Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile. Livtec bietet Dienstleistungen in den Bereichen Datacenter, Datenübertragung, Sicherheit, Systemengineering, Server- und Storage-Engineering und Beratung an. Die umfassende vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Livtec setzt sich aus den folgenden Dokumenten zusammen: • Vertrag • Nachträge / Vertragszusätze • Service Level Agreement (SLA) • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den einzelnen Dokumenten gilt die oben genannte Reihenfolge. Das geltende SLA und AGB befindet sich unter xxxxx://xxxxxx.xxxxx/xxxxx
Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile. Der vorliegende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis zwischen dem Klub und dem Spieler. Er besteht aus vorliegendem Arbeitsvertrag für Nichtamateur-Spieler der Klubs des Schweizerischen Fussball- verbandes inkl. Anhang 1a und 1b (nachfolgend „Arbeitsvertrag“) sowie den Allgemeinen Vertrags- bedingungen (AVB) zum Arbeitsvertrag für Nichtamateur-Spieler der Klubs des Schweizerischen Fussballverbandes inkl. Anhänge 1, 2, 3 (falls anwendbar), 4, 5 und 6 (nachfolgend „AVB“).
Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile. 2.1 Gegenstand und Bestandteile der vertraglichen Beziehung zwischen dem Kunden und Controlware sind die Liefe- rung/Vermittlung von cloud-basierten IT Service Lösungen nebst Anwendungsdokumentation (Produkt) gemäß die- sen Regelungen, dem Leistungsschein/dem Einzelvertrag für alle Produkte und der für das jeweilige Einzelprodukt zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Version der besonderen produktbezogenen Bedingungen des Resellers und des CSP. Die besonderen produktbezogenen Bedingungen bestehen in der Regel aus (a) den Service- und Leistungsbe- schreibungen für das jeweilige Produkt und den Service Level Agreements („SLA“), (b) den besonderen Vertragsbe- dingungen für das Produkt, einschließlichbesonderer Lizenzbestimmungen
2.2 Der Quellcode (Source Code) der den Produkten zugrundeliegenden Software ist nicht Vertragsbestandteil.
2.3 Für die Beschaffenheit der von Controlware gelieferten Produkte ist die bei Vertragsschluss zur Verfügung stehende Leistungsbeschreibung aus dem Leistungsschein/dem Einzelvertrag und den besonderen produktbezogenen Bedin- gungen abschließend maßgeblich. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit der Produkte schuldet Controlware nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Kunde insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung Controlwares und/oder des Herstellers, sowie deren Angestellten oder Vertriebspartnern herleiten, es sei denn, Controlware hat die darüberhinausgehende Beschaffenheit ausdrück- lich ge- genüber dem Kunden schriftlichbestätigt
2.4 Erbringt Controlware darüber hinaus Leistungen (Beratungs-, Schulungs-, Unterstützungsleistungen etc.) werden diese gesondert vergütet. Ist zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart, sind Zeitaufwände nach dem aktuell gültigen Stundensatz und der aktuell gültigen Preis-, Leistungs- und Reisekostenübersicht Controlwares zu vergüten
Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile. 1.1 Die Software CAI WORLD – Coaching - Edition CAI® CC Member (die „Software“) wird als zur Nutzung und Speicherung von Daten über das Internet am Serverstandort „Schweiz“ bereitgestellt. Eine Übersicht der Funktionalitäten befindet sich in Anlage A (Spalte Edition CAI® CC Member, Seite 7 dieses Dokumentes)
1.2 Die folgenden Vertragsbestandteile sind in der untenstehenden Reihenfolge anwendbar: 1.) dieses Auftragsblatt und
Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile. 1.1 Die Software CAI® Coach Large (die „Software“) wird zur Nutzung und Speicherung von Daten über das Internet am
a) Serverstandort „Deutschland“ oder
b) Serverstandort „Schweiz“
1.2 Die folgenden Vertragsbestandteile sind in der untenstehenden Reihenfolge anwendbar: 1.) dieses Auftragsblatt und
Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile. (1) Vertragsgegenstand sind Gutscheine für die Fortbildungsprüfung, die Vergabe von Fortbildungscodes und die Option geprüfte Fortbildungen in den Fortbildungskalender der dena unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx eintragen lassen zu können. Diese drei Leistungen können nur zusammen erworben werden, eine Ausnahme hiervon bilden Fortbildungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stattfinden (siehe hierzu Ziffer 3 (6)). Es können Gutscheine in Höhe von 10 und 50 Fortbildungsprüfungen erworben werden. Ein Gutschein wird grundsätzlich in Höhe von einer Fortbildungsprüfung eingelöst, wobei für E-Learning- Fortbildungen mehrere Fortbildungsprüfungen eingelöst werden müssen. (Siehe xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxx, Abschnitt „Preise für Fortbildungsprüfungen.)
(2) Das Einlösen erfolgt, indem die Vertragspartei eine Fortbildung nachTitel, Art, Thema/Themen, Ort, Zeit und Dauer konkretisiert und deren Prüfung bestellt. Der Zeitpunkt der Fortbildung darf bei der Bestellung maximal zwei Jahrein der Zukunft liegen. Die dena prüft, ob die Fortbildung für Energieeffizienz-Experten und Energieeffizienz-Expertinnen den Voraussetzungen der Fortbildungskatalogefür die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (siehe Regelheft, xxxxx://xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxx- xxxxxxxx.xx) entspricht. Die Prüfung erfolgt innerhalb von 10 Werktagen (Werktage meint Montag – Xxxxxxx) nach Zugangder konkreten Fortbildungsdaten bei der dena über den Fortbildungsshop.
(3) Sofern die Fortbildung die Voraussetzungen des angegebenen Fortbildungskatalogserfüllt, wird die Vertragspartei per E-Mail benachrichtigt. Die Vertragspartei erhält dann von der dena einen Fortbildungscode, den sie den Experten und Expertinnen, die an ihrer Fortbildung teilnehmen, mitteilen kann. Der Code kann für die Verlängerung des Eintrags in der Expertenliste verwendet werden, indem der Experte oder die Expertin als Nachweis über eine absolvierte Fortbildung den Code in seinem oder ihrem Benutzerprofil eingibt. Eine Veranstaltung, die nach der Prüfung der dena die Voraussetzungen der o.g. Fortbildungskataloge erfüllt und für die ein entsprechender Code mitgeteilt wurde, wird automatisch in den Fortbildungskalender unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx eingetragen, wenn die Vertragspartei diese Option vor der Prüfung ausgewählt hat. Die Option steht später nicht mehr zur Verfügung. Der Code kann nur für diese eine Fortbildung verwendet werden. Die Funktion der Terminänder...
Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile. 1.1 Die Software CAI Scribo - Edition Enterprise (die „Software“) wird als zur Nutzung und Speicherung von Daten über das Internet am Serverstandort „Schweiz“ bereitgestellt. Eine Übersicht der Funktionalitäten befindet sich in Anlage A (Spalte Edition Enterprise, Seite 7 dieses Dokumentes)
1.2 Die folgenden Vertragsbestandteile sind in der untenstehenden Reihenfolge anwendbar: 1.) dieses Auftragsblatt und
Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile. Die dena stellt dem Vertragspartner Arbeitsplätze in den Räumlichkeiten des FEL unentgeltlich zur temporären Nutzung zur Verfügung. Dieser Vertrag hat die folgenden Bestandteile, wobei die Reihenfolge gleich der Rangfolge für Anwendung und Auslegung ist:
1. die Bestimmungen dieses Vertrages
2. die Future Energy Lab Teilnahmebedingungen,
3. die Lab Rules
Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile. 1.1 Die Software CAI® Leader Large (die „Software“) wird zur Nutzung und Speicherung von Daten über das Internet am
a) Serverstandort „Deutschland“ oder
b) Serverstandort „Schweiz“
1.2 Die folgenden Vertragsbestandteile sind in der untenstehenden Reihenfolge anwendbar: 1.) dieses Auftragsblatt und
Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile. 1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit folgender Rahmenvereinbarung zur Beratung, zu Unterstüt- zungstätigkeiten und zur Dokumentation des zugewiesenen Modellprojekts gemäß Leistungsverzeichnis.
1.2 Diese Rahmenvereinbarung hat die folgenden Bestandteile, wobei die Reihenfolge gleich der Rangfolge für Anwendung und Auslegung ist:
(1) Die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung
(2) Die Aufforderung zur Angebotsabgabe (Leistungsverzeichnis) (Anlage 1)
(3) Das Preisblatt (Anlage 2)
(4) Das Angebot des Auftragnehmers (Anlage 3)