Common use of Folgebeiträge Clause in Contracts

Folgebeiträge. Haben Sie Ihren ersten Beitrag gezahlt, so sind die später fälligen Beiträge ebenfalls unverzüglich an den Fälligkeitsterminen zu entrichten. Sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Falls die Zahlung zum Fälligkeitstag bei Ihnen in Vergessenheit gerät, werden wir Sie durch eine Mahnung, die bestimmten ge- setzlichen Anforderungen entspricht (§ 38 Versicherungsvertragsgesetz), zur Zahlung auffordern. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Bezahlen Sie die rückständigen Beiträ- ge nicht innerhalb der gesetzten Frist, entfällt oder vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. Auf die Rechtsfolgen werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, einen anderen Bewertungsstichtag zugrunde zu legen (siehe Anhang I). (1) Bei vereinbarter dynamischer Erhöhung Ihres Vertrages erhöhen sich Ihre Beiträge und unsere Leis- tungen, ohne dass eine erneute Risikoprüfung notwendig wird. Die Beiträge für die Versicherung er- höhen wir dabei um einen festen Prozentsatz (3 %, 4 % oder 5 %). (2) Die Erhöhungen des Beitrags und der Leistungen erfolgen jeweils zum Stammtag. Die erste Erhö- hung nach Versicherungsbeginn erfolgt dabei frühestens nach Ablauf eines vollen Jahres. (3) Sie können innerhalb von drei Monaten nach dem Erhöhungstermin auf die Beitragserhöhung ver- zichten. (4) Bei vereinbarter dynamischer Erhöhung ist der Verzicht auf Erhöhung an zwei aufeinanderfolgenden Erhöhungsterminen möglich. Verzichten Sie auch am dritten Erhöhungstermin in Folge auf die Erhö- hung, so erlischt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen. Es kann jedoch erneut beantragt werden. (5) Falls keine Befristung der Dynamik vereinbart wurde, erfolgt die letzte Erhöhung spätestens im letz- ten Jahr der Beitragszahlungsdauer, jedoch nicht nach dem 67. Lebensjahr der versicherten Person. Auch in der Auflösungsphase erfolgen keine Erhöhungen mehr. (6) Sobald Sie Leistungen aus der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit erhalten, erlischt das Recht auf Erhöhungen. Es kann nach einer Wiedererlangung der Berufsfähigkeit erneut beantragt werden.

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Samples: Fondsgebundene Rentenversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Gothaer Basisvorsorge Fonds

Folgebeiträge. (1) Haben Sie Ihren ersten Beitrag gezahlt, so sind die später fälligen Beiträge ebenfalls unverzüglich an den Fälligkeitsterminen zu Beginn jeder Versicherungsperiode zu entrichten. Sonst gefährden Sie Ihren den Versicherungsschutz. Falls die Zahlung zum Fälligkeitstag bei Ihnen in Vergessenheit gerät, werden 216197 - 01.17 Version: 10.12.2016 Gothaer Lebensversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gothaer Berufsunfähigkeitsversicherung Premium können wir Sie durch eine Mahnung, die bestimmten ge- setzlichen gesetzlichen Anforderungen entspricht (§ 38 Versicherungsvertragsgesetz), zur Zahlung auffordern. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Bezahlen Sie die rückständigen Beiträ- ge Beiträge nicht innerhalb der gesetzten gesetz- ten Frist, entfällt oder vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. Auf die Rechtsfolgen werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, einen anderen Bewertungsstichtag zugrunde zu legen . (siehe Anhang 2) I)m Leistungsfall verrechnen wir Beitragsrückstände mit unserer Leistung. (1) Bei vereinbarter dynamischer Erhöhung Ihres Vertrages erhöhen sich Ihre Beiträge und unsere Leis- tungenSie sind verpflichtet, ohne dass eine erneute Risikoprüfung notwendig wird. Die Beiträge uns alle Informationen, die wir für die Versicherung er- höhen wir dabei um einen festen Prozentsatz (3 %ordnungsgemäße Vertragsdurchführung, 4 % oder 5 %)insbesondere zur Erfüllung von gesetzlichen Identifizierungs-, Melde- und Abzugspflichten benöti- gen, sowie diesbezügliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen. (2) Die Erhöhungen des Beitrags und Bitte teilen Sie uns insbesondere Ihren Umzug oder Ihre Namensänderung möglichst zwei Wochen vor der Leistungen erfolgen jeweils zum Stammtag. Die erste Erhö- hung nach Versicherungsbeginn erfolgt dabei frühestens nach Ablauf eines vollen JahresÄnderung Ihres Wohnsitzes oder Ihres Namens mit. (3) Ferner ist uns bei Vertragsabschluss mitzuteilen, ob Sie können innerhalb von drei Monaten der Steuerpflicht in einem anderen Staat oder mehreren anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland unterliegen. Sollte es diesbe- züglich nach dem Erhöhungstermin auf die Beitragserhöhung ver- zichtenVertragsabschluss zu Änderungen kommen (z. B. Entstehen oder Wegfall einer Steu- erpflicht im Ausland) ist uns dies ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. (4) Bei vereinbarter dynamischer Erhöhung ist der Verzicht Auch alle anderen Mitteilungen, die Ihren Vertrag betreffen, erbitten wir so früh wie möglich in Text- form, damit wir genügend Zeit haben, uns auf Erhöhung an zwei aufeinanderfolgenden Erhöhungsterminen möglichIhre Wünsche und Bedürfnisse einzustellen. Verzichten Sie Das be- trifft z.B. Anträge auf Änderung Ihres Vertrages oder auch am dritten Erhöhungstermin in Folge auf die Erhö- hung, so erlischt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen. Es kann jedoch erneut beantragt werdeneine Kündigungserklärung. (5) Falls keine Befristung der Dynamik vereinbart wurde, erfolgt die letzte Erhöhung spätestens im letz- ten Jahr der Beitragszahlungsdauer, jedoch nicht nach dem 67. Lebensjahr der versicherten Person. Auch in der Auflösungsphase erfolgen keine Erhöhungen mehr. (6) Sobald Sie Leistungen aus der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit erhalten, erlischt das Recht auf Erhöhungen. Es kann nach einer Wiedererlangung der Berufsfähigkeit erneut beantragt werden.

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Samples: Berufsunfähigkeitsversicherung

Folgebeiträge. Haben Damit Sie Ihren ersten Beitrag gezahltweiter versichert sind, so sind zahlen Sie bitte die später fälligen folgenden Beiträge ebenfalls unverzüglich an den Fälligkeitsterminen bis zu entrichtenihren Fälligkeits- terminen. Sonst gefährden Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz. Falls die Zahlung zum Fälligkeitstag bei Ihnen in Vergessenheit gerätTag der Fälligkeit vergessen haben, werden wir Sie durch Ihnen eine Mahnung, die bestimmten ge- setzlichen Anforderungen entspricht (§ 38 Versicherungsvertragsgesetz), zur Zahlung auffordernMahnung schicken. Darin Wir setzen wir Ihnen in der Mahnung eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Bezahlen Sie die rückständigen Beiträ- ge offenen Beiträge nicht innerhalb der gesetzten Frist, entfällt sind Sie nur noch eingeschränkt oder vermindert sich Ihr Versicherungsschutzgar nicht versi- chert. Auf die Rechtsfolgen rechtlichen Folgen werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. Wir behalten uns können außerdem das Recht vor, einen anderen »Bewertungsstichtag zugrunde zu legen festsetzen (siehe Anhang I§ 15). (1) Bei vereinbarter dynamischer Erhöhung Ihres Vertrages erhöhen Wir können nicht vorhersehen, wie sich Ihre Beiträge und unsere Leis- tungen, ohne dass eine erneute Risikoprüfung notwendig Ihr Fondsvermögen entwickeln wird. Die Beiträge für Bitte beachten Sie: Wenn die Versicherung er- höhen wir dabei um einen festen Prozentsatz (3 %Kurse steigen, 4 % oder 5 %)dann steigt auch der Wert der Fondsanteile. Wenn die Kurse sinken, dann sinkt auch der Wert der Fondsanteile. Der Wert kann bis zum völligen Verlust des Fondsvermögens sinken. (2) Die Erhöhungen Um Ihren Beitrag bei Abschluss des Beitrags Vertrags zu berechnen, machen wir je nach Laufzeit unter- schiedliche Annahmen. Diese Annahmen betreffen - die Entwicklung Ihres Fondsvermögens und der Leistungen erfolgen jeweils - die künftige »Überschussbeteiligung. Wenn unsere Annahmen eintreten, gilt: Der vereinbarte Beitrag reicht aus, damit Sie bis zum StammtagEnde des Vertrags versichert sind. Die erste Erhö- hung nach Versicherungsbeginn erfolgt dabei frühestens nach Ablauf eines vollen JahresHaben Sie dazu Fragen? Über Einzelheiten informieren wir Sie gern. (3) Wir werden beobachten, wie sich Ihr Fondsvermögens entwickelt. Wenn die Entwicklung ungünsti- ger ist als erwartet, kann es sein, dass wir Ihren Beitrag anpassen müssen. Der Beitrag muss aus- reichen, damit Sie können innerhalb von drei Monaten nach dem Erhöhungstermin auf die Beitragserhöhung ver- zichtenbis zum Ende des Vertrags versichert sind. Mehr dazu finden Sie in § 8. (4) Bei vereinbarter dynamischer Erhöhung ist der Verzicht auf Erhöhung an zwei aufeinanderfolgenden Erhöhungsterminen möglich. Verzichten Sie auch am dritten Erhöhungstermin in Folge auf die Erhö- hung, so erlischt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen. Es kann jedoch erneut beantragt werden. (5) Falls keine Befristung der Dynamik vereinbart wurde, erfolgt die letzte Erhöhung spätestens im letz- ten Jahr der Beitragszahlungsdauer, jedoch nicht nach dem 67. Lebensjahr der versicherten Person. Auch in der Auflösungsphase erfolgen keine Erhöhungen mehr. (6) Sobald Sie Leistungen aus der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit erhalten, erlischt das Recht auf Erhöhungen. Es kann nach einer Wiedererlangung der Berufsfähigkeit erneut beantragt werden.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen