Entgelte. 1. 1Der Messstellennutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Entgelt für den Messstellenbetrieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthalten. 3Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Samples: Netznutzungsvertrag, Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen Durch Den Grundzuständigen Messstellenbetreiber Nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 Und 2 Messstellenbetriebsgesetz, Messstellenrahmenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen & Modernen Messeinrichtungen Durch Den Grundzuständigen Messstellenbetreiber
Entgelte. 1. 1Der Messstellennutzer Anschlussnutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im 2Das Entgelt für den Messstellenbetrieb sind enthält die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthaltenLeistungen. 3Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Samples: Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen, Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen, Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen
Entgelte. 1. 1Der Messstellennutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Entgelt für den Messstellenbetrieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthalten. 3Dazu gehören u. a. u.a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Samples: Messstellenvertrag Strom, Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen, www.ob-netz.de
Entgelte. 1. 1Der Der Messstellennutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Im Entgelt für den Messstellenbetrieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthalten. 3Dazu Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Samples: Messstellenvertrag Strom, Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen, Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen Durch Den Grundzuständigen Messstellenbetreiber Nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 Messstellenbetriebsgesetz
Entgelte. 1. 1Der Messstellennutzer Lieferant zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im 2Das Entgelt für den Messstellenbetrieb sind enthält die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthaltenLeistungen. 3Dazu Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit 3Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Samples: Messstellenrahmenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen, Messstellenrahmenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen
Entgelte. 1. 1Der Der Messstellennutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der jeweils geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Im Entgelt für den Messstellenbetrieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthalten. 3Dazu Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Samples: Messstellenvertrag Strom, Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen
Entgelte. 1. 1Der Der Messstellennutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Im Entgelt für den Messstellenbetrieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb Mess- stellenbetrieb umfassten Leistungen enthalten. 3Dazu Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb Be- trieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen eich- rechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Samples: Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen Durch Den Grundzuständigen Messstellenbetreiber Nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 Messstellenbetriebsgesetz, Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen Durch Den Grundzuständigen Messstellenbetreiber Nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 Messstellenbetriebsgesetz
Entgelte. 1. 1Der Messstellennutzer Anschlussnutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Entgelt für den Messstellenbetrieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthalten. 3Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden. 2. Sollten neben den Entgelten für den Messstellenbetrieb Abgaben und Umlagen eingeführt, abgeschafft oder geändert werden, wirkt die Änderung mit Wirkung zu dem gesetzlich oder sonst hoheitlich hierfür vorgesehenen Zeitpunkt.
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Samples: Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen, Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen
Entgelte. 1. 1Der Messstellennutzer Lieferant zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten PreisblätterPreisblät- ter. 2Im 2Das Entgelt für den Messstellenbetrieb sind enthält die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthaltenLeistun- gen. 3Dazu Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung Mes- sung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit 3Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Samples: Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen Durch Den Grundzuständigen Messstellenbetreiber Nach, Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen Durch Den Grundzuständigen Messstellenbetreiber Nach
Entgelte. 1. 1Der Der Messstellennutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Im Entgelt für den Messstellenbetrieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthalten. 3Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Samples: Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen, Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von Intelligenten Messsystemen Und Modernen Messeinrichtungen
Entgelte. 1. 1Der Messstellennutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem die- sem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Entgelt für den Messstellenbetrieb Messstellenbe- trieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten um- fassten Leistungen enthalten. 3Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit für die Standardleistungen Stan- dardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Entgelte. 1. 1Der Der Messstellennutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers Messstel- lenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Im Entgelt für den Messstellenbetrieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen Leis- tungen enthalten. 3Dazu Dazu gehören u. a. u .a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Samples: netze.ewa-altenburg.de
Entgelte. 1. 1Der Der Messstellennutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten veröffent- lichten Preisblätter. 2Im Im Entgelt für den Messstellenbetrieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthalten. 3Dazu Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb Be- trieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit Soweit für die Standardleistungen Standardlei- stungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Samples: www.ww-netz.com
Entgelte. 1. 1Der Der Messstellennutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers Messstel- lenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Im Entgelt für den Messstellenbetrieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen Leis- tungen enthalten. 3Dazu Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG geltengel- ten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Entgelte. 1. 1Der Messstellennutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Entgelt für den Messstellenbetrieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthalten. 3Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen eichrechts- konformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Samples: Messstellenvertrag Strom Über Den Messstellenbetrieb Von
Entgelte. 1. 1Der Messstellennutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers Messstellen- betreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Entgelt für den Messstellenbetrieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthalten. 3Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen Preis- obergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Entgelte. 1. 1Der 1 Der Messstellennutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem die- sem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Im Entgelt für den Messstellenbetrieb Messstellen- betrieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten um- fassten Leistungen enthalten. 3Dazu Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit Soweit für die Standardleistungen Standard- leistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Samples: www.netz-duesseldorf.de
Entgelte. 1. 1Der Messstellennutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Entgelt für den Messstellenbetrieb enthalten sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthaltenLeistungen. 3Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Entgelte. 1. 1Der Messstellennutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Entgelt für den Messstellenbetrieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthalten. 3Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- mess− und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Entgelte. 1. 1Der Messstellennutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der jeweils geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Entgelt für den Messstellenbetrieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthalten. 3Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Samples: Messstellenvertrag Strom
Entgelte. 1. 1Der Der Messstellennutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Im Entgelt für den Messstellenbetrieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthalten. 3Dazu Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit Soweit für die Standardleistungen Standardleis- tungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Entgelte. 1. 1Der Messstellennutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der jeweils geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Entgelt für den Messstellenbetrieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthalten. 3Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, entnommener bzw. verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Entgelte. 1. 1Der Messstellennutzer Lieferant zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im 2Das Entgelt für den Messstellenbetrieb sind enthält die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthaltenLeistungen. 3Dazu Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit 3Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden. 2. Sollten neben den Entgelten für den Messstellenbetrieb Abgaben und Umlagen eingeführt, abgeschafft oder geändert werden, wirkt die Änderung mit Wirkung zu dem gesetzlich oder sonst hoheitlich hierfür vorgesehenen Zeitpunkt.
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Entgelte. (1. 1Der Messstellennutzer ) Der Anschlussnutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag diesen Allgemeinen Bedingungen die Entgelte nach Maßgabe der geltendenjeweils gültigen, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers (xxx.xxxx.xx) veröffentlichten Preisblätter. 2Im Im Entgelt für den Messstellenbetrieb sind die Kosten für die nach gemäß § 3 dieses Vertrages 4 vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthalten. 3Dazu Dazu gehören u. a. u .a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Samples: www.evng.de
Entgelte. 1. 1Der Messstellennutzer Anschlussnutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag Ver- trag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers Messstellenbetrei- bers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Entgelt für den Messstellenbetrieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthalten. 3Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer ei- ner mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister einge- speister Energie. 4Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Samples: www.stadtwerke-gronau.de
Entgelte. (1. ) 1Der Messstellennutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Entgelt für den Messstellenbetrieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb Messstellen- betrieb umfassten Leistungen enthalten. 3Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen eichrechtskon- formen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Samples: www.swn.de
Entgelte. (1. ) 1Der Messstellennutzer zahlt für die Leistungen des Messstellenbetreibers Mess- stellenbetreibers nach diesem Vertrag die Entgelte nach Maßgabe der geltenden, auf der Internetseite des Messstellenbetreibers Mess- stellenbetreibers veröffentlichten Preisblätter. 2Im Entgelt für den Messstellenbetrieb sind die Kosten für die nach § 3 dieses Vertrages vom Messstellenbetrieb umfassten Leistungen enthalten. 3Dazu gehören u. a. Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und/oder eingespeister Energie. 4Soweit für die Standardleistungen die Preisobergrenzen nach §§ 31 und 32 MsbG gelten, dürfen diese nicht überschritten werden.
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Samples: www.hertener-stadtwerke.de