Fahrzeugtransport. Was passiert, wenn eine Reparatur am Zielort nicht möglich ist? Dann sorgen wir für den Rücktransport des Fahrzeugs zu Ihrer Wunschwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Es ist der im Versicherungs- schein genannte Wohnsitz maßgebend. Wir übernehmen die hier- durch entstehenden Kosten in voller Höhe. Alternativ sorgen wir für den Weitertransport bis zum Zielort, sofern dort eine Reparatur möglich ist. Wir übernehmen die hierdurch ent- stehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten zu Ihrer Wunschwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Voraussetzung für unsere Leistung ist: • Das Fahrzeug kann an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit ge- macht werden. • Die voraussichtlichen Reparaturkosten sind nicht höher als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
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Fahrzeugtransport. Was passiert, wenn eine Reparatur am Zielort nicht möglich ist? Dann sorgen organisieren wir für den Rücktransport des Fahrzeugs zu Ihrer Wunschwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Es ist der im Versicherungs- schein genannte Wohnsitz maßgebend. Wir übernehmen die hier- durch entstehenden Kosten in voller Höhe. Alternativ sorgen organisieren wir für den Weitertransport bis zum Zielort, sofern so- fern dort eine Reparatur möglich ist. Wir übernehmen die hierdurch ent- stehenden entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten zu Ihrer Ih- rer Wunschwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Voraussetzung für unsere Leistung ist: • Das Fahrzeug kann an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit ge- macht werden. • Die voraussichtlichen Reparaturkosten sind nicht höher als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
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Fahrzeugtransport. Was passiert, wenn eine Reparatur am Zielort nicht möglich ist? Dann sorgen wir für den Rücktransport des Fahrzeugs zu Ihrer Wunschwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Es ist der im Versicherungs- schein genannte Wohnsitz maßgebend. Wir übernehmen die hier- durch entstehenden Kosten in voller Höhe. Alternativ sorgen wir für den Weitertransport bis zum Zielort, sofern dort eine Reparatur möglich ist. Wir übernehmen die hierdurch ent- stehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten zu Ihrer Wunschwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Voraussetzung Voraussetzungen für unsere Leistung istsind: • Das Fahrzeug kann an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit ge- macht werden. • Die voraussichtlichen Reparaturkosten sind nicht höher als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
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Fahrzeugtransport. Was passiert, wenn eine Reparatur am Zielort nicht möglich ist? Dann sorgen wir für den Rücktransport des Fahrzeugs zu Ihrer Wunschwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Es ist der im Versicherungs- schein genannte Wohnsitz maßgebend. Wir übernehmen die hier- durch entstehenden Kosten in voller Höhe. Alternativ sorgen wir für den Weitertransport bis zum Zielort, sofern dort eine Reparatur möglich ist. Wir übernehmen die hierdurch ent- stehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten zu Ihrer Wunschwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Voraussetzung für unsere Leistung ist: • Das Fahrzeug kann an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit ge- macht werden. • Die voraussichtlichen Reparaturkosten sind nicht höher als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
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Fahrzeugtransport. Was passiert, wenn Wenn eine Reparatur am Zielort nicht möglich ist? Dann , sorgen wir für den Rücktransport des Fahrzeugs zu Ihrer Wunschwerkstatt einer Werkstatt an Ihrem Wohnsitz. Es ist der im Versicherungs- schein Versicherungsschein genannte Wohnsitz maßgebend. Wir übernehmen die hier- durch hierdurch entstehenden Kosten in voller Höhe. Alternativ sorgen wir für den Weitertransport bis zum Zielort, sofern dort eine Reparatur möglich ist. Wir übernehmen die hierdurch ent- stehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten zu Ihrer Wunschwerkstatt an Ihrem Ihren Wohnsitz. Voraussetzung für unsere Leistung ist: • Das Fahrzeug kann an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit ge- macht werden. • Die voraussichtlichen Reparaturkosten sind nicht höher als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug.
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