Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften kann.
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Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, längstens längs- tens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften kann.
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Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften kann.. Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit der Ertragsausfallschaden vergrößert wird durch
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Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden Unterbrechungsschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung beeinträchtigung nicht erwirtschaften kannkonnte.
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Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn Be- triebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung Betriebsunterbre- chung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften kannkonnte.
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Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften kannkonnte.
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Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten BetriebBe- trieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem ZeitpunktZeit- punkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge in- folge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften kannkonnte.
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Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn Betriebsge winn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden Unterbrechungsschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung Betriebs unterbrechung oder -beeinträchtigung –beeinträchtigung nicht erwirtschaften kann.
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Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden Ertrags- ausfallschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften kann.
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Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden Unterbrechungsschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften kannkonnte.
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Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden Unterbrechungsschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften kann.
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Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden Ertragsaus- fallschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften kannkonnte.
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Samples: www.diebayerische.de
Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden fort- laufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge in- folge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung –beein- trächtigung nicht erwirtschaften kannkonnte.
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Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden fort- laufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten ver- sicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung - beeinträchtigung nicht erwirtschaften kann.
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Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung - beeinträchtigung nicht erwirtschaften kannkonnte.
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Samples: www.asspario.de
Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden Unterbrechungsschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch je- doch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften kann.
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Samples: www.fv.de
Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn Be- triebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung Betriebsunterbre- chung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften kann.
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Samples: www.gdv.de
Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden Unter- brechungsschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung -beein- trächtigung nicht erwirtschaften kannkonnte.
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Ertragsausfallschaden. a) 11.3.1. Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften kann.. Bis zu der für die jeweilige Gefahr oder Gefahrengruppe vereinbarten Entschädigungsgrenze ersetzt der Versicherer auch
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Samples: www.ruv.de
Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden fortlaufen- den Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten versicher- ten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften kannkonnte.
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Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch je- doch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften kannkonnte.
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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de
Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden Unterbrechungsschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften kann.konnte. Der Versicherer leistet keine Entschädigung soweit der Ertragsausfallschaden vergrößert wird durch
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Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die den der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, längstens läng- stens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung – beeinträchtigung nicht erwirtschaften kannkonnte.
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Ertragsausfallschaden. a) Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften kann.konnte. Für Ertragsausfallschäden steht als Höchstentschädigung die vereinbarte Summe der Inhaltswerte einschließlich Vorsorge aller Betriebsstellen zur Verfügung, maximal jedoch 2.000.000 EUR. Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit der Ertragsausfallschaden vergrößert wird durch
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