Common use of Folgebeiträge Clause in Contracts

Folgebeiträge. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver- züglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Wenn vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn • wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und • der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider- spricht. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem wir Sie in Text- form (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) zur Zahlung aufgefordert ha- ben. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens er- folgen.

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Folgebeiträge. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zah- lungsperiode fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver- züglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Wenn vereinbart eine Zahlung im Lastschriftverfahren (siehe Absatz 5) ver- einbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn • wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und • der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider- spricht. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem wir Sie in Text- form (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) zur Zahlung aufgefordert ha- ben. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens er- folgen.

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Folgebeiträge. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zah- lungsperiode fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver- züglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Wenn eine Zahlung im Lastschriftverfahren (Absatz 5) vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn • wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und • der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider- spricht. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem wir Sie in Text- form (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) zur Zahlung aufgefordert ha- ben. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens er- folgen.

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Folgebeiträge. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten fälligder vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver- züglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Wenn eine Zahlung im Lastschriftverfahren (siehe Absatz 5) vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn • wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und • der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider- spricht. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem wir Sie in Text- form Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) zur Zahlung aufgefordert ha- ben. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten aufge- fordert haben, können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens er- folgen.

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Samples: www.vbed.de, www.husumer-privatschutz.de, www.husumer-privatschutz.de

Folgebeiträge. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver- züglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Wenn eine Zahlung im Lastschriftverfahren (Absatz 5) vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn • wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und • der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider- spricht. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, erfolgt nachdem wir Sie in Text- form (zum →Textform zur Zahlung aufgefordert haben. Zum Beispiel Brief, Fax, erfüllen eine E-Mail) zur Zahlung aufgefordert ha- ben. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, können wir für ein Brief oder ein Telefax die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens er- folgenTextform.

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Samples: www.vwfs.de, www.xxv24.de

Folgebeiträge. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten fälligEin Folgebeitrag ist, wenn nichts soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, je- weils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig. Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver- züglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Wenn vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt (LastschriftverfahrenLastschriftverfah- ren), ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn • wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und • der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider- spricht. Wenn Können wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können einziehen, und haben Sie dies nicht zu vertreten habenvertreten, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgtvorgenommen wird, nachdem wir Sie in Text- form Textform (zum Beispiel z.B. Brief, Fax, E-Mail) zur Zahlung aufgefordert ha- ben. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens er- folgen.

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Samples: s3-eu-west-1.amazonaws.com, www.leaseplan.com

Folgebeiträge. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver- züglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Wenn eine Zahlung im Lastschriftverfahren (Absatz 5) vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn • wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und • der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider- spricht. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, erfolgt nachdem wir Sie in Text- form (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) →Textform zur Zahlung aufgefordert ha- benhaben. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten habenEine E-Mail oder ein Brief erfüllen zum Beispiel die Textform, können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens er- folgensofern der Absender dar- aus erkennbar ist.

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Samples: www.vwfs.de, assets.volvocars.com

Folgebeiträge. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver- züglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Wenn eine Zahlung im Lastschriftverfahren (Absatz 5) vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn • wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und • der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider- spricht. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem wir Sie in Text- form (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) →Textform zur Zahlung aufgefordert ha- benhaben. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, können wir für Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens er- folgenTextform.

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Samples: www.vwfs.de

Folgebeiträge. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten fälligder vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver- züglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Wenn eine Zahlung im Lastschriftverfahren (siehe Absatz 5) vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn • wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und • der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider- spricht. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem wir Sie in Text- form (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) zur Zahlung aufgefordert ha- ben. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens er- folgen.

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Samples: allianz.overcastcdn.com

Folgebeiträge. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten fälligEin Folgebeitrag ist, wenn nichts soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, je- weils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig. Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver- züglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Wenn vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt (LastschriftverfahrenLastschriftverfah- ren), ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn • wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und • der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider- spricht. Wenn Xxxxxx wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können einziehen, und haben Sie dies nicht zu vertreten habenvertreten, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgtvorgenommen wird, nachdem wir Sie in Text- form (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) →Textform zur Zahlung aufgefordert ha- benhaben. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten habenEine E-Mail oder ein Brief erfüllen zum Beispiel die Textform, können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens er- folgensofern der Absender dar- aus erkennbar ist.

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Samples: www.alpacacamping.de

Folgebeiträge. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver- züglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Wenn Zahlung per Lastschriftverfahren (Absatz 5) vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn • wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und • der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider- spricht. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem wir Sie in Text- form (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) zur Zahlung aufgefordert ha- ben. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens er- folgen.

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Samples: www.tierversicherungen-schewe.de

Folgebeiträge. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten fälligder ver- einbarten Zahlungsperiode zu zahlen, wenn nichts anderes an- deres vereinbart ist. Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver- züglich unverzüglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Wenn eine Zahlung im Lastschriftverfahren (siehe Absatz 5) vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn • wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und • der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider- sprichtwiderspricht. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem wir Sie in Text- form Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-E- Mail) zur Zahlung aufgefordert ha- ben. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens er- folgen.

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Samples: allianz.overcastcdn.com

Folgebeiträge. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver- züglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Wenn eine Zahlung im Lastschriftverfahren (gem. Teil B Ziffer 1.1 Absatz 5) vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn • wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und • der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider- spricht. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, erfolgt nachdem wir Sie in Text- form (zum Beispiel z.B. Brief, Fax, E-Mail) zur Zahlung aufgefordert ha- ben. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens er- folgen.

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Samples: ah-eggers.de

Folgebeiträge. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver- züglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Wenn eine Zahlung im Lastschriftverfahren (Absatz 5) vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn • wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und • der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider- spricht. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, erfolgt nachdem wir Sie in Text- form →Textform (zum Beispiel z.B. Brief, Fax, E-Mail) zur Zahlung aufgefordert ha- ben. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens er- folgen.

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Samples: www.vwfs.de

Folgebeiträge. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver- züglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Wenn vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn • wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und • der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider- spricht. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem wir Sie in Text- form (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) zur Zahlung aufgefordert ha- ben. mandat erteilt werden. Wir können verlangen, dass dieses in Text- form (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) erteilt wird. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens er- folgen.

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Folgebeiträge. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver- züglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Wenn vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn • wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und • der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider- spricht. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem wir Sie in Text- form Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) zur Zahlung aufgefordert ha- benhaben. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens er- folgenerfolgen.

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Samples: ws.zahnzusatzversicherung-direkt.de

Folgebeiträge. Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver- züglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Wenn eine Zahlung im Lastschriftverfahren (Absatz 5) vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn • wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und • der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider- spricht. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, erfolgt nachdem wir Sie in Text- form →Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) zur Zahlung aufgefordert ha- ben. Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten aufgefor- dert haben, können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen nur noch außerhalb des Lastschriftverfahrens er- folgen.

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Samples: www.allianz.de