Fertigstellungstermin. 1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich vereinbarten verbindlichen Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem im Auftragsschein oder Bestätigungsschreiben zugrunde gelegten Umfang und tritt dadurch eine Verzögerung ein, werden sich die Parteien über einen neuen Fertigstellungstermin verständigen. Kann der Auftragnehmer einen verbindlichen Fertigstellungstermin aus anderen Gründen nicht einhalten, wird er den Auftraggeber unverzüglich hierüber informieren und ihm einen neuen Fertigstellungstermin mitteilen. Sonstige Rechte des Auftraggebers wegen schuldhafter Überschreitung des Fertigstellungstermins nach Maßgabe der Bestimmungen in IX. bleiben unberührt.
Fertigstellungstermin. 4.1 Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn wir dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart haben. Auch im Falle eines verbindlichen Fertigstellungstermins sind wir nicht für Verzögerungen verantwortlich, die sich aus einer Änderung oder Erweiterung des Arbeitsum- fangs ergeben und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Wir nennen in diesem Fall unserem Kunden einen neuen Fertigstellungstermin.
Fertigstellungstermin. (aa) Jedenfalls bislang fehlen in Baubeschreibungen in aller Regel Angaben im Sinne des Art. 249 § 2 Abs. 2 EGBGB zum Fertigstellungstermin. Hierzu finden sich Regelungen üblicher- weise im beurkundeten Vertrag selbst. Hierbei wird es wohl auch künftig bleiben können. Anliegen des Gesetzes ist die zuverlässige Angabe zum geschuldeten Fertigstellungszeit- punkt. Dies kann auch im beurkundeten Vertrag erfolgen.
Fertigstellungstermin