Erklärungen der Parteien. (1) Adressat jeglicher Erklärung des AN im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag ist die Auftrag gebende Stelle des AG. (2) Alle vom AN, an den AG gerichteten Schriftstücke, müssen die Bestellnummer, die Auftrag gebende Stelle des AG, die Empfangsstelle, Projektbezeichnung sowie Nummer und Datum des Auftragsschreibens enthalten. (3) Änderungen des Vertrages sowie alle einseitigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen bedürfen aus Beweisgründen der Schriftform.
Erklärungen der Parteien. (1) Adressat jeglicher Erklärung des AN im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag ist die Auftrag gebende Stelle des AG.
Erklärungen der Parteien oder Zurückbehaltungsrechte auszu-
Erklärungen der Parteien. 1. Węglokoks erklärt:
Erklärungen der Parteien. Für die Zwecke der Ausweitung der Vertragsklausel werden Umwandlungen oder Einstellungen mit unbefristeten Verträgen von Arbeitnehmern, die bereits im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt sind, ab dem 6. April 2021 berücksichtigt, unbeschadet der Tatsache, dass für die Anwendung der Disziplinen in Bezug auf die regelmäßige Erhöhung des Dienstalters und die berufliche Mobilität alle Arbeitszeiten berücksichtigt werden, die der Arbeitnehmer zuvor in demselben Betrieb für die Ausübung gleichwertiger Tätigkeiten geleistet hat, sofern sie nicht durch Zeiten der Nichtbeschäftigung von mehr als 12 Monaten unterbrochen wurden.