Common use of Entgelte und Auslagen Clause in Contracts

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem jeweils aktuel- len Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, für die Nutzung des Bargeld- services und den Auslandseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte wer- den in der Regel von der Akzeptanzstelle vor dem Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend.

Appears in 2 contracts

Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem jeweils aktuel- len aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere beson- dere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, für die Nutzung des Bargeld- services Bargeldservices und den AuslandseinsatzAus- landseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte wer- den werden in der Regel von der Akzeptanzstelle vor dem Bezahlvorgang Bezahl- vorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend.

Appears in 2 contracts

Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem jeweils aktuel- len Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. z.B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, für die Nutzung des Bargeld- services Bargeldservices und den Auslandseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte wer- den in der Regel von der Akzeptanzstelle vor dem Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend.

Appears in 2 contracts

Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem jeweils aktuel- len Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. z.B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, für die Nutzung des Bargeld- services und den Auslandseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte wer- den in der Regel von der Akzeptanzstelle vor dem Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend.

Appears in 1 contract

Samples: Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem jeweils aktuel- len aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere beson- dere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, für die Nutzung des Bargeld- services Bargeldservices und den AuslandseinsatzAus- landseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte wer- den werden in der Regel von der Akzeptanzstelle vor dem Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzendergän- zend.

Appears in 1 contract

Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten