Common use of Erhöhtes Beförderungsentgelt Clause in Contracts

Erhöhtes Beförderungsentgelt. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts ist in § 9 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO über die AllgBefBed) geregelt und beträgt zur Zeit 60,00 €. Wird die Fahrt fortgesetzt, ist neben dem erhöhten Beförderungsentgelt der Fahrpreis (§ 6 der VO über die AllgBefBed) zu entrichten, ansonsten wird eine weitere Beförderung ausgeschlossen. Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn er

Appears in 2 contracts

Samples: www.nahverkehr-schwerin.de, www.nahverkehr-schwerin.de

Erhöhtes Beförderungsentgelt. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts ist in Das erhöhte Beförderungsentgelt richtet sich nach § 9 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO über die AllgBefBed) geregelt und beträgt zur Zeit 60,00 €). Wird die Fahrt fortgesetzt, ist neben dem erhöhten Beförderungsentgelt der Fahrpreis (§ 6 der VO über die AllgBefBed) zu entrichten, ansonsten wird eine weitere Beförderung ausgeschlossen. Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn er.

Appears in 2 contracts

Samples: www.nahverkehr-schwerin.de, www.nahverkehr-schwerin.de