Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen Musterklauseln

Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen. Auch im Wirtschaftsjahr 2017 gab es in der GSG Veränderungen, sowohl in Form von Änderungen in- nerhalb des Portfolios der Geschäftsbereiche als auch in der Organisationsstruktur der GSG. Zu Beginn des Jahres 2017 wurde der überwiegende Teil des Klinischen Office Management der HKG in die GSG übergeleitet. Im I. Quartal erfolgte dann der Aufbau des Geschäftsbereichs 7 – Officema- nagement im Projektstatus. Die Leitung dieses Geschäftsbereichs wurde kommissarisch bis zum 30. Juni 2017 durch den Geschäftsbereichsleiter 5 und ab dem 1. Juli 2017 durch die Verwaltungsleiterin wahrgenommen. Ziel dieses Projektes ist, die Neustruktur der Sekretariate und der medizinischen Schreibdienste. Die Mitarbeiterinnen der Sekretariate wurden auf die Einführung von Zentrumssekretariaten vorbereitet und geschult. Am Klinikstandort Nauen nahm das operative Zentrumssekretariat am 12. Dezember 2017 und das konservative Zentrumssekretariat am 1. Februar 2018 die Tätigkeit auf. Die Struktur des medizinischen Schreibdienstes wird im Laufe des Jahres 2018 an die neuen Anforde- rungen, die sich durch die Umsetzung des Masterplan 2020 und den organisatorisch geänderten Abläu- fen der Zentrumssekretariate ergeben, angepasst. Der Geschäftsbereich 1 erarbeitete gemeinsam mit der Pflegedienstleitung der Havelland Kliniken (im Rahmen des Masterplanes 2020) ein Konzept für die Übernahme von nichtpflegerischen Dienstleistungen durch die GSG im Rahmen des Krankenhausbetriebs. Ziel ist es, zum einem die Zu- friedenheit der Patientinnen und Patienten zu steigern und somit das positive Image der Kliniken zu stärken und zum anderen soll das qualifizierte Pflegepersonal von Leistungen im Pflegealltag entlastet werden, die keiner speziellen Pflegequalifikation bedürfen. Das Projekt „Hospitalkeeping“ wurde zum 1. Juli 2017 in die Praxis überführt und der modulare Aufbau wird bis zum 30. Juni 2018 engmaschig begleitet. Die GSG wurde gemäß Beschluss der Geschäftsleitung HKU vom 19. Dezember 2016/ 4. Januar 2017 mit dem Neubau des Gesundheits- und Verwaltungszentrums Nauen (GVN) beauftragt. Bauherr und Eigentümer des GVN wird die GSG sein. Mit der Errichtung des Gebäudes soll u. a. die angespannte Raumsituation der Verwaltung der Unternehmensgruppe verbessert werden. Das GVN soll bis zum Xxxxxx 2019 fertiggestellt und bezogen werden. Um die Raumsituation der Verwaltung bereits kurzfristig zu verbessern, mietete die GSG im Frühjahr 2017 eine Gewerbeeinheit mit Büroräumen im Zentrum von Nauen an. Die N...
Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden insgesamt 542 Planbetten und Tagesklinikplätze in den Krankenhaus- standorten betrieben. Die Havelland Kliniken stellen die stationäre medizinische Versorgung für die 162.000 Einwohner des Landkreises Havelland sicher. Nachdem im Jahr 2016 der Antrag auf Einrichtung einer stationären Geriatrie auch am Standort Nauen positiv beschieden wurde, stellte sich die Planbettenstruktur der Havelland Kliniken im Geschäftsjahr 2017 wie folgt dar: Planbettenaufteilung in den Standorten der Havelland Kliniken GmbH: Fachabteilung Krankenhausplan ab 2016 Allgemein- und Viszeralchirurgie 26 15 Traumatologie und Orthopädie 18 15 Gynäkologie und Geburtshilfe 15 12 Medizinische Klinik 97 76 Geriatrie 30 35 Tagesklinik Geriatrie 15 15 Kinder- und Jugendmedizin 20 10 Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik 70 0 Urologie 26 0 Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie 10 7 Tagesklinik Psychiatrie Nauen 15 0 Tagesklinik Psychiatrie Falkensee 15 0 Im Geschäftsjahr 2017 wurden mit 21.396 stationären und teilstationären Fällen im Vergleich zum Vor- jahr 688 Patienten weniger behandelt (-3,1 %). Ein Teil des Fallzahlrückgangs ist auf die gesunkene Zahl von Flüchtlingen unter den Patienten zurückzuführen (-118). Die leicht rückläufige Entwicklung der Patientenzahlen beschränkt sich im DRG-Bereich auf die vollsta- tionären Patienten (-668 Patienten = -3,3 %). Bei den teilstationären Patienten der Tagesklinik für Geri- atrie ist eine Steigerung der Fallzahl um 23 (+3,7 %) zu verzeichnen. Im Bereich der Psychiatrie ist die Fallzahl um 55 (-4,1 %) gesunken. Im DRG-Bereich (voll- und teilstationär) sah der Plan 2017 aufgrund der längeren Verweildauer der Pa- tienten in der Geriatrie für den Standort Nauen 141 Patienten weniger vor als der Plan 2016. Im Ist 2017 hat der Standort 408 Patienten (-3,0 %) weniger behandelt als im Vorjahr. Die Abnahme der Fälle in der Medizinischen Klinik und in der Klinik für Unfallchirurgie am Standort Nauen ist teilweise auf die Verlegungen in die Geriatrische Klinik zurückzuführen. In Nauen haben neben diesen beiden Kliniken auch die Gynäkologische Klinik und die Klinik für Intensivmedizin gegenüber dem Vorjahr Fälle verlo- ren. Die Klinik für Geriatrie hat aufgrund der unterjährigen Inbetriebnahme im Vorjahr ein Plus von 555 Patienten 2017 im Vergleich zu 2016 zu verzeichnen. Am Standort Rathenow wurden 280 Patienten (-3,3 %) weniger behandelt. Lediglich die Klinik für Geri- atrie hat am Standort Rathenow die Fallzah...
Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen. Zum 01.05.2016 hat die AGP das Personal und den Betrieb der Altenpflegeschule am Standort Selbe- lang übernommen. Der übernommene Personalbestand von 4,8 Vollkräften wurde in 2017 auf kumulierte 8,78 Vollkräfte aufgestockt durch die Überleitung des Aus-, Fort- und Weiterbildungszentrums sowie Neueinstellungen. Dabei kam der AGP die Zugehörigkeit zur Havelland Kliniken Unternehmensgruppe zugute, die über großes Potential an Pflegefachkräften verfügt, die sich für eine akademische Karriere als Lehrkraft für Gesundheitsfachberufe interessieren. Der Geschäftsverlauf im Wirtschaftsjahr 2017 war einerseits von stabilen Zahlen im Geschäftsbereich I (Altenpflegeschule) geprägt. Im Geschäftsjahr 2017 wurden folgende Lehrgänge mit der dargestellten Zahl von Teilnehmern durchgeführt: Altenpflege 22 - Erstaus- bildung Altenpflege 22 - Umschulung Altenpflege A22 - Ver- kürzer Altenpflege 23 - Umschulung 10 10 10 Altenpflege 23 - Verkür- zer 4 4 4 Altenpflege 24 - Umschulung 7 7 7 8 7 7 7 7 7 Altenpflege 24 - Verkür- zer 6 6 6 6 6 6 6 6 6 Altenpflege 25 - Erstaus- bildung 11 11 11 11 11 11 11 10 10 10 10 10 Altenpflege 25 - Umschulung 7 7 7 7 7 7 8 8 8 8 8 8 Altenpflege 25 - Verkür- zer 3 3 3 3 3 3 3 3 3 5 5 5 Altenpflegehilfe AH7 - Erstausbildung Altenpflegehilfe AH7 - Umschulung Altenpflege AP 1.2016 - Erstausbildung 11 11 11 9 9 9 9 9 9 9 9 9 Altenpflege AP 1.2016 - Umschulung 6 6 6 6 6 6 5 5 5 6 6 6 Altenpflege AP 1.2016 - Verkürzer 8 8 8 Altenpflegehelfer APH 1.2016 - Erstausbildung 8 7 7 8 7 7 7 7 7 Altenpflegehelfer APH 1.2016 - Umschulung 6 5 5 5 5 5 5 5 5 Altenpflege AP 2.2017 - Umschulung 12 12 12 Altenpflege AP 3.2017 - Erstausbildung 17 17 17 Basis Betreuung 16 16 16 Basis Pflege 13 13 12 ergänzende Qualifizierung 2-tägige FB Betreuung 16 14 5 Alltagsbegleiter (32 h) 16 10 FB Praxisanleiter (200 h) 10 10 10 10 Deutlich wird, dass durch die im Laufe des Jahres eingeleiteten Maßnahmen mindestens eine Stabilisie- rung der Teilnehmerzahlen erreicht werden konnte. Andererseits prägte das erste Halbjahr 2017 ein Einbruch im Geschäftsbereich II (Fort- und Weiterbil- dung) gegenüber der Wirtschaftsplanung. Hintergrund für diese Entwicklung war das schlechte Bu- chungsverhalten der Havelland Kliniken Unternehmensgruppe (HKU) bezüglich vormals angekündigter bzw. abgefragter Fortbildungen. Daraufhin wurden im laufenden Jahr vor dem Hintergrund eines mas- siven Defizites Dienstleistungsverträge mit den Unternehmen der HKU geschlossen, um sicherzustel- len, dass die ange...
Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen. Am 1. Januar 2015 wurden alle Anteile der Dauerwohnstätte Premnitz GmbH von der Havelland Kliniken GmbH übernommen. Die Gesellschaft wurde in Soziale Betreuungsgesellschaft Havelland mbH (SGB) umfirmiert und das Stammkapital auf 200.000,00 € erhöht. Die 28 vereinbarten Bewohnerplätze waren durchschnittlich mit 97,5 % (Vorjahr: 95,97 %) belegt. Die Vergütungen für die Leistungen sind gemäß der Leistungsvereinbarung vom 19. Februar 2016 berechnet worden.
Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen. Die Gesellschafterversammlungen wurden im Geschäftsjahr 2017 im Umlaufverfahren durchgeführt. Die Umsetzung von Kooperationsvorhaben bildete wie in den Vorjahren den Schwerpunkt der Aktivitäten. Seit dem 1. Januar 2016 übernimmt die Medizinisches Dienstleistungszentrum Havelland GmbH die ar- beitsmedizinische Betreuung für den Unternehmensverbund der Oberhavel Kliniken GmbH. Weiterhin gibt es einen engen Austausch im Bereich des Benchmarkings, des medizinischen Controllings sowie fachlichen Austausch zwischen den Kliniken und den Verwaltungen. Die Aufsichtsräte der Oberhavel Kliniken GmbH und der Havelland Kliniken GmbH werden fortlaufend im regulären Sitzungsturnus über die Arbeit der Gesellschaft unterrichtet.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und