Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für beson- dere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, für die Nutzung des Bargeldservices und den Aus- landseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden in der Regel von der Akzeptanzstelle vor dem Bezahl- vorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend.
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Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen aktuel- len Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für beson- dere besondere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, für die Nutzung des Bargeldservices Bargeld- services und den Aus- landseinsatzAuslandseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen.
9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19.
9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden wer- den in der Regel von der Akzeptanzstelle vor dem Bezahl- vorgang Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend.
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Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen aktuel- len Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für beson- dere besondere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. z.B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, für die Nutzung des Bargeldservices und den Aus- landseinsatzAuslandseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen.
9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19.
9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden wer- den in der Regel von der Akzeptanzstelle vor dem Bezahl- vorgang Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend.
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Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für beson- dere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, für die Nutzung des Bargeldservices und den Aus- landseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen.
9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19.
9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden in der Regel von der Akzeptanzstelle vor dem Bezahl- vorgang Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzendergän- zend.
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Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen aktuel- len Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für beson- dere besondere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. z.B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, für die Nutzung des Bargeldservices Bargeld- services und den Aus- landseinsatzAuslandseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen.
9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19.
9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden wer- den in der Regel von der Akzeptanzstelle vor dem Bezahl- vorgang Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend.
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