Common use of Fahrzeuganprall Clause in Contracts

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen oder Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- oder Straßenfahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer der Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden.

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Samples: www.ruv.de, mailo.de, mailo.de

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen oder Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befindenbe- finden, durch Schienen- oder Straßenfahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer der Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden.

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Samples: www.mystorage.de, rhion.digital

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch sonstige Fahrzeuge ihrer Teile oder Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- oder StraßenfahrzeugeLadung, die nicht vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer Mieter (bzw. Pächter) der versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben Arbeitnehmern gelenkt werden. Nicht ver- sichert sind Schäden durch Verschleiß.

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Samples: www.juergen-link.de, feger-finanz.de

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen oder Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- oder Straßenfahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer der Gebäude oder deren Arbeitnehmer Arbeit- nehmer betrieben werden.

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Samples: www.gdv.de, www.gdv.de

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen oder Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- Kraft-, Wasser- oder StraßenfahrzeugeSchienenfahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer der Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden.

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Samples: www.lvm.de

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen oder Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- oder Straßenfahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer der Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben betrie- ben werden.

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Samples: www.ostangler.de

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen oder Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- oder Straßenfahrzeuge, die nicht vom VersicherungsnehmerVersi- cherungsnehmer, dem Benutzer der Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden.

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Samples: www.bdp-wirtschaftsdienst.de

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen oder Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- oder Straßenfahrzeuge, die nicht vom VersicherungsnehmerVersicherungs- nehmer, dem Benutzer der Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden.

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Samples: media.barmenia.de

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch Schienen-, Straßen-, Wasserfahrzeuge oder Gebäude, in denen deren Ladung. Dies erstreckt sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- oder Straßenfahrzeugenicht auf Schäden, die nicht von Fahrzeugen verursacht wer- den, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer Mieter bzw. Pächter der versicher- ten Gebäude oder deren Arbeitnehmer Arbeitnehmern betrieben werden.

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Samples: sv-makler.de

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen oder Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, durch Kraft-, Schienen- oder StraßenfahrzeugeWasserfahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer der Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden.

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Samples: www.lvm.de

Fahrzeuganprall. a) Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen oder Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- oder Straßenfahrzeuge, die nicht vom VersicherungsnehmerVersi- cherungsnehmer, dem Benutzer vom Mieter/Pächter, vom Eigentümer der versicherten Gebäude oder von anderen im Versicherungsort berech- tigt anwesende Personen, oder von deren Arbeitnehmer betrieben Arbeitnehmern gelenkt werden.

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Samples: feger-finanz.de

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter von Schienen- oder Straßenfahrzeugen mit versicherten Sachen oder GebäudeGebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- oder Straßenfahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer der Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden.

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Samples: www.flugschulen.at

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch sonstige Fahrzeuge, ihrer Teile oder Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- oder StraßenfahrzeugeLadung, die nicht vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer Mieter (bzw. Pächter), Bewohner, Eigentümer der versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werdenArbeitnehmern gelenkt wer- den. Nicht versichert sind Schäden durch Verschleiß.

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Samples: dema-makler.de

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen oder Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- oder Straßenfahrzeuge, die nicht vom VersicherungsnehmerVersicherungsneh- mer, dem Benutzer der Gebäude oder deren Arbeitnehmer Arbeit- nehmer betrieben werden.

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Samples: axa-art.cdn.axa-contento-118412.eu

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter von Schienen- oder Straßenfahrzeugen mit versicherten Sachen oder GebäudeGebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- oder Straßenfahrzeuge, die nicht vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer der Gebäude oder deren Arbeitnehmer betrieben werden.. Nicht versichert sind

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Samples: www.koepper-klaus.de

Fahrzeuganprall. Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen oder Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, durch Schienen- oder Straßenfahrzeuge, die nicht vom VersicherungsnehmerVersicherungs- nehmer, dem Benutzer der Gebäude oder deren Arbeitnehmer Ar- beitnehmer betrieben werden.

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Samples: rhion.digital