Beschwerden und Streitigkeiten Musterklauseln

Beschwerden und Streitigkeiten. 33.1 Wenn der Kunde eine Beschwerde melden möchte, muss er eine E‐Mail an xxxxxxxxxx@xxxxxx.xxx mit dem ausgefüllten "Beschwerdeformular" senden. Das Unternehmen wird versuchen, es ohne unangemessene Verzögerung und gemäß dem Beschwerdeverfahrens des Unternehmens zu lösen.
Beschwerden und Streitigkeiten. 7.1 Wenn der Mieter eine Beschwerde hat, sollte er diese dem Vermieter so schnell wie möglich mitteilen. Der Vermieter ist verpflichtet, sich zu bemühen, die Beschwerde so schnell wie möglich zu lösen.
Beschwerden und Streitigkeiten. Jede Beschwerde im Zusammenhang mit der Versicherung kann an folgende Adresse gerichtet werden: Securex Leven VOV – Klachtendienst, Xxxxx Xxxxx-Xxxxxx 00, 0000 Xxxxxxxxx, oder per E-Mail an xxxxxx.xxxxxxxxx@xxxxxxx.xx und in zwei- ter Instanz an den Ombudsmann der Versicherungen (xxx.xxxxxxxxx.xx), de Meeûssquare 35 in 1000 Brüssel, xxxx@xxxxxxxxx.xx. Der Interessent behält sich zudem das Recht vor, ein Gerichts- verfahren einzuleiten. Für Streitigkeiten zwischen den Parteien sind die belgischen Gerichte zuständig. Streitigkeiten in medizinischen Angelegenheiten können auch in einem gütlichen ärztlichen Gutachten (Schiedsver- fahren) beigelegt werden, wobei die Parteien jeweils ihren eigenen Arzt bestellen, sofern die Parteien dies ausdrücklich und schriftlich frühestens zum Zeitpunkt der Entstehung des Streitfalls vereinbaren. Besteht keine Einigung zwischen den Ärzten, wird ein „dritter“ Arzt von ihnen oder, mangels Ein- vernehmen, vom Präsidenten des zuständigen Gerichts erster Instanz ernannt. Das so gebildete Kollegium beschließt mit Stimmenmehrheit und der Beschluss ist unwiderruflich. Die Ärzte dürfen jedoch bei Nichtigkeit ihrer Entscheidung nicht von den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen abweichen. Jede Partei zahlt die Honorare des von ihnen bestellten Arztes. Die Honorare eines „dritten“ Arztes werden von den Parteien zu gleichen Teilen getragen.
Beschwerden und Streitigkeiten. 16.1 Du solltest jede Beschwerde über uns so schnell wie möglich bei uns einreichen. Du solltest deine eigenen Aufzeichnungen über die Daten und Zeiten deiner Transaktionen führen, da dies uns bei der Bearbeitung der Beschwerde helfen wird, weil es für uns schwierig oder nicht möglich sein kann, Aufzeichnungen/Tonbänder in Bezug auf Transaktionen ohne angemessene Informationen über Daten und Zeiten zu finden. Eine Zusammenfassung unseres Beschwerdebearbeitungsverfahrens ist auf der Website zu finden und kann alternativ beim Kundendienst angefordert werden. Jede Beschwerde oder Streitigkeit sollte zuerst an den Kundendienst weitergeleitet werden. Wenn die Angelegenheit nicht zu deiner Zufriedenheit bearbeitet wurde, kannst du dich schriftlich an unsere Compliance-Abteilung wenden. Wenn du ein Verbraucher bist und mit der Bearbeitung einer Beschwerde durch BUX unzufrieden bist, kannst du dich auch an die Beschwerdestelle für Finanzdienstleistungen (Klachteninstituut Financiële Dienstverlening, „Kifid“) unter folgender Adresse wenden: Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (Kifid) Xxxxxxx 00000 0000 XX Xxx Xxxx Xxxxxxxxxxx Handelskammer-Nummer: 00000000 Telefon: +00 (0)00 000 0 000 Website: xxxxx://xxx.xxxxx.xx/
Beschwerden und Streitigkeiten. 1. Wenn der Versicherungsnehmer der Feststellung der Schadenursache und/oder Schadenersatzleistung nicht zustimmt, kann der Versicherungsnehmer einen Sachverstän- digen bestellen. Die Gesellschaft bestellt dann einen eigenen Sachverständigen. Beide Sachverständige setzen sich zusammen, um hinsichtlich der Schadenursache und/oder des Schadenbetrags Übereinstimmung zu erzielen. Dabei trägt jede Partei die Kosten des eigenen Sachverständigen.
Beschwerden und Streitigkeiten. 19.1 Ein festgestellter Mangel bei der Umsetzung des Vertrages ist dem Vermieter so bald wie möglich, jedoch in jedem Fall innerhalb von 48 Stunden nach Inbesitznahme des Ferienhauses zu melden, damit der Vermieter eine geeignete Lösung finden kann.
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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.