Entgelte und Zahlung Musterklauseln

Entgelte und Zahlung. 5.1 | Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt CONVOTIS dem Vertragspartner die vereinbarten Leistungen oder Lieferungen zu den in den bei Vertragsschluss gültigen Preislisten genannten Tarifen, Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. 5.2 | Monatliche Entgelte im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen sind im Voraus zu entrichten. Vom Tag der betriebsfähigen Bereitstellung an sind Entgelte anteilig für den Rest des Monats, je Tag 1/30 des monatlichen Entgelts, zu zahlen. Im Falle nutzungsabhängiger Entgelte in wechselnder Höhe oder einmaliger Entgelte sind diese nach Erbringung der Leistung zu zahlen. CONVOTIS ist berechtigt, im Falle relativ gleichmäßig anfallender nutzungsabhängiger Entgelte angemessene Vorauszahlungen zu verlangen. 5.3 | Nimmt der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teil, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. 5.4 | Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefongebühren) zwischen Kunde und dem Anschlusspunkt CONVOTIS sind vom Kunden zu tragen. Insofern bei einem Anschluss seitens CONVOTIS gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, Router- Anschlusskabel auf Seiten von CONVOTIS etc.) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. 5.5 | Rechnungen für Einzelleistungen oder Warenlieferungen werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, nach Durchführung bzw. Auslieferung gestellt. 5.6 | Fallen bei Servicearbeiten Leistungen oder Lieferungen an, die nicht in der Leistungsbeschreibung oder im Vertrag enthalten sind, werden diese nach der jeweils gültigen CONVOTIS Preisliste oder auf Basis der empfohlenen Verkaufspreise des Fremdherstellers abgerechnet.
Entgelte und Zahlung. Entgelte für unsere Leistungen und vom Kunden gegebenenfalls zu erstattende Auslagen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank, die der Kunde über die Aion oder UnitPlus Webseite abrufen kann. Wenn Entgelte fällig werden, berechnet die Bank diese monatlich und zieht diese am Ende eines jeden Monats von Ihrem Konto ein, soweit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas Abweichendes mitgeteilt wurde oder in der Preisliste geregelt ist.
Entgelte und Zahlung. 3.1. Das Kursentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Preise. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung der gesamten ausgewiesenen Kursgebühr. Änderungen des Kursentgeltes und der Eintrittspreise sind vorbehalten. 3.2. Die Kosten des Kurses sind in voller Höhe vor Kursbeginn fällig und in bar oder mit EC-Karte am Empfangstresen im Marienbad Brandenburg gegen Zahlungsbeleg zu zahlen.
Entgelte und Zahlung. (1) Die Entgelte für die Serviceleistungen berechnen sich auf Zeit- und Materialbasis: (a) Die Entgelte werden im Einklang mit den Standard-Tagesentgeltsätzen von Omron berechnet; (b) die pro Person berechneten Standard-Tagesentgeltsätze von Omron beruhen auf einem 8-Stunden-Tag mit einer Arbeitszeit von (2) Omron stellt dem Kunden monatlich eine Rechnung für den jeweiligen Vormonat. (3) Der Kunde zahlt alle von Omron übermittelten Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. (4) Alle vom Kunden nach dem Vertrag zu zahlenden Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne alle sonstigen Steuern, Abgaben, Gebühren und andere Pflichtzahlungen, die nach der geltenden Gesetzgebung ggf. auf diese Zahlungen erhoben werden. (5) Wenn der Kunde versäumt, eine Omron nach dem Vertrag geschuldete Zahlung bis zum Fälligkeitsdatum zu leisten, hat der Kunde Zinsen auf den überfälligen Betrag in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Diese Zinsen fallen ab dem Fälligkeitstag des geschuldeten Betrags bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags täglich an. Der Kunde zahlt die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag.
Entgelte und Zahlung. 4.1. Das Kursentgelt ergibt sich aus der Ankündigung in den Flyern und auf der Homepage der Eifel- Therme-Zikkurat. Darüber hinaus kann es unter der Rufnummer 02256/95790 telefonisch erfragt werden. 4.2. Die gesamte Kursgebühr muss bis 5 Tage nach dem Erhalt der Zusage für einen Kurs gezahlt worden sein. Bei nicht fristgerechter Zahlung besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf eine Kursteilnahme.
Entgelte und Zahlung. 3.1. Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der SoKu. Der Veranstaltungsvertrag verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Entgelts und der besonderen Kosten. 3.2. Das Teilnehmerentgelt und die besonderen Kosten werden am Tag des Veranstaltungsbeginns in voller Höhe fällig. Die Zahlung erfolgt in der Regel mittels online-Bezahlverfahren. Barzahlungen sind nur in Ausnahmefällen in vorheriger Absprache mit einem Beauftragten der SoKu möglich.
Entgelte und Zahlung. 1. CARSYNC berechnet dem Kunden die für die Nutzung des CarSync-Dienstes gemäß der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste vereinbarten Entgelte jeweils für den vertraglich festgelegten Zahlungszeitraum im Voraus, jeweils mit Beginn eines Kalendermonats. Die Rechnungen sind ohne Abzüge sofort mit der Rechnungsstellung fällig. 2. Auch die Dienstleistungen, die nach variabler Nutzung berechnet werden, darf CARSYNC im Voraus abrechnen. 3. Die Kosten des CARSYNC-Portals werden im ersten Monat des Vertragsverhältnisses ab dem 01. des Folgemonats berechnet, sofern der Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des CARSYNC-Portals und der Dienstleistungen nicht auf den ersten Tag eines Monats fallen. 4. Die Kosten des CARSYNC-Portals werden im letzten Monat des Vertragsverhältnisses auch dann für den gesamten Monat berechnet, wenn der letzte Nutzungstag des CARSYNC-Portals und der Dienstleistungen nicht dem letzten Tag eines Monats entsprechen. 5. Kosten der Verpackung, Fracht und Transportversicherung trägt der Kunde. CARSYNC stellt diese per Datum der Auftragsbestätigung geltenden Preise in Rechnung. 6. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zzgl. etwaiger Versand- und Verpackungskosten ab Werk der CARSYNC. 7. Teilabrechnungen sind zulässig. 8. Änderungen der Nutzungstarife bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese werden durch CARSYNC dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten frühestens ab dem 1. des Folgemonats. Sofern sich Entgelte erhöhen, steht dem betroffenen Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum letzten Tag des Folgemonats mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zu. Der Folgemonat wird in diesem Fall zu den bisherigen Preisen abgerechnet. 9. Die Internet-Kosten für den Zugang zum Log-Portal sowie die Kosten für die verwendete Browser-Software ist nicht Bestandteil dieses Vertrages und wird vom Kunden selbst übernommen. 10. Einwendungen gegen die von CARSYNC gestellten Abrechnungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Rechungsdatum bei CARSYNC erhoben werden. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. 11. CARSYNC behält sich das Recht vor, sämtliche zwischengespeicherten Daten aus der Datenkommunikation im Mobil-Funknetz nach Ablauf einer Frist von 90 Tagen nach Rechnungsstellung vollständig zu löschen. 12. CARSYNC behält sich vor, den Log-Portal-Zugang des Kunden zu sperren, wenn der Kunde mit seinem Nutzungsentgelt komplett oder teilweise länger als 30 Tage ...
Entgelte und Zahlung. 1. Nach Erhalt der Rechnung von ENX sind die jeweils gel- tenden Registrierungsentgelte und/oder Serviceentgelte nach der jeweils aktuellen TISAX Preisliste zu zahlen. Die jeweils aktuelle TISAX Preisliste ist auf der Webseite von ENX verfügbar und wird jährlich oder öfter, sofern ENX dies als notwendig erachtet, um zwingende Preis- vorgaben zu beachten, aktualisiert. ENX wird die Teil- nehmer über etwaige Änderungen informieren. Ziffern XVII und XIX finden Anwendung. 2. Entgelte können Änderungen unterliegen (siehe Zif- fer XIX). 3. Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung unter Verwendung der auf der jeweiligen Rechnung von ENX zur Verfügung gestellten Zahlungs- daten zu erfolgen. 4. Im Falle des Zahlungsverzugs kann ENX den ausste- henden Betrag mit einem Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verzinsen sowie angemessene Kosten der Rechtsverfol- gung für säumige Zahlungen vom Antragssteller/Teil- nehmer in Rechnung stellen. Diese betragen mindesten EUR 5,00 für jede Zahlungserinnerung. 5. Der Teilnehmer stimmt zu, dass ENX den jeweiligen mit dem Assessment befassten Prüfdienstleister beauftra- gen kann, im Namen von ENX ausstehende Entgelte von dem jeweiligen Prüfteilnehmer zu erheben. Details einer solchen Erhebung werden rechtzeitig vor einer solchen Erhebung mitgeteilt.
Entgelte und Zahlung. 3.1 Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung des AquaBiking Teams. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes. 3.2 Die Kosten des Kurses sind in voller Höhe im Voraus fällig und bargeldlos spätestens 10 Tage nach Anmeldung auf das Konto des AquaBiking Team zu überweisen. Die Bankdaten ergeben sich aus der dem Teilnehmer übersandten Anmeldebestätigung. Erfolgt die Anmeldung kurzfristig zu einem ausgeschriebenen Kurs, ist die Kursgebühr vor Kursbeginn kurzfristig fällig. 3.3 Die unter 3.1 und 3.2 aufgeführten Kosten umfassen die Eintrittspreise der jeweiligen Veranstaltungsorte ausdrücklich nicht. Diese sind gesondert beim Eintritt am Veranstaltungsort an den Betreiber des Bades zu zahlen. Eine Ausnahme stellt die Kursteilnahme im bäderpark Leimen da, hier sind die Eintrittsgelder in der Kursgebühr enthalten.
Entgelte und Zahlung. 3.1 Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung von aqua-train!tm. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes (Kündigungsfristen siehe § 6). 3.2 Die Kosten eines Kurses sind in voller Höhe 14 Tage vor Kursbeginn fällig und auf das Konto von aqua- train!tm zu überweisen oder bar zu zahlen. 3.3 Die unter 3.1 und 3.2 aufgeführten Kosten umfassen Kursgebühren und Eintritt. Von dieser Regelung nicht betroffen sind Kurse in Freibädern und im Hallenbad Lehen. 3.4 Die Berücksichtigung der Anmeldung erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.