Erfolgshonorar Musterklauseln

Erfolgshonorar. Für Kostenunterschreitungen, die unter Ausschöpfung technisch-wirtschaftlicher oder umweltverträglicher Lösungsmöglichkeiten zu einer wesentlichen Kostensenkung ohne Verminderung des vertraglich festgelegten Standards führen, wird auf Grundlage der vom Auftraggeber bestätigten EW-Bau/HU-Bau/Bauunterlage ein Erfolgshonorar in Höhe von v.H. des vereinbarten Honorars festgelegt.
Erfolgshonorar a) Wirkt MediStart beratend oder vermittelnd bei der Erlangung eines Auslands-Studien- platzes in den Fächern Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin mit (z. B. durch Bearbeitung der Bewerbungsunterlagen und / oder deren teilweise oder vollständige Einreichung an einer der gewünschten ausländischen Hochschulen für den Bewerber), so bezahlt der Bewerber ein Erfolgshonorar in Höhe einer Jahresstudiengebühr (zzgl. gesetzlicher USt.), sobald der Bewerber eine Studienplatzzusage an einer der gewünschten ausländi- schen Hochschulen erhält bzw. die Voraussetzungen dafür erfüllt.
Erfolgshonorar. Das Versicherungsunternehmen und das Schadenregelungsunternehmen dürfen sich keinen Anteil an einem allfälligen Erfolg der versicherten Person versprechen lassen.
Erfolgshonorar. 7.1. Die Auftragnehmerin führt das Inkasso auf Erfolgsbasis durch.
Erfolgshonorar. Ferner ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, pro Geschäftsjahr („Abrech- nungsperiode“) eine erfolgsabhängige Vergütung („Performance-Fee“) in Höhe von bis zu 10% des Betrages zu erhalten, um den der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilwert („Anteilwert“) am Ende einer Abrech- nungsperiode den Höchststand des Anteilwertes am Ende der fünf vorangegange- nen Abrechnungsperioden übersteigt („High Water Mark“). Existieren für den Teilfonds / die Anteilklasse weniger als fünf vorangegangene Abrechnungsperioden, so werden bei der Berechnung des Vergütungsanspruchs alle vorangegangenen Abrechnungsperioden berücksichtigt. In der ersten Abrech- nungsperiode nach Auflegung des Teilfonds / der Anteilklasse tritt an die Stelle der High Water Mark der Anteilwert zu Beginn der ersten Abrechnungsperiode. Sofern die erste Abrechnungsperiode des Teilfonds / einer Anteilklasse keine zwölf Monate beträgt, beginnt die erste Abrechnungsperiode mit der Auflegung des Teil- fonds / der Anteilklasse und endet erst am zweiten Geschäftsjahresende, das der Auflegung folgt. Die Performance-Fee wird jeden Bewertungstag auf der Basis der durchschnittli- chen Anzahl umlaufender Anteile berechnet und nach Ablauf der Abrechnungspe- riode nachträglich ausgezahlt. Entsprechend dem Ergebnis einer bewertungstäglichen Berechnung wird eine rechnerisch angefallene Performance-Fee im Teilfondsvermögen / Anteilklassen- vermögen je ausgegebenen Anteil zurückgestellt oder eine bereits gebuchte Rück- stellung entsprechend aufgelöst. Aufgelöste Rückstellungen fallen dem Teilfonds- vermögen / dem Anteilklassenvermögen zu. Eine erfolgsabhängige Vergütung kann nur entnommen werden, soweit entsprechende Rückstellungen gebildet wur- den. Diese Vergütungen verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. High Water Mark 5-Jahres rollierende High Water Mark Performance-Fee (bis zu) 10,00% Abrechnungsperiode (AP) Anteilwert Beginn AP High Water Mark Perf.-Fee Anteilwert Ende AP Perf.-Fee / Anteil Anteilwert nach Perf.-Fee Abrechnungsperiode 1 130,000 130,000 10,00% 125,000 0,000 125,000 Abrechnungsperiode 2 125,000 130,000 10,00% 105,000 0,000 105,000 Abrechnungsperiode 3 105,000 130,000 10,00% 108,000 0,000 108,000 Abrechnungsperiode 4 108,000 130,000 10,00% 115,000 0,000 115,000 Abrechnungsperiode 5 115,000 130,000 10,00% 112,000 0,000 112,000 Abrechnungsperiode 6 112,000 125,000 10,00% 120,000 0,000 120,000 Abrechnungsperiode 7 120,000 120,000 10,00% 122,000 0,200 121,800 B...
Erfolgshonorar. Ferner ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, pro Geschäftsjahr („Abrechnungsperi- ode“) eine erfolgsabhängige Vergütung („Performance-Fee“) in Höhe von bis zu 10% des Betrages zu erhalten, um den der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilwert / Nettoinventarwert („Anteilwert“) am Ende einer Abrechnungsperiode den Höchststand des Anteilwertes am Ende aller vorangegangenen Abrechnungsperioden übersteigt („all-time High Water Mark“). In der ersten Abrechnungsperiode nach Auflegung des Teilfonds / der Anteilklasse tritt an die Stelle der all-time High Water Mark der Anteilwert zu Beginn der ersten Abrech- nungsperiode. Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflegung der Anteil- klasse / des Teilfonds. Die Performance-Fee wird jeden Bewertungstag auf der Basis der durchschnittlichen Anzahl umlaufender Anteile berechnet und nach Ablauf der Abrechnungsperiode nach- träglich ausgezahlt. Entsprechend dem Ergebnis einer täglichen Berechnung wird eine rechnerisch angefal- lene Performance-Fee im Teilfondsvermögen / Anteilklassenvermögen je ausgegebe- nen Anteil zurückgestellt oder eine bereits gebuchte Rückstellung entsprechend aufge- löst. Aufgelöste Rückstellungen fallen dem Teilfondsvermögen / dem Anteilklassenvermögen zu. Eine erfolgsabhängige Vergütung kann nur entnommen wer- den, soweit entsprechende Rückstellungen gebildet wurden. Diese Vergütungen verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. High Water Mark all-time High Water Mark Performance-Fee (bis zu) 10,00% Abrechnungsperiode (AP) Anteilwert Beginn AP High Water Mark Perf.-Fee Anteilwert Ende AP Perf.-Fee / Anteil Anteilwert nach Perf.-Fee Abrechnungsperiode 1 100,000 100,000 10,00% 105,000 0,500 104,500 Abrechnungsperiode 2 104,500 104,500 10,00% 99,000 0,000 99,000 Abrechnungsperiode 3 99,000 104,500 10,00% 102,000 0,000 102,000 Abrechnungsperiode 4 102,000 104,500 10,00% 107,000 0,250 106,750 Abrechnungsperiode 5 106,750 106,750 10,00% 111,000 0,425 110,575 Bei der im Beispiel zur Anwendung kommenden Wertentwicklung handelt es sich um eine fiktive Wertentwicklung! ten ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, aus dem Vermögen des Teilfonds eine Betreuungsgebühr für die Anteilklasse B von bis zu 0,68% p.a., für die Anteilklasse R von bis zu 0,35% p.a. und für die Anteilklasse I von bis zu 0,25% p.a. des Vermögens des Teilfonds zu erhalten, die bewertungstäglich auf der Basis des Teilfondsvermögens berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt wird. Die Ve...
Erfolgshonorar. Ein Erfolgshonorar besteht nicht in einem prozentualen Anteil am Streitwert oder an der Streitsache. Das Erfolgshonorar kann ausschliesslich ein Zuschlag zum Grundhonorar (Stunden- oder Pauschalhonorar) darstellen und muss gesondert vereinbart werden. Das Erfolgshonorar ist eine Belohnung für das besondere, über das übliche Mass hinausgehende Bemühen des Rechtsanwaltes im konkreten Fall. Es ist mit der Abrechnung des Grundhonorars fällig. In offiziösen Straf-, in Verwaltungs- oder Disziplinarsachen beträgt das Erfolgshonorar bei einem Freispruch 50% des Grundhonorars, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. In allen sonstigen Fällen, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, 25%. Freiwillige Zuwendungen des Mandanten ohne Rechtsanspruch des Rechtsanwaltes bei oder nach Abschluss des Verfahrens stellen kein Erfolgshonorar dar.
Erfolgshonorar. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Vermittler ein Erfolgshonorar zu zahlen. Das Erfolgshonorar ergibt sich aus dem Differenzbetrag zwischen Kaufpreis, für den Verkäufer verbleibend, und den von dem Vermittler ermittelten Angebotspreis. Das Erfolgshonorar wird fällig, sobald der Kaufvertrag mit einem von der Vermittlerin nachgewiesenen Interessenten zustande gekommen ist und eine dem Kaufpreis entsprechende Finanzierung vorhanden ist. Der Verkäufer gibt den Verkaufspreis - als absolute Untergrenze - wie folgt an: Euro : Unterhalb dieses Erlöses stimmt der Verkäufer einem Verkauf nicht zu. Der durch den Vermittler nachgewiesene Käufer zahlt einen Kaufpreis oberhalb der o.g. Untergrenze. Dieser Mehrerlös soll dem Vermittler, FEINSTE IMMOBIIEN Franken, zustehen und durch den Verkäufer an diesen ausgekehrt werden. Der Verkäufer verpflichtet sich, keinen Verkauf an potentielle Käufer, die bei dem Vermittler einen Objektnachweis für o.g. Objekt unterschrieben haben, durchzuführen, bei dem der Verkaufspreis unterhalb der Verkaufspreisuntergrenze liegt. Dadurch würde der Verkäufer diese Mehrerlösvereinbarung umgehen und sich in Höhe der Differenz schadensersatzpflichtig machen. Der Zustand, Art und Größe, die derzeitige Nutzung sowie die Wirtschaftlichkeit des Vertragsobjektes sind beiden Vertragsteilen bekannt. Seitens des Verkäufers wurden diesbezüglich keinerlei weiteren Zu- oder Aussagen getroffen. Ort, Datum Ort, Datum
Erfolgshonorar. Ein Honorar ist vom Auftraggeber zu entrichten, sobald die Anstellung eines durch die aposto vorgeschlagenen Bewerbers zustande gekommen ist. Tarif in Prozent des Bruttojahressalärs: 12 % bis Fr. 60'000.-- 15 % von Fr. 60'001.-- bis Fr. 90'000.-- 18 % von Fr. 90'001.-- bis Fr. 120'000.-- 20 % ab Fr. 120‘001.-- Das massgebliche Bruttojahressalär berechnet sich aus dem Bruttomonatslohn x 13 plus Gratifikationen, Provisionen, Bonus und sonstigen Zulagen gemäss internem Reglement des Kunden. Bei Teilzeitverträgen wird das Honorar auf Basis des theoretischen Bruttojahreslohnes bei Vollarbeitszeit in Rechnung gestellt. Das Mindesthonorar pro Vermittlung beträgt Fr. 5‘000.-- Wird die aposto beauftragt, den Kandidaten auf dem Inserateweg zu suchen, ist der Insertionsauftrag bindend, sobald der Entwurf des Inserates und der von uns entworfene Medienplan vom Auftraggeber akzeptiert und bei der gewählten Zeitungsredaktion abgegeben worden ist. Dem Auftraggeber werden die Kosten für diese Inserate gesondert verrechnet. Das Erfolgshonorar berechnet sich nach Schwierigkeitsgrad und voraussichtlichem Zeitaufwand und wird mit dem Auftraggeber individuell vereinbart und nach Erteilung des Auftrages separat bestätigt.
Erfolgshonorar. Das zwischen workfactory und dem Auftraggeber gemäß dem jeweiligen Angebot vereinbarte Honorar beinhaltet die Leistungen: Qualifikationsabgleich bestehender MitarbeiterInnen aus unserem firmeninternen Netzwerk, Auswahlverfahren der BewerberInnen, persönliche BewerberInneninterviews und die Erstellung von aussagekräftigen Profilen geeigneter KandidatInnen sowie die Terminkoordination im Unternehmen des Auftraggebers. Der Honoraranspruch entsteht mit Beginn des Suchablaufes und wird bei Abschluss eines Arbeitsverhältnisses durch den Auftraggeber mit einem/einer durch workfactory vermittelten Kandidaten/in in Rechnung gestellt, unabhängig davon ob die Terminkoordination mit dem Auftraggeber durch workfactory, durch Dritte oder durch den/die Kandidaten/in selbst erfolgte. Bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem von workfactory präsentierten KandidatInnen innerhalb eines Jahres nach erstmaliger Nennung, verpflichtet sich der Auftraggeber workfactory umgehend davon schriftlich in Kenntnis zu setzen und wird das Erfolgshonorar laut Vereinbarung sofort zur Zahlung fällig.