Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile. Livtec bietet Dienstleistungen in den Bereichen Datacenter, Datenübertragung, Sicherheit, Systemengineering, Server- und Storage-Engineering und Beratung an. Die umfassende vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Livtec setzt sich aus den folgenden Dokumenten zusammen: • Vertrag • Nachträge / Vertragszusätze • Service Level Agreement (SLA) • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den einzelnen Dokumenten gilt die oben genannte Reihenfolge. Das geltende SLA und AGB befindet sich unter xxxxx://xxxxxx.xxxxx/xxxxx
Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile. Der vorliegende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis zwischen dem Klub und dem Spieler. Er besteht aus vorliegendem Arbeitsvertrag für Nichtamateur-Spieler der Klubs des Schweizerischen Fussball- verbandes inkl. Anhang 1a und 1b (nachfolgend „Arbeitsvertrag“) sowie den Allgemeinen Vertrags- bedingungen (AVB) zum Arbeitsvertrag für Nichtamateur-Spieler der Klubs des Schweizerischen Fussballverbandes inkl. Anhänge 1, 2, 3 (falls anwendbar), 4, 5 und 6 (nachfolgend „AVB“).
Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile. 2.1 Gegenstand und Bestandteile der vertraglichen Beziehung zwischen dem Kunden und Controlware sind die Liefe- rung/Vermittlung von cloud-basierten IT Service Lösungen nebst Anwendungsdokumentation (Produkt) gemäß die- sen Regelungen, dem Leistungsschein/dem Einzelvertrag für alle Produkte und der für das jeweilige Einzelprodukt zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Version der besonderen produktbezogenen Bedingungen des Resellers und des CSP. Die besonderen produktbezogenen Bedingungen bestehen in der Regel aus (a) den Service- und Leistungsbe- schreibungen für das jeweilige Produkt und den Service Level Agreements („SLA“), (b) den besonderen Vertragsbe- dingungen für das Produkt, einschließlichbesonderer Lizenzbestimmungen
2.2 Der Quellcode (Source Code) der den Produkten zugrundeliegenden Software ist nicht Vertragsbestandteil.
2.3 Für die Beschaffenheit der von Controlware gelieferten Produkte ist die bei Vertragsschluss zur Verfügung stehende Leistungsbeschreibung aus dem Leistungsschein/dem Einzelvertrag und den besonderen produktbezogenen Bedin- gungen abschließend maßgeblich. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit der Produkte schuldet Controlware nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Kunde insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung Controlwares und/oder des Herstellers, sowie deren Angestellten oder Vertriebspartnern herleiten, es sei denn, Controlware hat die darüberhinausgehende Beschaffenheit ausdrück- lich ge- genüber dem Kunden schriftlichbestätigt
2.4 Erbringt Controlware darüber hinaus Leistungen (Beratungs-, Schulungs-, Unterstützungsleistungen etc.) werden diese gesondert vergütet. Ist zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart, sind Zeitaufwände nach dem aktuell gültigen Stundensatz und der aktuell gültigen Preis-, Leistungs- und Reisekostenübersicht Controlwares zu vergüten
Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile. 1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit folgender Rahmenvereinbarung zur Beratung, zu Unterstüt- zungstätigkeiten und zur Dokumentation des zugewiesenen Modellprojekts gemäß Leistungsverzeichnis.
1.2 Diese Rahmenvereinbarung hat die folgenden Bestandteile, wobei die Reihenfolge gleich der Rangfolge für Anwendung und Auslegung ist:
(1) Die Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung
(2) Die Aufforderung zur Angebotsabgabe (Leistungsverzeichnis) (Anlage 1)
(3) Das Preisblatt (Anlage 2)
(4) Das Angebot des Auftragnehmers (Anlage 3)
Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile. Vom Anbieter zu erbringende Leistung
Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile. 1.1 Die Software CAI® Coach Large (die „Software“) wird zur Nutzung und Speicherung von Daten über das Internet am
a) Serverstandort „Deutschland“ oder
b) Serverstandort „Schweiz“
1.2 Die folgenden Vertragsbestandteile sind in der untenstehenden Reihenfolge anwendbar: 1.) dieses Auftragsblatt und
Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile. Im Rahmen der Managed Services erbringt achermann Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb, dem Unterhalt und der Überwachung der ICT- Infrastruktur des Kunden. Die Cloud Services umfassen Dienstleistungen in den Bereichen Datacenter, Datenübertragung, Internet/ Intranet/ Extranet, Security, Systemengineering, Server- und Storage-Engineering, Netzwerk (LAN/ WAN), und Beratung. Der Inhalt und der Umfang der durch achermann zu erbringenden Leistungen wird in den Leistungsbeschreibungen der betreffenden Services sowie in der durch den Kunden und xxxxxxxxx unterzeichneten Vertragsurkunde detailliert geregelt. Die gesamte vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und achermann besteht aus den folgenden Dokumenten: - Nachträge / Vertragszusätze - Service-Vertrag - Leistungsbeschrieb pro Service - achermann Sicherheitskonzept - AGB Bei einem Widerspruch zwischen den einzelnen Dokumenten gilt die oben genannte Rangordnung.
Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile. 1.1 Die Software CAI WORLD – Coaching - Edition CAI® CC Member (die „Software“) wird als zur Nutzung und Speicherung von Daten über das Internet am Serverstandort „Schweiz“ bereitgestellt. Eine Übersicht der Funktionalitäten befindet sich in Anlage A (Spalte Edition CAI® CC Member, Seite 7 dieses Dokumentes)
1.2 Die folgenden Vertragsbestandteile sind in der untenstehenden Reihenfolge anwendbar: 1.) dieses Auftragsblatt und
Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile. 1.1 | Vertragsbestandteile sind:
a) Der jeweilige „Leistungsschein“, welcher Leistungen, technische Anforderungen, Preise etc. regelt.
b) Diese AGB, die die rechtlichen Bedingungen des „Leistungsscheins“ betreffen.
c) Die Anlagen des jeweiligen „Leistungsscheins“. − Anlage AVV: Regelungen zur Auftragsverarbeitung samt weiteren Dokumentationen. Diese Dokumentationen werden in dem jeweiligen „Leistungsschein“ benannt. − Anlage SUB: Subunternehmer
1.2 | Die AGB der CONVOTIS gelten ausschließlich. AGB des „Kunden“ werden nicht Vertragsbestandteil.
Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile. 1.1 Die Software CAI® Room (die „Software“) wird zur Nutzung und Speicherung von Daten über das Internet am
a) Serverstandort „Deutschland“ oder
b) Serverstandort „Schweiz“
1.2 Die folgenden Vertragsbestandteile sind in der untenstehenden Reihenfolge anwendbar: 1.) dieses Auftragsblatt und