Fahrausweissortiment. Zeitkarten zum Fahrpreis für Xxxxxxx und Auszubildende werden ausgegeben als · Wochenkarte · Monatskarte · Abo-Monatskarte · Schülerverbundkarte Schülerverbundkarten werden nur als verbundweit gültige Fahrausweise ausgegeben. Schülerverbundkarten und Abo-Monatskarten zum Fahrpreis für Xxxxxxx und Auszubil- dende werden nur im Abonnement in Form von Monatswertmarken gemäß den Regelun- gen unter Teil D Anlage 9 ausgegeben. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt grundsätz- lich 12 Monate, maximal jedoch bis zum Ablauf der Ermäßigungsberechtigung (siehe Punkt 3.3.2.3).
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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen
Fahrausweissortiment. Zeitkarten zum Fahrpreis für Xxxxxxx und Auszubildende werden ausgegeben als · - Wochenkarte · - Monatskarte · - Abo-Monatskarte · Schülerverbundkarte Schülerverbundkarten - SchülerVerbundKarte SchülerVerbundKarten werden nur als verbundweit gültige Fahrausweise ausgegeben. Schülerverbundkarten SchülerVerbundKarten und Abo-Monatskarten zum Fahrpreis für Xxxxxxx und Auszubil- dende Auszubildende werden nur im Abonnement in Form von Monatswertmarken gemäß den Regelun- gen Regelungen unter Teil D Anlage 9 ausgegeben. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt grundsätz- lich grundsätzlich 12 Monate, maximal jedoch bis zum Ablauf der Ermäßigungsberechtigung (siehe Punkt 3.3.2.3).
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Samples: Beförderungsbedingungen
Fahrausweissortiment. Zeitkarten zum Fahrpreis für Xxxxxxx und Auszubildende werden ausgegeben als · Wochenkarte · Monatskarte · Abo-Monatskarte · Schülerverbundkarte Schülerverbundkarten werden nur als verbundweit gültige Fahrausweise ausgegeben. Schülerverbundkarten und Abo-Monatskarten zum Fahrpreis für Xxxxxxx und Auszubil- dende Auszu- bildende werden nur im Abonnement in Form von Monatswertmarken gemäß den Regelun- gen Re- gelungen unter Teil D Anlage 9 ausgegeben. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt grundsätz- lich grund- sätzlich 12 Monate, maximal jedoch bis zum Ablauf der Ermäßigungsberechtigung (siehe Punkt 3.3.2.3).
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