Common use of Erlöschen des Versicherungsschutzes Clause in Contracts

Erlöschen des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz erlischt 5.1 bei Wagnispersonen, die aus den Diensten des Versicherten ausscheiden, mit Beendigung ihrer Tätigkeit für den Versicher- ten; 5.2 bei Wagnispersonen, die Tatbestände im Sinne der Ziffer 2.1 in Diensten des Versicherten oder im Verhältnis zu Dritten ver- wirklicht haben, in dem Zeitpunkt, in dem der Versicherte hier- von Kenntnis erhält. Entschädigungsansprüche, die dem Versicherten bezüglich dieser Wagnispersonen während ihres Einschlusses in die Versicherung erwachsen sind, werden vom Erlöschen des Versicherungsschutzes nicht berührt.

Appears in 2 contracts

Samples: Sportversicherung, Sportversicherungsvertrag

Erlöschen des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz erlischt 5.1 bei WagnispersonenVertrauenspersonen, die aus den Diensten des Versicherten ausscheiden, mit Beendigung ihrer Tätigkeit für den Versicher- ten; 5.2 bei WagnispersonenVertrauenspersonen, die Tatbestände im Sinne der Ziffer 2.1 in Diensten des Versicherten oder im Verhältnis zu Dritten ver- wirklicht haben, in dem Zeitpunkt, in dem der Versicherte hier- von Kenntnis erhält. Entschädigungsansprüche, die dem Versicherten der Versicherte bezüglich dieser Wagnispersonen Vertrauenspersonen während ihres Einschlusses in die Versicherung erwachsen sind, werden vom Erlöschen des Versicherungsschutzes nicht berührt.

Appears in 1 contract

Samples: Sportversicherung

Erlöschen des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz erlischt 5.1 bei WagnispersonenVertrauenspersonen, die aus den Diensten des Versicherten ausscheiden, mit Beendigung ihrer Tätigkeit für den Versicher- ten;, 5.2 bei WagnispersonenVertrauenspersonen, die Tatbestände im Sinne der Ziffer 2.1 in Diensten des Versicherten oder im Verhältnis zu Dritten ver- wirklicht haben, in dem Zeitpunkt, in dem der Versicherte hier- von Kenntnis erhält. Entschädigungsansprüche, die dem Versicherten bezüglich dieser Wagnispersonen Vertrauenspersonen während ihres Einschlusses in die Versicherung erwachsen sind, werden vom Erlöschen des Versicherungsschutzes nicht berührt.

Appears in 1 contract

Samples: Sportversicherung

Erlöschen des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz erlischt 5.1 bei WagnispersonenVertrauenspersonen, die aus den Diensten des Versicherten ausscheiden, mit Beendigung ihrer Tätigkeit für den Versicher- ten; 5.2 bei WagnispersonenVertrauenspersonen, die Tatbestände im Sinne der Ziffer 2.1 in Diensten des Versicherten oder im Verhältnis zu Dritten ver- wirklicht haben, in dem Zeitpunkt, in dem der Versicherte hier- von Kenntnis erhält. Entschädigungsansprüche, die dem Versicherten bezüglich dieser Wagnispersonen Vertrauenspersonen während ihres Einschlusses in die Versicherung erwachsen sind, werden vom Erlöschen des Versicherungsschutzes nicht berührt.

Appears in 1 contract

Samples: Sportversicherung

Erlöschen des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz erlischt 5.1 bei Wagnispersonen, die aus den Diensten des Versicherten ausscheiden, mit Beendigung ihrer Tätigkeit für den Versicher- ten;, 5.2 bei Wagnispersonen, die Tatbestände im Sinne der Ziffer 2.1 in Diensten des Versicherten oder im Verhältnis zu Dritten ver- wirklicht haben, in dem Zeitpunkt, in dem der Versicherte hier- von Kenntnis erhält. Entschädigungsansprüche, die dem Versicherten bezüglich dieser Wagnispersonen während ihres Einschlusses in die Versicherung erwachsen sind, werden vom Erlöschen des Versicherungsschutzes nicht berührt.

Appears in 1 contract

Samples: Sportversicherung