Folgen einer Vertragsbeendigung Musterklauseln

Folgen einer Vertragsbeendigung. Bei Beendigung des Vertrages, unabhängig von den Gründen, verpflichten sich beide Parteien zur kooperativen Abwicklung und Übertragung der Kundendaten. Livtec wird dem Kunden alle gehörenden Daten nach Vertragsende aushändigen. Der Kunde hat die Verpflichtung, Livtec rechtzeitig vor Vertragsende über seinen Bedarf an Unterstützung bei den Migrationsprozessen zu informieren. Auf Wunsch wird Livtec dem Kunden ein Angebot für die entsprechenden Dienstleistungen unterbreiten. Livtec stellt die vereinbarten personellen Ressourcen zur Verfügung und gewährt dem Kunden oder einem von diesem bevollmächtigten Fachexperten Zugang zu den erforderlichen Daten. Die Kompensation für die damit verbundenen Aufwendungen wird nach den, zum Zeitpunkt der Kündigung, geltenden Preisen und Zahlungsbedingungen berechnet. Livtec kann eine Vorauszahlung für diese Leistungen verlangen. Falls keine Einigung über die Vorgehensweise bei der Migration der Kundendaten erzielt wird, wird Livtec dem Kunden nach Vertragsende eine Kopie seiner Daten über einen Web-Link oder ein USB-Laufwerk zur Verfügung stellen. Die Kosten dafür werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Kundensoftware wird zu diesem Zeitpunkt von den eigenen Systemen deinstalliert. Nach Beendigung des Vertrages oder nach Abschluss der Datenmigration wird Livtec alle Kundendaten, die sich noch auf ihren produktiven Systemen befinden, unwiderruflich löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Der Kunde hat das Recht, die Löschung der Daten auf eigene Kosten vor der Service-Beendigung durch unabhängige Dritte zu überwachen. Im Falle einer generellen oder teilweisen Vertragsbeendigung, unabhängig von den Gründen, ist der Kunde verpflichtet, alles zurückzugeben, was er von Livtec während der Vertragslaufzeit erhalten hat. Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich, Hardware wie den livLink, die für die Erbringung der vereinbarten Services notwendig ist. Die Rückgabe durch den Kunden muss innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsende oder nach Abschluss der Migrationsleistungen erfolgen.
Folgen einer Vertragsbeendigung. 17.1 Die Beendigung einer Softwareüberlassung oder Hardwaremiete lässt andere zwischen den Parteien bestehende Leistungsverträge, insbesondere über dieselbe NEXUS-Software geschlossene Serviceleistungsvereinbarungen unberührt und umgekehrt, es sei denn, der Service kann ohne die lizenzierte NEXUS-Software oder vermietete Hardware nicht erbracht werden.‌
Folgen einer Vertragsbeendigung. Im Fall einer Beendigung oder Auflösung dieses Vertrags aus welchem Grund auch immer fällt das wirtschaftliche Eigentum am Miteigentumsanteil an die Gesellschaft. Als Gegenleistung für die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums hat die Gesellschaft dem Teilnehmer (oder dessen Erben im Fall des Ablebens des Teilnehmers) binnen 14 Bankarbeitstagen einen Betrag in der Höhe des ursprünglich vom Teilnehmer bezahlten Kaufpreises (allenfalls unter Abzug der Verwaltungskostenpauschale gemäß Punkt 14.2) sowie die Vergütung für jenes Jahr, in dem die Beendigung erfolgt ist, gemäß den Grundsätzen des Punktes 13.3 zu bezahlen.