Frankreich. Für Benutzer mit Wohnsitz in Frankreich gelten folgende Änderungen insbesondere bzgl. Abschnitt 13(a) der Nutzungsbedingungen:
i. Um Dashlane über eine rechtliche Klage zu informieren, müssen Sie einen Brief per Nachtkurier oder Einschreiben an folgende Adresse senden: Dashlane SAS, Département Juridique, Xxx Xxxxxx Xxxxxx 21, 1er étage, Paris 75018, Frankreich.
Frankreich. Die Gesellschaft wurde von der französischen Finanzdienstleistungsaufsicht „Autorité des Marchés Financiers” („AMF”) zum öffentlichen Vertrieb bestimmter Fonds in Frankreich zugelassen. Die Aufgaben der zentralen Korrespondenzstelle in Frankreich übernimmt die CACEIS Bank. Dieser Prospekt ist in französischer Sprache erhältlich. Diese zusätzlichen Informationen für französische Anleger sollten in Verbindung mit diesem Prospekt gelesen werden. Unterlagen über die Gesellschaft liegen in den Geschäftsstellen der CACEIS Bank mit eingetragenem Sitz unter der Adresse 0/0, xxxxx Xxxxxxxxx, X-00000 Xxxxx, Xxxxxxxxxx zur Einsichtnahme während der üblichen Geschäftszeiten aus. Exemplare dieser Unterlagen sind ebenfalls dort erhältlich.
Frankreich. Seit dem Gesetz Grenelle 2, das zu einer wesentlichen Änderung und Verschärfung der auf landgestützte Windparks anwendbaren Verwaltungsvorschriften geführt hat, und den entsprechenden im August 2011 veröffentlichten Durchführungsver- ordnungen stammen die wesentlichen Änderungen aus den folgenden Gesetzen: − Gesetz Brottes, Nr. 2013-312 vom 15.4.2013; − Gesetz Nr. 2014-1 vom 2.1.2014, − Ministerialerlass vom 13. Dezember 2016 zur Einführung eines Differenzver- trags; − Verordnung Nr. 2016-1059 vom 3. August 2016; und − Gesetz 2017-227 vom 24. Februar 2017. Bis 2017 mussten Stromversorgungsunternehmen den aus Windkraft hergestellten Strom denjenigen Betreibern von Windkraftanlagen, die einen entsprechenden An- trag gestellt haben, zu einem per Erlass festgelegten Einspeisetarif abnehmen Das Gesetz Nr. 2017-227, das zwei Dekrete ratifiziert, hat den Typ der Windturbinenan- lage geändert, die den Einspeisetarif erhalten kann. Artikel D. 314-15 legt nunmehr fest, dass nur Offshore-Kraftwerke diesen Einspeisetarif erhalten können. weswegen neue Onshore-Windkraftanlagen keinen Einspeisetarifvertrag mehr erhalten können. Kürzlich genehmigte Projekte sollen den Strom auf dem Energie-Tagesmarkt durch die Dienste eines Balance Perimeters oder Aggregators verkaufen. Diese verlangen eine Ergänzung zwischen dem verhandelten Marktpreis und dem in einem Diffe- renzkontrakt definierten Preis. Diese Möglichkeiten ergeben sich aus Artikel L. 314- 1 und Artikel L. 314-18 Code de l'énergie, und . Seit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 2017-227 vom 25.02.2017 haben sich die Voraussetzungen, um einen Einspeisevergütungs- oder einen Differenzvertrag zu erhalten, geändert. Um einen Einspeisevergütungsvertrag zu erhalten, müssen gemäß Artikel D. 314-23 Code de l'énergie folgende Einschränkungen beachtet werden: − Es dürfen am Standort maximal 6 Windturbinen errichtet werden. − Die Nennleistung einer Windenergieanlage darf nicht über 3 MW betragen. Wenn eine dieser beiden Bedingungen nicht erfüllt ist, muss das Projekt in einem Auktionssystem mit anderen Projekten konkurrieren, um einen Differenzvertrag zu erhalten. Um diese Abnahmeverpflichtung in Anspruch nehmen zu können, muss die zur Energieerzeugung betriebene Windenergieanlage nicht mehr in einem Entwick- lungsgebiet für Windenergie (ZDE), sondern nur in einer günstigen Zone des Regio- nalen Windenergieentwicklungsplans (schéma régional éolien) stehen. Die Windtur- binen dürfen nicht weniger als 500 Meter von ausgewiesenen ...
Frankreich. Die Regierung der Französischen Republik erklärt den Beitritt, indem sie sich durch Artikel 44 Absatz 2 in fine gebotene Möglichkeit vorbehält, Artikel 9 des am 26. Ju- ni 193641 in Genf unterzeichneten Abkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Verkehrs mit Betäubungsmitteln weiterhin in Kraft zu belassen.
Frankreich. In Frankreich hat die PNE-Gruppe über die französische Tochtergesellschaft WKN France SAS bereits mehrere onshore-Windparks realisiert, in Betrieb nehmen können sowie an Investoren veräußert. Aktuell befindet sich der Windpark Nanteuil (13,2 MW) in der Errichtungsphase. Dieser Windpark wurde an den Investor CEE veräußert. Darüber hinaus wurde das Engagement in Frankreich wesentlich intensiviert; Weiterhin wurden die Aktivitäten im Teilbereich Photovoltaik begonnen und aktiv ausgebaut. Die Gesamtnennleistung der bearbeiteten Projekte konnte auf rund 530 MW Windprojekte bzw. 55 MWp Photovoltaikprojekte gesteigert werden (Stand: 31. Dezember 2021). Darüber hinaus hat die PNE-Gruppe für weitere französische Projekte die Anträge auf Bau- und Umweltgenehmigungen bei der zuständigen Behörde eingereicht. Derzeit findet die amtliche Prüfung dieser Genehmigungsanträge statt.
Frankreich wird gelöscht.
Frankreich. Für die Unterzeichnung dieser Vereinbarung das Ministère du Travail, de l’Emploi et de la Santé (Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Gesund- heit). Für die Ausstellung der Bescheinigung A1 über das anzuwendende Recht, soweit die französischen Rechtsvorschriften gelten, die Caisse Primaire d’Assurance Maladie (staatliche Krankenkasse) in Strassburg. Luxemburg Für die Unterzeichnung dieser Vereinbarung das Ministère de la Sécurité Sociale (Ministerium für soziale Sicherheit). Für die Ausstellung der Bescheinigung A1 über das anzuwendende Recht, soweit die luxemburgischen Rechtsvorschriften gelten, das Centre Commun de la Sécurité Sociale (Gemeinsames Zentrum für soziale Sicher- heit).
Frankreich. Die Energie- und Klimastrategie Frankreichs legt einen starken Akzent auf die Nutzung der Atomenergie. Doch auch eine Forcierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist vorge- sehen. Die Europäische Union fordert von Frankreich indes, ambitioniertere Planungen vorzu- legen. Der aktuelle Energieplan Frankreich sieht vor, die Kapazität der Windkraft an Land von aktuell 21 Gigawatt auf 40 bis 45 Gigawatt im Jahr 2035 zu erhöhen. Bei der Photovoltaik soll die Kapazität im gleichen Zeitraum deutlich stärker von 16 Gigawatt auf 75 bis 100 Gigawatt wachsen. (Quelle: „Stratégie française pour l’énergie et le climat“, abrufbar unter: xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xxxx.xx/xxxxx/xxxxxxx/xxxxx/00000_Xxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxx.xxx).
Frankreich. Haftungsbegrenzung: Der dritte Absatz dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt: Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo oder aus sonstigen Gründen von Lenovo Schadensersatz verlangen kann, ist Lenovo unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der der Schadensersatzanspruch beruht, höchstens für folgenden Schadensersatz haftbar: (Ziffer 1 und 2 unverändert).
Frankreich. 1.1.1 Zeitpunkt der ersten Zuteilung 16. Juli 2007
1.1.2 Zeitraum für den Erwerb der Rechte auf kostenlose Zuteilung von Aktien der SUEZ S.A.: 2 Jahre ab dem 16. Juli 2007, also bis zum 16. Juli 2009 (Erwerbszeitraum)
1.1.3 Stichtag für den endgültigen Erwerb der kostenlosen Aktien der SUEZ S.A., vorbehaltlich der Erfüllung der in nachstehendem Punkt 2 festgelegten Bedingungen: 16. Juli 2009 (kein Dividendenanspruch vor diesem Zeitpunkt)
1.1.4 Zeitraum für die Beibehaltung der kostenlos zugeteilten Aktien: 2 Jahre ab dem 16. Juli 2009, also bis zum 16. Juli 2011 (Beibehaltungszeitraum der Aktien) Es wird festgehalten, dass für den Fall, dass ein Bezugsberechtigter die ihm kostenlos zugeteilten Aktien bei Ablauf des zweijährigen Erwerbszeitraums unter Beachtung der geltenden Gesetze und Vorschriften auf einen Unternehmenssparvertrag einzahlt, diese Aktien erst nach Ablauf von mindestens 5 (fünf) Jahren ab Einzahlung auf den Sparvertrag frei verfügbar sind, außer die Sperre wird gegebenenfalls nach Maßgabe des Arbeitsgesetzbuches (Code du Travail) vorzeitig aufgehoben.