Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz Haupt- sitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Bun- desrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen Perso- nen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten Ansons- ten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten Und Maschinen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten Und Maschinen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 110.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
210.2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wech- selklagen), sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden ergebenen Streitigkeiten ist ist, soweit der Hauptsitz des VerkäufersKäufer Unternehmer, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen ju- ristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche rechtliches Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungenist, der Hauptsitz des Verkäufers.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden geltendem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen Perso- nen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Sofern nicht anderes vereinbart ist Roßhaupten Erfüllungsort
3. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Bun- desrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Samples: Lieferbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-öffentlich- rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-UN- Kaufrechts.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz Haupt- sitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen zwi- schen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Bundes- republik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche öffentlich‐rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-KaufrechtsUN‐Kaufrechts.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Motorgeräten Und Maschinen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Bun- desrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. 9.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-öffentlich- rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. 9.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-öffentlich- rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen ge- setzlichen Bestimmungen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich aus- schließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Samples: Lieferbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichöffent- lich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich aus- schließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ §38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen BestimmungenBe- stimmungen.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Bundesrepub- lik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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