FORMATION OF CONTRACT Musterklauseln

FORMATION OF CONTRACT. 2.1. The Contract shall be deemed to have been entered into when, upon receipt of an order, the seller has sent an acceptance in writing within the time limit of fourteen days hereby fixed by the buyer. 2.2. Any weights, dimensions, capacities, prices, performance ratings or any other data contained in catalogues, circulars, advertisements or price lists constitute an approximate guide and shall not be binding save to the extend that they are by reference expressly included in a contract. Any such data submitted to the seller prior or subsequent to the formation of the contract remain the exclusive property of the buyer. They must not be communicated to a third party.
FORMATION OF CONTRACT. 3.1 The PURCHASE ORDER can take effect upon the signing of the PURCHASE ORDER by the PARTIES or upon the return of an identical signed order acknowledgment by the SUPPLIER. Attention shall be ex- pressly drawn to any deviations from the PURCHASE ORDER. The SUPPLIER declares to know all the CONTRACTUAL DOCUMENTS, and that it has examined, checked and approved them. 3.2 In no case a partial acceptance of the PURCHASE ORDER consisting, as unbinding example, in signing the DOCUMENTS being part of it par- tially and/or making amendments and/or modifications of any nature to the order and/or adding SUPPLIER´s sales conditions, shall be allowed. The SUPPLIER shall be obliged to accept the PURCHASE ORDER from LTP within a period of two weeks and to send LTP an appropriate order acknowledgment. If this does not happen, LTP shall be entitled to withdraw the order, even if the order was preceded by a binding offer from the SUPPLIER.
FORMATION OF CONTRACT. 1.1 A contract is deemed to be concluded when, on receipt of an order, Manufacturer has accepted it in writing. Manufacturer’s invoice shall be deemed to be an order confirmation. 1.2 Modifications of the present General Sales and Delivery Conditions will only be valid if they are contained in the written order confirmation; such modifications shall apply only for the respective contract.
FORMATION OF CONTRACT. 2.1 Der Lieferant hält sich an seine Angebote mindestens sechs (6) Monate gebunden. Ein bindender Vertrag kommt durch Zugang der Bestellung von HQM beim Liefe- ranten zustande, es sei denn, der Lieferant widerspricht der Bestellung schriftlich innerhalb von 2 Werktagen nach deren Zugang. Grundlagen des Vertrages sind ausschließ- lich die Bestellung, etwaige Zusatzvereinbarungen dazu sowie diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Etwaige Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch HQM. Der Schriftwechsel ist ausschließlich mit der Geschäftsführung von HQM oder den von HQM benannten Ansprechpart- nern zu führen. Absprachen mit anderen Mitarbeitern von HQM bedürfen, sofern dabei Vereinbarungen getroffen werden, die im Vertrag festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Geschäfts- führung oder der benannten Ansprechpartner in Form ei- nes Nachtrags zum Vertrag. Bei Waren, die sukzessive von HQM abgerufen werden, definiert ein Rahmenvertrag das Produkt, den Lieferort, den Preis und die sonstigen Ver- tragsbedingungen (Transport, Verpackung etc.), soweit sie von diesen Einkaufsbedingungen abweichen sollen. Ein Rahmenvertrag wird in der Regel auf unbestimmte Dauer geschlossen. Die Lieferdaten und -mengen werden in peri- odischen Abständen durch Lieferabrufe festgelegt. Der Lieferant verpflichtet sich insbesondere zur Einhaltung der in den Abrufen festgelegten Liefermengen. Bei Lieferabru- fen sowie deren Änderungen reicht Datenfernübertra- gung aus. 2.1 Supplier is bound by his quotation for at least three (3) months. Upon receipt by Supplier of a Pur- chase Order, a binding Agreement shall be formed unless Supplier objects to the Purchase Order within two (2) working days without weekends after its receipt. These GTCP, together with the relevant Purchase Order and its annexes issued by HQM, set forth the terms under which HQM purchases Goods and/or services. Any additions and amendments of this Agreement require the express written confir- mation by HQM. Any correspondence related to this Agreement shall be conducted solely with HQM’s general management or with the purchasing department designated by HQM. Any arrangement agreed to by HQM’s other employees which change the content of this Agreement requires the written consent of HQM’s general management or a duly authorized person. In the case the Goods are called off successively by HQM, a framework agreement will define t...
FORMATION OF CONTRACT. 1.Z-SYSTEMS’ information and data regarding products, prices, delivery times etc. on the website, in the online shop, in brochures, product/price information sheets etc. shall be without obligation to Z-SYSTEMS and shall not be considered binding offers. Goods will be sold only in the quantities usual in practice. 2.A contract between the contracting parties is only concluded once Z-System confirms the order by the purchaser in writing (by letter, fax or e-mail) or ships the goods with the original invoice and delivery note. 3.Side agreements, verbal statements by employees or representatives as well as changes to confirmed orders (including changes to delivery items) require written confirmation by Z-SYSTEMS to be effective.
FORMATION OF CONTRACT. The customer’s verbal or written registration or booking with LA or one of its points of sale shall constitute the formation of a binding contract between the customer and LA. By making the booking, the customer accepts these General Terms and Conditions as an integral part of the contract between himself/herself and LA.

Related to FORMATION OF CONTRACT

  • GENERAL PROVISIONS 1 Firma und Sitz Section 1 Company Name and Registered Seat (1) Die Firma der Gesellschaft lautet Jumia Technologies AG. (1) The name of the Company is Jumia Technologies AG. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. (2) The Company has its registered seat in Berlin. (1) Gegenstand des Unternehmens ist die direkte oder indirekte Verwaltung eigener Vermögenswerte, insbesondere die Gründung neuer Unternehmen oder der Erwerb existierender Unternehmen, die Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftskonzepte, der Erwerb, die Verwaltung und die Verfügung über Anteile an anderen Unternehmen und juristischen Personen in Deutschland oder im Ausland sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, insbesondere mit Fokussierung auf so unterschiedliche Bereiche wie Internet, Online-Dienste, E-Commerce, Telekommunikation, Medien, Neue Medien, Technologien, Software, IT-Dienstleistungen, Marketing, Vertrieb, Personalbeschaffung, Finanzierung, Programmierung, Projektmanagement sowie Start-Up- und Wachstumsunternehmen. (1) The Company’s purpose is the direct or indirect management of its own assets, in particular the incorporation of new companies or the acquisition of existing companies, the development and implementation of new business concepts, the acquisition, management and disposition of shares in other companies and legal entities in Germany or abroad as well as the provision of consulting and other services, in particular with a focus on areas as diverse as Internet, online services, e-commerce, telecommunications, media, new media, technologies, software, IT services, marketing, sales, recruitment, financing, programming, project management and start-up and growth companies. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt und kann alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann auch andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb, auch soweit es um die von ihr gehaltenen Beteiligungen geht, ganz oder teilweise durch verbundene Unternehmen führen lassen oder auf solche übertragen oder auslagern und sich auf die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding beschränken. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen und Betriebsstätten im In- und Ausland errichten. Sie kann ihre Tätigkeit auf einen Teil der in Absatz 1 bezeichneten Tätigkeitsfelder beschränken. (2) The Company is entitled to perform all acts and take all steps and conduct all transactions relating to its purpose or which are appropriate to directly or indirectly effect the accomplishment of the Company’s purpose. The Company may also establish or acquire enterprises in Germany or abroad and participate in and manage such enterprises or confine itself to the management of its participation. The Company can completely or partially delegate management of its operations, including its participation in other companies, to affiliated companies or transfer or outsource its operations to such affiliated companies as well as confine itself to operation as a management holding company. The Company may also establish branch offices and permanent establishments in Germany and abroad. The Company may limit its activity to any part of the areas designated in paragraph 1. (1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. Sofern gesetzlich zwingend eine andere Bekanntmachungsform erforderlich ist, tritt an die Stelle des Bundesanzeigers diese Bekanntmachungsform. (1) Company notices shall be published in the Federal Gazette. If another form of notice is required by mandatory provisions of law, such form shall replace the notice in the Federal Gazette. (2) Informationen an die Aktionäre der Gesellschaft können, soweit gesetzlich zulässig, auch im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden. Die Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 i.V.m. § 128 Abs. 1 AktG sowie nach § 125 Abs. 2 AktG ist auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt. Der Vorstand ist - ohne dass hierauf ein Anspruch besteht - berechtigt, diese Mitteilungen auch auf anderem Weg zu versenden. (2) Notices to the shareholders of the Company may, to the extent permitted by law, also be communicated by data transmission. Notices pursuant to Section 125 para. 1 in conjunction with 128 para. 1 of the German Stock Corporation Act (AktG) as well as pursuant to Section 125 para. 2 of the AktG must be delivered by electronic communication. The Management Board is entitled, but not obliged, to deliver such notices also by other means.

  • FINAL PROVISIONS Amendments and supplements to the contract, the acceptance of offers or these general terms and conditions should be made in written form. Unilateral amendments or supplements by the customer are invalid.

  • Länder- oder Transferrisiko Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erbringen kann. So können z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat, ausbleiben oder in einer Währung erfolgen, die aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierbar ist.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Höhe und Dauer der Leistung Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich – nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, – nach der allgemeinen Fähigkeit der versi- cherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beein- trächtigung abgestuft. Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärzt- lichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.

  • Dauer der Datenspeicherung Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren.

  • Dokumentation und Einhaltung der Klauseln (a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können. (b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise. (c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. (d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt. (e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

  • Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  • Termine und Fristen 3.1 Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Anbieter und dem Kunden im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. Die Leistungsfrist beginnt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss bzw. Absendung der Auftragsbestätigung. 3.2 Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Leistungszeit auf Ereignisse zurückzuführen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (einschließlich Streik oder Aussperrung), verschieben sich die Leistungstermine um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase. 3.3 Gerät der Anbieter mit der Leistungserbringung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen Verzug für jede vollendete Woche auf 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung, der aufgrund des Verzugs nicht genutzt werden kann, begrenzt. Die Verzugshaftung ist insgesamt begrenzt auf 5 % des Gesamtpreises des jeweiligen Auftrages. Das gilt nicht, soweit der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht. 3.4 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger: