Franchise Musterklauseln

Franchise. Fixer Betrag bei der Kranken- und Unfallversicherung, den der Versicherungs- nehmer im Schadenfall zu übernehmen hat. Die Franchise gilt jeweils pro Versi- cherungsjahr.
Franchise. Selbstbehalt in der Unfallversicherung. Eine Franchise legt die Höhe des Invaliditätsgrades fest, der mindestens erreicht sein muss, um eine Invaliditätsleistung nach einem Unfall zu beziehen. Dieser Personenkreis ist im Rahmen des Sportversicherungsvertrages bei der Durchführung von Veranstaltungen des Vereins/Verbands ver- sichert, auch soweit es sich nicht um Vereinsmitglieder handelt. Außerdem besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn dieser Perso- nenkreis mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der versicherten Grundstücke usw. beauftragt ist.
Franchise. Fixer Jahresbetrag, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall zu übernehmen hat. Diplomierter Therapeut und Mitglied der Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte (GST) oder Inhaber eines gleichwertigen Diploms im Falle einer Notfallbehandlung im Ausland.
Franchise. Die vertraglich festgelegte Franchise wird einmal pro Kalenderjahr erhoben.
Franchise. Die Abteilung Franchise ist für die Auswahl der Franchise-Nehmer:innen und die Betreuung der Franchise-Bewerber:innen in den verschiedenen Phasen des Auswahlprozesses zuständig. Außerdem ist die Abteilung Franchise Ansprechpartner für alle Fragen, die mit den Beziehungen zwischen Franchise-Nehmer:innen und Franchise-Geber zu tun haben.
Franchise. Pro Kalenderjahr wird eine Franchise erhoben. Die Höhe der gewählten Franchise ist auf der Police aufgeführt. Nach Verrechnung der Franchise werden alle vom Patien- ten ausgewiesenen Kosten bis maximal CHF 100 000 pro Person und Kalenderjahr übernommen.
Franchise. Vgl. Kostenbeteiligung Generika sind zugelassene Arzneimittel, die im Wesentlichen gleich sind wie die Originalpräparate, die mit diesen aufgrund identischer Wirkstoffe sowie der Darreichungsform und Dosie- rung austauschbar sind (Art. 4 Abs. 1a septies Heilmittelgesetz [HMG]). Sie sind jedoch wegen der tieferen oder ganz wegfallen- den Entwicklungskosten in der Regel deutlich günstiger. Es handelt sich dabei um einen Sammelbegriff für alle Organisati- onsformen freiberuflicher ärztlicher Kooperation im ambulanten Versorgungsbereich. Die Hilfsmittel (Mittel- und Gegenstände) dienen der Behandlung oder Überwachung einer Krankheit oder ihrer Folgen (wie Gehhil- fen, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Bandagen, Krücken oder Inkontinenzhilfen etc.). In der MiGeL-Liste sind die von den Krankenversicherer im Rahmen der obligatorischen Krankenpfle- geversicherung als Pflichtleistung zu vergütende Hilfsmittel und Gegenstände aufgeführt.
Franchise. Eine in der Gütertransportversicherungspolice vereinbarte Franchise gilt auch für nach dieser Klausel ersatzpflichtige Schäden. Wenn jedoch aus einem Schaden- ereignis Güter- und Güterfolgeschäden entstehen, wird sie nur einmal berech- net, falls nichts anderes vereinbart ist.
Franchise. Die Franchise ist ein Fixbeitrag, den der Versicherungsneh­ mer pro Kalenderjahr an die Behandlungskosten leistet.
Franchise. 1 Die Leistungen von Evasan unterliegen einer Franchise von € 25.- pro Ereignis bei den Produkten « Multirisk » und « Round the World » für Xxxxxxxxxxx die jünger als 70 jährig sind. Versicherte zwischen 71 und 84 Jahre alt haben eine Franchise von € 250.- pro Ereignis bei den Produkten « Multirisk » und « Round the World ».