Feststellungen Musterklauseln

Feststellungen a) Der Auftraggeber bestätigt, dass er sämtliche Informationsunterlagen, die er von ForestFinance oder einem Vertriebspartner erhalten hat – insbesondere den Verkaufsprospekt „KakaoDirektinvest 6“– gelesen, verstanden und akzeptiert hat. b) Der Auftraggeber wünscht – soweit nicht anders gegenüber ForestFinance erklärt – eine Teilnahme an der unter Ziffer 5c genannten Vermarktungs- und Erntegemeinschaft. c) Der Auftraggeber bestätigt zudem, keine „US-Person“ im Sinne des „US Securities Act of 1933“ zu sein. Gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act of 1933 ist ein Vertrieb der ForestFinance Produkte an „US-Personen“, d.h. US-Bürger (gemäß Definition in Regulation S des US-Securities Act von 1933) und in den USA ansässige Rechtssubjekte nicht möglich.
Feststellungen. Die LMV-Vertragsparteien stellen fest, dass die massgebende Teuerung gemäss Bundesamt für Statistik von Ende September 2011 bis Ende September 2012 den Wert von – 0.4% betragen hat. Es gelangt deshalb die Regelung gemäss Art. 51 Abs. 4.1 (Ziff. 6.6 in der Vereinbarung betreffend Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe 2012 – 2015 vom 28. Xxxx 2012) zur Anwendung.
Feststellungen. Im Grundbuch sind die Verkäufer als Eigentümer des folgenden Grundstücks eingetragen: Gemarkung Musterstadt Grundbuch von Musterstadt Blatt 12345 BV Nr. 0 Flst. Nr. 123 Xxxxxxxxxxxx 0 Gebäude- und Freifläche 0 a 0 m², - nachstehend alles kurz "Kaufgegenstand" genannt – Abteilung II: (hier stehen eventuell vorhanden Einträge, wie Lasten, Grunddienstbarkeiten, Auflassungsvormerkung) Abteilung III: (hier stehen eventuell vorhanden Einträge, wie Grundpfandrechte, Hypotheken)
Feststellungen. Die Gesamtausgaben, die Gegenstand dieser Ausgabenprüfung sind, belaufen sich auf <xxxxxx> EUR. Die Ausgabenabdeckungsquote beträgt <xx %>. Diese Quote entspricht dem Gesamtbetrag der von uns geprüften Ausgaben, ausgedrückt als prozentualer Anteil an den Gesamtausgaben, die Gegenstand dieser Ausgabenprüfung sind Dieser Betrag entspricht dem Gesamtbetrag der Ausgaben, die von Ihnen im Finanzbericht ausgewiesen sind und deren Abzug vom Gesamtbetrag der Vorfinanzierung im Rahmen des Twinning-Vertrags Sie in Ihrem Zahlungsantrag vom <TT. Monat JJJJ> geltend machen. Wir geben in diesem Bericht unsere Feststellungen wider, die aus den von uns durchgeführten Prüfungshandlungen in Kapitel 2 dieses Berichts resultieren.
Feststellungen. Der Deckungsgrad der Stiftung FAR beträgt per 31.12.2017 revidiert 93,74 %. Da- mit befindet sich die Stiftung FAR seit 31.12.2016 in der Unterdeckung.
Feststellungen. Die Vertragsparteien haben am …………………………. in geheiratet. Aus ihrer Ehe sind Kind(er) Vorname/Name: Geburtsdatum Vorname/Name: Geburtsdatum Vorname/Name: Geburtsdatum Hervorgegangen. Die Vertragsparteien haben keine nicht gemeinsamen Kinder.
Feststellungen. Die Ehegatten …………………………………………………………………………………………………….. haben am ……………………………. in geheiratet. Aus ihrer Ehe sind die nachfolgend genannten Kinder Vorname/Name: Geburtsdatum Vorname/Name: Geburtsdatum Vorname/Name: Geburtsdatum hervorgegangen. Die Vertragsparteien haben keine nicht gemeinsamen Kinder.
Feststellungen. 1.1. Der Bauherr (Name und Adresse): .................................................................................................... lässt das folgende Bauobjekt erstellen: ………………………………………….………………………… 1.2. Bauleitung des Bauherrn: …………………………………..................................................................... 1.3. Der Besteller, mit welchem der UN einen Werkvertrag abgeschlossen hat, ist der Bauherr gem. Ziff. 1.1. 1.4. Berechtigung Beizug Subunternehmer: Der UN ist gestützt auf den zwischen dem Bauherr und dem UN geltenden Werkvertrag berechtigt, vorliegend einen SU beizuziehen.
Feststellungen. 1. Die Altersheim Oberdiessbach AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Ober- diessbach BE, welche den Betrieb eines Altersheimes bezweckt. Dieses dient insbesondere der Aufnahme betagter Menschen aus den Einwoh- nergemeinden Bleiken, Brenzikofen, Herbligen, Jaberg, Kiesen, Kirchdorf, Lin- den, Oberdiessbach, Oppligen und Wichtrach. Die Gesellschaft ist eine ge- meinnützige Institution, die keinen Gewinn anstrebt.
Feststellungen. Die Vermieterin ist Baurechtsnehmerin der Parzelle Nr. 6350 am Kalkofenweg im Areal Trist. Sie beab- sichtigt, dieses Grundstück zu entwickeln, um Gewerbebaute mit Werkhof zu erstellen. Sie hat in die- sem Zusammenhang einen Auftrag an die Unternehmung Ritter + Xxxxxxxxxx Architekten, Chur er- teilt. Die Mieterin beabsichtigt, in dem entwickelten Gebäude einen Gewerberaum zu mieten und dabei auf eigene Kosten den Innenausbau entsprechend ihrer Bedürfnissen auszugestalten. Im Hinblick auf die Verwirklichung der gegenseitigen Interessen unterzeichnen die Parteien heute die vorliegende Absichtserklärung.