Versicherbare Fahrzeuge Musterklauseln

Versicherbare Fahrzeuge. Sie können den Autoschutzbrief für folgende Fahrzeuge abschließen: - PKW - LKW bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse im Werkverkehr Mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger sind einge­ schlossen. Mit dem Autoschutzbrief haben Sie Versicherungsschutz in den geo­ graphischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebie­ ten, die zur Europäischen Union gehören. Sie haben mit Ihrem Fahrzeug eine Panne oder einen Unfall? Dann erbringen wir folgende Leistungen: Was versteht man unter Panne oder Unfall? A.3.5.1 Eine Panne oder ein Unfall liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug aus eigener Kraft nicht mehr fahrbereit oder nicht mehr verkehrssicher ist. Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittel­ bar von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Zusätzlich gelten folgende Ereignisse als Panne: - nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akku­ mulators bei Elektrofahrzeugen - entleerter oder mit falschem Treibstoff befüllter Tank - Fahrzeugschlüssel im verschlossenen Fahrzeug Wiederherstellung der Fahrbereitschaft A.3.5.2 Wir lassen Ihr Fahrzeug am Schadensort von einem Pan­ nenhilfsfahrzeug auf unsere Kosten wieder fahrbereit machen. Sie organisieren die Pannenhilfe selbst? Dann erstatten wir Ihnen die dadurch entstehenden Kosten bis zu 110 Euro (einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mit­ geführten und verwendeten Kleinteile).
Versicherbare Fahrzeuge. Versichert werden können neue und gebrauchte Perso- nen- und Lieferwagen mit einem gesetzlichen Gesamtge- wicht bis 3‘500 kg und einem Rechnungsbetrag von max. CHF 90‘000.-, von Haltern mit Domizil in der Schweiz, welche mit SCF einen Finanzierungvertrag für ihr Fahr- zeug abschliessen und mit Schweizer Kontrollschildern versehen sind. Die Fahrzeuge dürfen bei deren Finanzie- rungsende das 10. Betriebsjahr nicht überschritten haben.
Versicherbare Fahrzeuge. Die ADAC Classic-Car-Versicherung kann abgeschlossen werden für Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihres Alters, ihres überdurchschnittlichen Erhaltungszustandes und ihrer Verwendung nicht mehr als handelsüblich anzusehen sind und in Deutschland zugelassen bzw. zulassungspflichtig sind. Die Fahrzeuge müssen sich weitgehend im Originalzustand befinden. Für folgende Fahrzeuge können Sie die ADAC Classic-Car-Versicherung vereinbaren: – Pkw mit einem Alter zwischen 20 und 29 Jahren und der Zustandsnote (Anhang 3) 1 bis 3. Der Marktwert beträgt mindestens 6.000,– EUR, – Pkw mit einem Alter ab 30 Jahre und der Zustandsnote (Anhang 3) 1 bis 3, – Zweiräder mit einem Alter ab 30 Jahre und der Zustandsnote (Anhang 3) 1 bis 3, – Sonstige Fahrzeuge, mit einem Alter ab 30 Jahre, welche nicht mehr ihrer ur- sprünglichen Verwendung unterliegen und der Zustandsnote (Anhang 3) 1 bis 3. Nicht versicherbar sind Fahrzeuge, – welche die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, – die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, – die modifiziert und/oder für den Rennsport verändert wurden (Rennfahrzeuge).
Versicherbare Fahrzeuge. Sie können die Kfz-Unfallversicherung für PKW, LKW bis 3,5 t zulässi­ ge Gesamtmasse im Werkverkehr, LKW über 3,5 t zulässige Gesamt­ masse im Werkverkehr, Zugmaschinen im Werkverkehr und landwirt­ schaftliche Zugmaschinen/Raupenschlepper abschließen. Mit der Kfz-Unfallversicherung haben Sie Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Ge­ bieten, die zur Europäischen Union gehören. Welche der folgenden Leistungen Sie mit welchen Versicherungssum­ men vereinbart haben, sehen Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Versicherbare Fahrzeuge. Sie können die Kfz-Unfallversicherung für PKW und Campingfahrzeu­ ge (Wohnmobile) abschließen. Mit der Kfz-Unfallversicherung haben Sie Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Ge­ bieten, die zur Europäischen Union gehören. Welche der folgenden Leistungen Sie mit welchen Versicherungssum­ men vereinbart haben, sehen Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Versicherbare Fahrzeuge. Die Fahrer-UnfallPlus-Versicherung kann für Verträge von Pkw, Cam- pingfahrzeugen und Wohnmobilen, Lkw, Zugmaschinen und landwirt- schaftlichen Zugmaschinen abgeschlossen werden. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die Fahrer- UnfallPlus-Versicherung abgeschlossen haben. Sie haben in der Fahrer-UnfallPlus-Versicherung Versicherungs- schutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außer- europäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche der nach- stehenden Leistungen (Invalidität, Todesfall, kosmetische Operationen, Krankenhaustagegeld) mit welchen Versicherungssummen für den berechtigten Fahrer vereinbart sind. Für die berechtigten Insassen können Sie nur Versicherungssummen für den Fall der Invalidität und den Tod vereinbaren. Die vereinbarten Versicherungssummen/Leistungen können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Diese vereinbarten Versicherungssummen/Leistungen gelten im Leistungsfall für jeden berechtigten Insassen.
Versicherbare Fahrzeuge. Versicherbare Fahrzeuge sind bei uns haftpflichtversicherte - Krafträder, - Pkw, - Campingfahrzeuge und Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamt- gewicht, bis 3,20 m Höhe und bis 8 m Länge, - Lkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht sowie jeweils ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsan- hänger. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die Mobil- Plusversicherung abgeschlossen haben. Versicherungsschutz in Europa und in der EU A.4.4.1 Sie haben mit der MobilPlusversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außer- europäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Euro- päischen Union gehören.
Versicherbare Fahrzeuge. Die Fahrerschutzversicherung können Sie nur gemeinsam mit einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für einen Pkw abschließen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die Fahrer- schutzversicherung abgeschlossen haben. Sie haben in der Fahrerschutzversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union ge- hören.
Versicherbare Fahrzeuge. Sie können für jede Fahrzeugart eine Kfz-Umweltschadenversicherung abschließen. Die Kfz-Umweltschadenversicherung können Sie jedoch nur zusammen mit der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für das von Ihnen zu versichernde Fahrzeug abschließen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die Kfz- Umweltschadenversicherung abgeschlossen haben.
Versicherbare Fahrzeuge. Die Ausland-SchadenPlus-Versicherung können Sie nur gemeinsam mit einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für einen Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug abschließen. Versichert ist jeweils ein mit- geführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger sowie mitgeführ- tes Gepäck und die Ladung. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die Ausland- SchadenPlus-Versicherung abgeschlossen haben. sowie im Vatikanstaat, den Azoren, Madeira, den Balearen, den Kanaren, den Kanalinseln, Insel Man und Gibraltar. Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Die Leistungen für Personen- schäden sind auf maximal 12 Mio. E je geschädigter Person begrenzt. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis.