Formalitäten Musterklauseln

Formalitäten a. vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers (ÜNB (BIKO)) b. vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistungsempfängers (BKV) c. USt-Identifikationsnummer oder sofern nicht vorhanden die Steuernummer des leistenden Unternehmens d. jedenfalls bei Gutschriften durch den ÜNB (BIKO): die USt- Identifikationsnummer oder soweit nicht vorhanden die Steuernummer des die Gutschrift erhaltenden Unternehmens (BKV) (kann auch bei Rechnungen enthalten sein) e. Ausstellungsdatum f. Bezeichnung des Beleges immer als „Rechnung“; Gutschriften werden durch negativen Rechnungsbetrag kenntlich gemacht g. Rechnungsnummer h. EU-Ausländer: Anwendung des reverse charge Verfahrens (Nettoabrechnung) und Ausweis der USt-Identifikationsnummern oder soweit nicht vorhanden der Steuernummer von ÜNB (BIKO) und BKV; Hinweis zum Übergang der Steuerschuldnerschaft i. Bei Drittland: Beachtung des jeweils lokalen USt-Rechts (Einzelfallbetrachtung)
Formalitäten. Um alle gesetzlich vorgeschriebenen oder notwendig erscheinenden Formalitäten zu erledigen, werden dem Inhaber einer Kopie dieser Urkunde sämtliche Vollmachten erteilt.
Formalitäten. Der Kunde kann eine Beschwerde folgendermaßen einreichen: • über das Online-Kontaktformular auf xxx.xxxxxxxxx.xx • per Post an Postinfo – bpost Bank, Boulevard Anspach 1/ Xxxxxxxxxxx 0 xx 0000 Xxxxxxx • per E-Mail an xxxxxxxxxx.xxxxxxxxx@xxxxx.xx • telefonisch unter der Nummer 022/012345 Falls der Kunde mit der vorgeschlagenen Lösung nicht einverstanden ist, kann er sich auch an den Kundendienst von bpost Bank, Rue du Marquis 0, xxx 0/Xxxxxxxxxxxxx 0, xxx 0, 0000 Xxxxxxx, xxxxxx, E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxxx.xx. Nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten innerhalb der Bank kann sich der Kunde (nur Verbraucher) bei Streitigkeiten über Bankgeschäfte an Ombudsfin - Ombudsmann wenden: North Gate II, /Boulevard Roi Xxxxxx XX 8, bte 8/Xxxxxx Xxxxxx XX-xxxx 0, xxx 0, 0000 Xxxxxxx, E-Mail ombudsman@ombudsfin. be oder das Online-Kontaktformular auf der Website xxx.xxxxxxxxx.xx nutzen. Beschwerden in Bezug auf Versicherungsvermittlungstätigkeiten der Bank können ebenfalls schriftlich an an den Ombudsmann für Versicherungen gerichtet werden Xxxxxx xx Xxxxx 00/xx Xxxxxxxxxxx 35, 1000 Brüssel oder per E-Mail an xxxx@xxxxxxxxx.xx oder über das Online-Kontaktformular auf der Website xxx.xxxxxxxxx.xx eingereicht werden Beschwerden in Bezug auf Zahlungsdienste können ebenfalls beim Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft, Generaldirektion Wirtschaftsinspektion, mittels Briefs an North Gate II vorgelegt werden. Boulevard Roi Xxxxxx XX/Xxxxxx Xxxxxx XX-xxxx 00, X-0000 Xxxxxxx, per Telefon unter +32 (0)2/000 00 00, per E-Mail an eco. xxxxxx.xx@xxxxxxxx.xxxx.xx oder über das Online-Kontaktformular auf deren Website xxx.xxxxxxxx.xxxx.xx.
Formalitäten. Die mit der Schadenfeststellung beauftragten Sachverständigen (Experten) sind von allen gerichtlichen Formalitäten entbunden. Der Rechtsweg ist erst dann eröffnet, wenn das Schadenfest- stellungsverfahren durchgeführt wurde. Dies betrifft auch ein Eilverfahren zur gerichtlichen Ernennung eines zusätzlichen Sachverständigen (Référé-Expertise), unbeschadet der hiernach unter der Nr. 3 angeführten Bestimmungen.
Formalitäten. Gemäß Artikel L. 132-10 des französischen Arbeitsgesetzbuchs wird die Vereinbarung bei der Departementbehörde für Arbeit und Beschäftigung ("DDTE") Paris und der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts Paris hinterlegt. Gegebenenfalls müssen die Verbundenen Gesellschaften darüber hinaus die übrigen gemäß geltendem lokalen Recht eventuell notwendigen Formalitäten erfüllen und ihre Einhaltung sicherstellen. Unterzeichnet in 10 Ausfertigungen, Paris, 3. Juli 2007 Für die SUEZ S.A. und ihre Tochtergesellschaften, die die in Artikel 2-1 der Vereinbarung festgelegten Bedingungen erfüllen, Xxxxxx Xxxxxxxxxx Für den Europäischen Gewerkschaftsbund Xxx Xxxxxx XXXXXXXXX Für den Europäischen Betriebsrat Das Präsidium Für die C.F.D.T. , Xxxxxxx XXXXXXXXX Xxxxxxx XXXXXXX
Formalitäten. Die Meldung ist online auf folgender Website zu tätigen: xxxxx://xxx.xxx-xxxxxxx.xxx/
Formalitäten. 13.1.1. Der Fluggast ist verpflichtet, und es unterliegt seiner eigenen Verantwortung, die für seine Reise notwendigen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und alle Vorschriften der Staaten zu befolgen, die überflogen oder angeflogen werden oder von denen aus geflogen wird. Die AHO trifft insoweit keine Verantwortung, insbesondere ist die AHO nicht verpflichtet das Vorhandensein und/oder die Gültigkeit der Dokumente zu überprüfen. 13.1.2. Die AHO haftet nicht für die Folgen, die dem Fluggast aus der Unterlassung der in Art. 13.1.1. festgelegten Pflicht entstehen. 13.2. Der Fluggast ist verpflichtet, vor Reiseantritt die Einreise­ und Ausreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstigen Urkunden vorzuweisen, die seitens der in Betracht kommenden Staaten vorgeschrieben sind und der AHO die An­ fertigung von Kopien dieser Dokumente zu gestatten. Die AHO behält sich das Recht vor, den Fluggast von der Beförde­ rung auszuschließen, wenn er die maßgebenden Vorschriften nicht befolgt oder seine Dokumente unvollständig sind. Die AHO haftet nicht für Verluste oder Aufwendungen, die dem Fluggast daraus entstehen, dass er diese Bestimmungen nicht befolgt. 13.3. Wird dem Fluggast die Einreise in ein Land verweigert, so ist der Vertragspartner verpflichtet, den Flugpreis zu zahlen, falls die AHO ihn auf Anordnung einer Behörde an seinen Abgangsort oder an einen anderen Ort bringen muss, weil er in ein Land (Durchreise­ oder Bestimmungsland) nicht einreisen darf. Die AHO kann zur Bezahlung dieses Flug­ preises die von ihm gezahlten Gelder für nicht ausgenutzte Beförderung (Paketstunden) oder die im Besitz der AHO befindlichen Mittel verwenden. Der bis zu dem Ort der Abweisung oder Ausweisung für die Beförderung bezahlte Flugpreis wird nicht erstattet. Die AHO übernimmt keine Haftung. 13.4. Falls die AHO gehalten ist, Strafen oder Bußgelder zu zahlen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, weil der Fluggast die bezüglich der Ein­ oder Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Staates nicht befolgt hat oder weil die Kraft dieser Vorschriften erforderlichen Dokumente nicht ordnungsgemäß zur Stelle sind, so ist der Vertragspartner ver­ pflichtet, der AHO auf Verlangen die gezahlten oder hinterlegten Beträge und die aufgewendeten Auslagen zu erstatten sowie ein Bearbeitungsentgelt zu entrichten. 13.5. Die AHO ist berechtigt, die Passdaten des Fluggastes und seine im Zusammenhang mit seiner Reise von der AHO verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten an Behörden...
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  • Reiseunterlagen Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Transaktionskosten Zusätzlich trägt der OGAW sämtliche aus der Verwaltung des Vermögens erwachsenden Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (marktkonforme Courtagen, Kommissionen, Abgaben), sowie alle Steuern, die auf das Vermögen des OGAW sowie dessen Erträge und Aufwendungen erhoben werden (z.B. Quellensteuern auf ausländischen Erträgen). Der OGAW trägt ferner allfällige externe Kosten, d.h. Gebühren von Dritten, die beim An- und Verkauf der Anlagen anfallen. Diese Kosten werden direkt mit dem Einstands- bzw. Verkaufswert der betreffenden Anlagen verrechnet. Zusätzlich werden den jeweiligen Anteilsklassen etwaige Währungsabsicherungskosten belastet. Gegenleistungen, welche in einer fixen Pauschalgebühr enthalten sind, dürfen nicht zusätzlich als Einzelaufwand belastet werden. Eine allfällige Entschädigung für beauftragte Dritte ist jedenfalls in den Gebühren nach Art. 30 des Treuhandvertrages enthalten. Die allfälligen Kosten einer Währungsabsicherung von Anteilsklassen werden der entsprechenden Anteilsklasse zugeordnet.

  • Technische Unterstützung Technische Unterstützung für den Cloud-Service wird per E-Mail, in Online-Foren und über ein Onlinesystem für die Problemmeldung bereitgestellt. Der von IBM unter xxxxx://xxx- 00.xxx.xxx/xxxxxxxx/xxxxxxx/xxxx_xxxxxxx_xxxxx.xxxx zur Verfügung gestellte „Software as a Service Support Guide“ enthält Kontaktinformationen für die technische Unterstützung sowie weitere Informationen und Prozesse. Die technische Unterstützung wird mit dem Cloud-Service angeboten und ist nicht als separates Angebot erhältlich.

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Verbraucherstreitbeilegung Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

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  • Technisch-organisatorische Maßnahmen (1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen. (2) Der Auftragnehmer hat die Sicherheit gem. Artt. 28 Abs. 3 lit. c, 32 DS-GVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DS-GVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DS-GVO zu berücksichtigen [Einzelheiten in Anlage 1]. (3) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.