Form der Störungsmeldung Musterklauseln

Form der Störungsmeldung. Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 10.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gemäß Anlage Nr.
Form der Störungsmeldung. Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB in der Regel gemäß Anlage Nr. .
Form der Störungsmeldung. Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 10.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gemäß Anlage Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse: Name/Firma: Wird im Zuge des Einzelabrufs vereinbart. Organisationseinheit/Abteilung: Postanschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Web-Adresse: gemäß Anlage Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart (siehe Ziffer 4.1.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB): Mängelklasse Reaktionszeit* Wiederherstellungszeit* Betriebsverhindernder Mangel Betriebsbehindernder Mangel Leichter Mangel Es werden für in Nummer 18.1 vereinbarte Mängelklassen Reaktions-* und Wiederherstellungs- zeiten* gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) / Pkt. 2.1.2.2.1.2 und 2.1.2.2.2.2 im Kontext der beim Einzelabruf definierten Servicelevel vereinbart. Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Ergänzend können in Nummer 17.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden. Es werden folgende Servicezeiten vereinbart: Tag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr An Sonntagen von bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von bis Uhr Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten: Tag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr An Sonntagen von bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur telefonischen Unterstützung (Hotline) gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungs- beschreibung) Pkt. 2.1.2.2.1.1 und 2.1.2.2.2.1 vereinbart. Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agreement) gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) Pkt. 2.1.2.2.1.2 und 2.1.2.2.2.2 im Kontext der beim Einzelabruf definierten Servicelevel vereinbart.
Form der Störungsmeldung. Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 10.2 EVB-IT Systemlieferungs-AGB gemäß Anlage Nr. 1 und Nr. 2 im Ticketsystem des Auftragnehmers. Xx Xxxxxx Xx. 0 ist geregelt, dass eine Störungsmeldung auch gemäß Nummer 7.1.1.1.2 erfolgen kann.
Form der Störungsmeldung. Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB in der Regel gemäß Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung), dort insbesondere Kapitel 4.1.
Form der Störungsmeldung. Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB in der Regel gemäß Anlage Nr. über das Ticketsystem, erreichbar über u.g. Web-Adresse, s.a. Anlage 7 (Angebot)

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Classic Global Equity Fund besteht darin, durch Anlagen in unterbewertete Beteiligungspapiere und –wertrechte, welche aufgrund einer gründlichen, disziplinierten und langfristig orientierten Fundamentalanalyse ausge- wählt werden, einen möglichst hohen Gesamtertrag zu erzielen. Das Vermögen des Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nach- folgend beschrieben, investiert. Der Fonds investiert hauptsächlich in Aktien weltweit. Diese haben anspruchsvollen Auswahlkriterien zu genügen. Der Fonds verfolgt einen Value-Ansatz, weshalb die gekauften Aktien fundamental unterbewertet sein sollten. Der Fonds kann auch in Wandel- und Optionsanleihen investieren. Der Fonds kann zudem in Obligationen investieren, wenn diese aus Sicht der Verwaltungsgesellschaft unterbewertet sind. Der Fonds kann auch Arbitrage-Strategien auf Wertpapieren einsetzen. Solche Arbitrage-Möglichkeiten ergeben sich vor allem bei Fusionen, Übernahmen, Spin-Offs und ähnlichen Geschäftsfällen, wenn Wertpapiere der involvierten Gesell- schaften Preisunterschiede aufweisen, die nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft nicht gerechtfertigt sind. In solchen Fällen werden die Titel der zu hoch bewerteten Unternehmung verkauft und die Titel der zu tief bewerteten Un- ternehmen gekauft. Der Fonds kann zudem Arbitrage-Strategien auf Edelmetallen oder auf Waren (Commodities) eingehen, wobei physi- sche Engagements in und Lieferungen von Edelmetallen und Waren ausgeschlossen sind. Solche Arbitrage-Möglichkei- ten können sich ergeben, wenn die Aktie eines Unternehmens im Verhältnis zum Edelmetall- oder Warenpreis nach Ein- schätzung der Verwaltungsgesellschaft zu tief oder zu hoch notiert. In solchen Fällen wird die zu tief (zu hoch) bewertete Aktie gekauft (verkauft) und das entsprechende Edelmetall bzw. die Ware verkauft (gekauft). Die Verwaltungsgesellschaft kann im Rahmen der Arbitrage-Strategien gedeckte Leerverkäufe einsetzen. Daneben kann der Fonds sein Vermögen auch in andere gemäss diesem Prospekt zulässige Beteiligungs- und Forde- rungspapiere anlegen. Aus taktischen Gründen kann der Fonds bis zu 49% seines Vermögens in liquiden Mitteln halten. Dazu gehören Bank- guthaben auf Sicht und auf Zeit mit einer Laufzeit von maximal 397 Tagen, Geldmarktinstrumente oder andere Schuld- verschreibungen mit einer Restlaufzeit von maximal 397 Tagen. Der OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAWs oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen. Diese Anlagen sind in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen. Der OGAW darf Derivate gem. Ziffer 7.7 im Prospekt einsetzen. Die Kreditaufnahme ist gem. den Bestimmungen von Art. 7.10 gestattet.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.