Erstellung und Lieferung der Wärmeübergabestation Musterklauseln

Erstellung und Lieferung der Wärmeübergabestation. Die Erstellung bzw. Lieferung und Montage der Wärmeübergabestation sowie der Anschlussleitungen vom Hauseintritt (Hauptabsperrungen) zur Station erfolgt durch das Fernwärmeversorgungsunternehmen. Für die Wärmeübergabestation mit Hauszentrale muss vom Kunden ein geeigneter Platz zur Verfügung gestellt werden. Dieser sollte maximal zwei Meter vom Hausdurchbruch (Kernbohrung) für den Hausanschluss entfernt sein und sollte sich im selben Raum wie die Kernbohrung befinden. Abweichungen sind nach Bedarf mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen abzustimmen und schriftlich zu vereinbaren.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.