabe ent- sprechend diesen AGB bzw. nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern). Stunden-Taktung bei (e-)Carsharing-Fahrzeugen, Tages-Taktung bei Mietwägen)
Entgelte und Abrechnung. 4.1. Der Lieferant trägt die Kosten der Sperrung. Gleiches gilt für die auf die Wiederherstellung der Anschlussnutzung entfallenden Kosten, wenn die Entsperrung vom Lieferanten beauftragt wird. Die Kosten der Sperrung bzw. Entsperrung richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Sperrung bzw. Entsperrung geltenden Preisblatt des Netzbetreibers. Diese Preise gelten auch für erfolg- los durchgeführte Sperr- und Entsperrversuche sowie für nicht zur Ausführung gekommene Be- auftragungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung.
Entgelte und Abrechnung a. Der Transportkunde ist verpflichtet, dem Netzbetreiber die Kosten für die Durchführung der Anschlussnutzungsunterbrechung sowie die Kosten für die Wiederherstellung der Anschlussnutzung gemäß dem auf der Internetseite des Netzbetreibers (xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx/Xxxxx/Xxxxxxx/Xxxxxxx0_000000.xxxx#xxxxxx) ver- öffentlichten „Preisblatt WarendorfNETZ“ zu ersetzen. Diese Preise gelten auch für erfolglos durchgeführte Sperr- und Entsperrversuche sowie für nicht zur Ausführung gekommene Beauftragungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung.
Entgelte und Abrechnung. 5.1 Der Lieferant zahlt dem Netzbetreiber für die Durchführung der Anschlussnutzungsunterbrechung, für die Wiederaufnahme der Anschlussnutzung sowie ggf. für eine Kommunikation per Mail/ Fax die Entgelte gemäß dem als Anlage 3 beigefügten Preisblatt.. Gleiches gilt für erfolglose Sperrversuche, erfolglose Wiederanschlussversuche sowie im Falle einer Entsperrung nach Ziffer 3.2. Kosten, die durch Handlungen eines anderen Messstellenbetreibers entstehen, sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und sind vom Lieferanten gesondert zu vergüten.
Entgelte und Abrechnung. 5.1 Der die Sperrung beauftragende Lieferant ist verpflichtet, dem Netzbetreiber die Kosten für die Durchführung der Anschlussnutzungsunterbrechung sowie die Kosten für die Wiederaufnahme der Anschlussnutzung und der ggf. durchgeführten Überprüfungen der gesperrten Anlagen gemäß dem als Anlage 3 beigefügten Preisblatt zu ersetzen. Gleiches gilt für erfolglose Sperrversuche, erfolglose Wiederanschlussversuche sowie im Falle erfolgloser Entsperrungen nach Ziffer 3.2. Der Lieferant, der die Sperrung veranlasst hat, trägt die Kosten einer Entsperrung auch dann, wenn diese aufgrund eines Lieferanten- oder Anschlussnehmer- / - nutzerwechsels durchgeführt werden muss.
Entgelte und Abrechnung. (1) Die zu entrichtenden Entgelte ergeben sich aus den jeweiligen aktuellen Preislisten auf der Internetseite xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxx/ geschaeftskunden/download, soweit nicht in einem gesondert abge- schlossenen Vertrag etwas anderes vereinbart ist.
Entgelte und Abrechnung. (1) Die zu entrichtenden Entgelte ergeben sich aus den jeweiligen für den betreffenden digitalen Dienst gültigen Preislisten, soweit nicht in einem gesondert abgeschlossenen Vertrag etwas anderes vereinbart ist.
Entgelte und Abrechnung. 7.1 Der Transportkunde zahlt dem Netzbetreiber für die Durchführung der Anschlussnutzungsunterbrechung und/oder für die Wiederaufnahme der Anschlussnutzung die Entgelte gemäß dem unter xxx.xxx-xxxx.xx veröffentlichten Preisblatt. Gleiches gilt für erfolglose Sperrversuche, erfolglose Wiederanschlussversuche sowie im Falle einer Entsperrung nach Ziffer 6.1. Kosten, die durch Handlungen eines anderen Messstellenbetreibers entstehen, sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und sind vom Transportkunden gesondert zu vergüten.