Common use of Ferienanspruch Clause in Contracts

Ferienanspruch. 1 Der Ferienanspruch der Mitarbeitenden beträgt pro Kalenderjahr: – 27 Tage bis Vollendung des 20. Altersjahres bzw. Abschluss der Ausbildung; – 23 Tage bis Vollendung des 44. Altersjahres; – 27 Tage ab dem 45. Altersjahr; – 32 Tage ab dem 60. Altersjahr.

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Samples: bern.vpod.ch, sbk-be.incms.net

Ferienanspruch. 1 Der Ferienanspruch der Mitarbeitenden beträgt pro bei vollem Arbeitspensum im Kalenderjahr: – 27 Tage • 5 Wochen (25 Arbeitstage) bis Vollendung des zum zurückgelegten 20. Altersjahres bzwAltersjahr • 4 Wochen und 2 Tage (22 Arbeitstage) bis und mit dem Kalenderjahr, in dem das 49. Abschluss der Ausbildung; – 23 Altersjahr vollendet wird • 5 Wochen und 2 Tage bis Vollendung (27 Arbeitstage) vom Beginn des 44Kalenderjahrs an, in dem das 50. Altersjahres; – 27 Tage ab Altersjahr vollendet wird • 6 Wochen und 1 Tag (31 Arbeitstage) vom Beginn des Kalenderjahrs an, in dem 45. Altersjahr; – 32 Tage ab dem das 60. AltersjahrAltersjahr vollendet wird.

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Samples: www.stgag.ch

Ferienanspruch. 1 Der Ferienanspruch der Mitarbeitenden beträgt pro Kalenderjahr: – 27 Tage bis Vollendung des 20. Altersjahres bzw. Abschluss der Ausbildung; – 23 25 Tage bis Vollendung des 44. Altersjahres; – 27 Tage ab dem 45. Altersjahr; – 32 Tage ab dem 60. Altersjahr.

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Samples: www.dedica.ch