Beschwerden und Streitigkeiten Musterklauseln

Beschwerden und Streitigkeiten. 33.1 Wenn der Kunde eine Beschwerde melden möchte, muss er eine E‐Mail an xxxxxxxxxx@xxxxxx.xxx mit dem ausgefüllten "Beschwerdeformular" senden. Das Unternehmen wird versuchen, es ohne unangemessene Verzögerung und gemäß dem Beschwerdeverfahrens des Unternehmens zu lösen. 33.2 Wenn sich eine Situation ergibt, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung erklärt wird, vereinbaren die Parteien, die Angelegenheit fair zu behandeln und diese zu lösen, indem sie Maßnahmen ergreifen, die mit der Marktpraxis vereinbar sind. 33.3 Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde, abhängig von der Höhe der Beschwerde, gemäß geltendem Recht, berechtigt sein kann die Beschwerde an den “Financial Ombudsman of Cyprus“ einzureichen. 33.4 Das Klagerecht des Kunden bleibt unberührt durch das Vorhandensein oder die Verwendung von oben genannten Beschwerdeverfahren.
Beschwerden und Streitigkeiten. 16.1 Du solltest jede Beschwerde über uns so schnell wie möglich bei uns einreichen. Du solltest deine eigenen Aufzeichnungen über die Daten und Zeiten deiner Transaktionen führen, da dies uns bei der Bearbeitung der Beschwerde helfen wird, weil es für uns schwierig oder nicht möglich sein kann, Aufzeichnungen/Tonbänder in Bezug auf Transaktionen ohne angemessene Informationen über Daten und Zeiten zu finden. Eine Zusammenfassung unseres Beschwerdebearbeitungsverfahrens ist auf der Website zu finden und kann alternativ beim Kundendienst angefordert werden. Jede Beschwerde oder Streitigkeit sollte zuerst an den Kundendienst weitergeleitet werden. Wenn die Angelegenheit nicht zu deiner Zufriedenheit bearbeitet wurde, kannst du dich schriftlich an unsere Compliance-Abteilung wenden. Wenn du ein Verbraucher bist und mit der Bearbeitung einer Beschwerde durch BUX unzufrieden bist, kannst du dich auch an die Beschwerdestelle für Finanzdienstleistungen (Klachteninstituut Financiële Dienstverlening, „Kifid“) unter folgender Adresse wenden: Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (Kifid) Xxxxxxx 00000 0000 XX Xxx Xxxx Xxxxxxxxxxx Handelskammer-Nummer: 00000000 Telefon: +00 (0)00 000 0 000 Website: xxxxx://xxx.xxxxx.xx/
Beschwerden und Streitigkeiten. 1. Wenn der Versicherungsnehmer der Feststellung der Schadenursache und/oder Schadenersatzleistung nicht zustimmt, kann der Versicherungsnehmer einen Sachverstän- digen bestellen. Die Gesellschaft bestellt dann einen eigenen Sachverständigen. Beide Sachverständige setzen sich zusammen, um hinsichtlich der Schadenursache und/oder des Schadenbetrags Übereinstimmung zu erzielen. Dabei trägt jede Partei die Kosten des eigenen Sachverständigen. 2. Können beide Sachverständige keine Übereinstimmung erzielen, ziehen sie in gutem Einvernehmen einen dritten Sachverständigen hinzu. Dieser dritte Sachverständige legt unter Berücksichtigung der Grundsätze der Anhörung beider Parteien eine für beide Seiten verbindliche Empfehlung vor. 3. Die Kosten des dritten Sachverständigen werden wie folgt verteilt: - Bei der Feststellung der Schadenursache gehen die Kosten des dritten Sachverständigen zu Lasten der unterlegenen Partei. - Bei der Feststellung des Schadenbetrags stellt der dritte Sachverständige die Höhe auf verbindliche Weise innerhalb der Grenzen der von den Parteisachverständigen bestimmten Schadenbeträge fest. Die Kosten des dritten Sachverständigen werden von der Gesellschaft und dem Versicherungsnehmer im Verhältnis der Schuldzuweisung getragen. 4. Die Parteisachverständigen und der dritte Sachverständige müssen Mitglieder der ”Vereniging van Experts voor Kust-, Rijn- en Binnenvaart” (Vereinigung von Experten für Küsten-, Rhein- und Binnenschifffahrt, VEKRB) sein. 5. Beschwerden anlässlich dieses Versicherungsvertrags können dem Vorstand der Gesellschaft vorgetragen werden. Die Gesell- schaft ist Mitglied des ”Klachteninstituut Financiële Dienst- verlening” (Beschwerdeinstitut Finanzielle Dienstleistungen, KiFid), Xxxxxxxx 00000, 0000 XX xx Xxx Xxxx. Telefon: +00-00-000 89 99, Website: xxxx://xxx.xxxxx.xx/ xxx.xxxxx.xx. Für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Versiche- rungsvertrag ist Rotterdam ausschließlicher Gerichtsstand.
Beschwerden und Streitigkeiten. 19.1 Ein festgestellter Mangel bei der Umsetzung des Vertrages ist dem Vermieter so bald wie möglich, jedoch in jedem Fall innerhalb von 48 Stunden nach Inbesitznahme des Ferienhauses zu melden, damit der Vermieter eine geeignete Lösung finden kann. 19.2 Wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird und die Qualität der Miete beeinträchtigt, muss er dem Vermieter unverzüglich erneut gemeldet werden. Wenn der Mangel noch nicht zufriedenstellend behoben wurde und zu einer Beschwerde führt, muss der Mieter dies dem Vermieter so bald wie möglich schriftlich und unter Angabe von Gründen vorlegen. 19.3 Der Vermieter bietet dem Mieter eine finanzielle Entschädigung an, die bei der Beurteilung der Beschwerde bei der Beurteilung der Beschwerde auf Angemessenheit und Fairness zu bestimmen ist.
Beschwerden und Streitigkeiten. 7.1 Wenn der Mieter eine Beschwerde hat, sollte er diese dem Vermieter so schnell wie möglich mitteilen. Der Vermieter ist verpflichtet, sich zu bemühen, die Beschwerde so schnell wie möglich zu lösen. 7.2 Bei Streitigkeiten sollten sich Xxxxxx und Xxxxxxxxx gemeinsam um eine Lösung bemühen. Gelingt dies nicht, so wird der Streitfall der zuständigen Behörde vorgelegt.
Beschwerden und Streitigkeiten. Jede Beschwerde im Zusammenhang mit der Versicherung kann an folgende Adresse gerichtet werden: Securex Leven VOV – Klachtendienst, Xxxxx Xxxxx-Xxxxxx 00, 0000 Xxxxxxxxx, oder per E-Mail an xxxxxx.xxxxxxxxx@xxxxxxx.xx und in zwei- ter Instanz an den Ombudsmann der Versicherungen (xxx.xxxxxxxxx.xx), de Meeûssquare 35 in 1000 Brüssel, xxxx@xxxxxxxxx.xx. Der Interessent behält sich zudem das Recht vor, ein Gerichts- verfahren einzuleiten. Für Streitigkeiten zwischen den Parteien sind die belgischen Gerichte zuständig. Streitigkeiten in medizinischen Angelegenheiten können auch in einem gütlichen ärztlichen Gutachten (Schiedsver- fahren) beigelegt werden, wobei die Parteien jeweils ihren eigenen Arzt bestellen, sofern die Parteien dies ausdrücklich und schriftlich frühestens zum Zeitpunkt der Entstehung des Streitfalls vereinbaren. Besteht keine Einigung zwischen den Ärzten, wird ein „dritter“ Arzt von ihnen oder, mangels Ein- vernehmen, vom Präsidenten des zuständigen Gerichts erster Instanz ernannt. Das so gebildete Kollegium beschließt mit Stimmenmehrheit und der Beschluss ist unwiderruflich. Die Ärzte dürfen jedoch bei Nichtigkeit ihrer Entscheidung nicht von den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen abweichen. Jede Partei zahlt die Honorare des von ihnen bestellten Arztes. Die Honorare eines „dritten“ Arztes werden von den Parteien zu gleichen Teilen getragen.
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