Facharbeiter Musterklauseln

Facharbeiter a. Schiffsmechaniker 1. bis 2. Jahr 2.896 881 418 4.195 3. bis 4. Jahr 3.000 000 000 4.573 ab 5. Jahr 3.414 1.038 493 4.945 b. Andere 4.195 Deck: Matrose mit Matrosenbrief Maschine: Maschinenwart, Maschinenmann mit abgeschlossener Lehre in der Metallverarbeitung und 6 Mon. Fahrtzeit im Maschinendienst
Facharbeiter. Im Dokument „A0_Ausschreibungsübersicht TFM-RV“ ist für das jeweilige Vergabeverfahren festgelegt, ob (und wenn, wie viele) Facharbeiter zu nennen und welche Kriterien für den/die Facharbeiter nachzuweisen sind. Falls Facharbeiter im jeweiligen Vergabeverfahren gefordert sind, gilt: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist/sind mit dem Angebot für jedes Los verpflichtend ein (oder mehrere) Facharbeiter zu benennen, der/die bei der Auftragserbringung einzusetzen ist/sind. Jeder Facharbeiter muss Deutsch in Wort und Schrift beherrschen. Sofern sich aus dem Dokument A0_Ausschreibungsübersicht TFM RV nichts Gegenteiliges ergibt, ist eine Mehrfachnennung von Facharbeitern in mehreren Losen unzulässig. Die Mindestanforderungen an den Facharbeiter sind im Dokument A0_Ausschreibungsübersicht festgelegt. Die Auftraggeberin behält sich vor, Nachweise über die Erfüllung der Eignungskriterien der Facharbeiter zu verlangen (zB Lebenslauf, Ausbildungsnachweise, Zeugnisse etc). Die Facharbeiter sind je Los im Angebot (Abschnitt "Vor Ort tätige Personen") zu nennen. Werden im Rahmen der Zuschlagskriterien Personalreferenzen der Facharbeiter bewertet, ist – sofern der Bieter in diesen Zuschlagskriterien Punkte erhalten möchte – das Formblatt FB2_Personenreferenzen je Los für einen Facharbeiter auszufüllen. Dieser Facharbeiter ist grundsätzlich zwingend bei der Auftragserfüllung einzusetzen; ein Austausch ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin zulässig. Der Bieter hat die Möglichkeit, im Angebot (Abschnitt "Vor Ort tätige Personen") mehrere Facharbeiter zu nennen, die er gegebenenfalls (als Ersatz) einsetzen wird. Ein Einsatz der dort genannten Facharbeiter bedarf nicht der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Facharbeiter. Hier: Facharbeiter. 5,00 Std ......................... ......................... 11..2. Vorarbeiter Hier: Vorarbeiter 5,00 Std ......................... ......................... 11..3. Arbeiter Hier: Arbeiter 5,00 Std ......................... ......................... 11..4. Lkw + Fahrer 3,5-7,5 t Lkw einschl. Fahrer, Nutzlast über 3,5 bis 7,5 t, 5,00 Std ......................... ......................... 11..5. Hydraulik Minibagger 5-8 to Hydraulik-Minibagger einschl. Fahrer, mit Ketten-/Radfahrwerk, Gesamtgewicht bis 5-8 to 5,00 Std ......................... ......................... 11..6. Schnellschlagstampfer 2-takt Schnellschlagstampfer 2-takt, mit Bedienung. 5,00 Std ......................... ......................... 11..7. Hydraulik Minibagger 1,5 to Hydraulik-Minibagger einschl. Fahrer, mit Ketten-/Radfahrwerk, Gesamtgewicht bis 1,5 to 5,00 Std ......................... ......................... Kompressor mit Bedienung Leistung bis 3 cbm/min 5,00 Std ......................... .........................
Facharbeiter. (das sind Arbeitnehmer, die in ihrem erlernten Beruf beschäftigt werden bzw. für die Beschäftigung in diesem Beruf als Facharbeiter vermittelt oder aufgenommen wurden): a) Vorarbeiter, b) Facharbeiter.
Facharbeiter. (das sind Arbeitnehmer, die in hrem erlernten Beruf beschäftigt werden bzw. für die Be- schäftigung in diesem Beruf als Facharbeiter vermittelt oder aufgenommen wurden): a) Vorarbeiter 11,12 b) Facharbeiter 10,12
Facharbeiter. Facharbeiter werden auch in der Zeitarbeit immer intensiver gesucht. Da der Facharbeitermangel auch in Deutschland immer spürbarer wird, haben somit auch Zeitarbeitsunternehmen immer größere Schwierigkeiten, entsprechend qualifiziertes Personal bereitstellen zu können. Da der Anteil der Helfer in der Zeitarbeit bei etwa 30 % liegt, gilt im Umkehrschluss, dass 70 % der Zeitarbeitnehmer qualifi- zierte Tätigkeiten erfüllen. Bei einer Akademiker-Quote von rund 7 %, gilt somit eine Facharbeiterquo- te von rund 63 %.
Facharbeiter. Maschinenführer, Fahrer, Wagenpfleger und Tankwarte
Facharbeiter. (das sind Dienstnehmer, die in ihrem erlernten Beruf beschäftigt werden) a) Facharbeiter 15,42 b) Vorarbeiter 16,94

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  • Kurzarbeit Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem/der Arbeit­geberIn die Einbringung eines Antrags gemäß § 37b AMSG zu ermöglichen, einigen sich die VertragspartnerInnen über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen:

  • Nachtarbeit Zuschläge für Nachtarbeit werden für Arbeit in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr gewährt, sofern mehr als 2 Stunden innerhalb dieser Nachtzeit gearbeitet wurde. Der Zuschlag für Nachtarbeit beträgt 25 Prozent.

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

  • Mehrarbeit Der/ die ArbeitnehmerIn ist verpflichtet, von der Universität angeordnete Mehrarbeit (Überstunden) zu leisten, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin entgegenstehen. Teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen dürfen zu Mehrarbeit nur im Ausmaß von 10 % des nach § 34 Abs. 2 vereinbarten Beschäftigungsausmaßes herangezogen werden, soweit nicht ein außergewöhnlicher Fall (§ 20 AZG) vorliegt oder keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine solche Vereinbarung ist nur wirksam, wenn vor deren Abschluss dem/ der ArbeitnehmerIn nachweislich die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich darüber mit dem Betriebsrat zu beraten.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Verbraucherstreitbeilegung Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

  • Arbeitszeit 6 Regelmäßige Arbeitszeit § 7 Sonderformen der Arbeit § 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit § 9 Bereitschaftszeiten § 10 Arbeitszeitkonto § 11 Teilzeitbeschäftigung

  • Datenverarbeitung Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie und andere Personen verarbeiten, sind abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen. Auch die Art der Kommunikation zwischen uns und die von uns bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen haben Einfluss darauf, wie und ob wir personenbezogene Daten verarbeiten. Es werden verschiedene Arten personenbezogener Daten gespeichert, je nachdem, ob Sie Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller sind, Sie bezüglich unserer Dienstleistungen angefragt haben oder Sie aus einer Versicherungsdeckung gemäß einer Versicherungspolice begünstigt sind, die von einem anderen Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde (zum Beispiel, wenn Sie versicherte Person einer „D&O Versicherung“ sind). Ebenso speichern wir andere personenbezogene Daten in verschiedener Weise, wenn Sie zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Da wir Versicherungsprodukte, Schadensregulierung, Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, umfassen die personenbezogenen Daten, die wir speichern und verarbeiten, abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, unter anderem folgende Arten personenbezogener Daten:

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.