Folgen von Obliegenheitsverletzungen. Die Beachtung der unter Ziffer 16.4 genannten Obliegenheiten ist für den Versicherungsschutz wichtig. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheiten, so gelten die Bestim- mungen gemäß Ziffer 26 AHB. Danach kann der Versicherer bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch von unserer Leistungspflicht ganz oder teilweise befreit sein.
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Folgen von Obliegenheitsverletzungen. Die Beachtung der unter Ziffer 16.4 genannten Obliegenheiten ist für den Versicherungsschutz wichtig. Verletzt der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer diese Obliegenheiten, so gelten die Bestim- mungen Bestimmungen gemäß Ziffer 26 AHB. Danach kann der Versicherer bei Vorliegen der entsprechenden ent- sprechenden Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch von unserer Leistungspflicht ganz oder teilweise befreit sein.
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Folgen von Obliegenheitsverletzungen. Die Beachtung der unter Ziffer 16.4 genannten Obliegenheiten ist für den Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz wichtig. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheiten, so gelten die Bestim- mungen gemäß Ziffer 26 AHB. Danach kann der Versicherer bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch von unserer Leistungspflicht ganz oder teilweise befreit sein.
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Folgen von Obliegenheitsverletzungen. Die Beachtung der unter Ziffer 16.4 genannten Obliegenheiten ist für den Versicherungsschutz wichtig. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheiten, so gelten die Bestim- mungen gemäß Bestimmungen gem‰fl Ziffer 26 AHB. Danach kann der Versicherer bei Vorliegen der entsprechenden entsprechen- den Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch von unserer unse- rer Leistungspflicht ganz oder teilweise befreit sein.
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