Feste Vergütung Musterklauseln

Feste Vergütung. Die feste Vergütung ist ein vertraglich vorgegebener Geldbetrag, den ein Vorstandsmitglied erhält. Er wird in Jahresbeträgen, brutto, definiert und in Teilbeträgen ausgezahlt. Die feste Vergütung muss ausreichend hoch bemessen sein, damit das Vorstandsmitglied nicht zu stark von der variablen Vergütung abhängt. Die feste Vergütung wird für die zum Stichtag 31.12.2019 aktiven Vorstandsmitglieder jährlich analog den Grundgehältern der Angestellten des Unternehmens angepasst, für ab 1.1.2020 bestellte Vorstandsmitglieder besteht kein derartiger Automatismus.
Feste Vergütung. Die feste Vergütung wird erfolgsunabhängig gewährt. Sie besteht aus einem festen Betrag für das gesamte Geschäftsjahr, der üblicherweise in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen (unter Abzug der gesetzlichen Einbehalte) gezahlt wird. Beginnt oder endet ein Dienstvertrag unterjährig, wird die feste Vergütung pro rata temporis gezahlt. Die Höhe der festen Vergütung soll für den Vorstandsvorsitzenden EUR 550.000 p.a (brutto ohne Nebenleis- tungen) nicht überschreiten, und für Mitglieder des Vorstands jeweils EUR 300.000 p.a. (brutto ohne Neben- leistungen). Bei Neueinstellungen kann der Betrag in den ersten drei Jahren gestaffelt werden.