Länderspezifische Bestimmungen Musterklauseln

Länderspezifische Bestimmungen. Die nachfolgenden Regelungen sind ausschließlich in dem Land gültig, in dem Proact ihren Sitz hat. Falls sich die Ziffern 1 bis 51 und die nachfolgenden Ziffern widersprechen, haben die nachfolgenden Regelungen Vorrang. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind in den deutschen AGB nur die Regelungen für Deutschland enthalten. Die internationale Version der AGB ist unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xx/xxxxx-xxx-xxxxxxxxxx/ abrufbar.
Länderspezifische Bestimmungen. Ungeachtet abweichender Bestimmungen in diesen Anmietbedingungen gelten für Avis Preferred Mietverträge in den folgenden Ländern zusätzlich nachstehende Bestimmungen:
Länderspezifische Bestimmungen. Zusammenfassung:
Länderspezifische Bestimmungen. AMERIKA BRASILIEN: Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsverfahren (Abschnitt 5): 1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sa- chen, soweit die Schäden fahrlässig von RPPS verursacht wurden, und Allgemeine Bestimmungen (Abschnitt 4): Die Bestimmungen in Ziffer 7 werden wie folgt ersetzt:
Länderspezifische Bestimmungen. Die folgenden länderspezifischen Bestimmungen finden Anwendung, soweit sie von vorstehenden Bestimmungen abweichen:
Länderspezifische Bestimmungen. Sofern Sie für die Software eine Lizenz in einem der folgenden Ländern halten, gelten folgende Regelungen in dem Ausmaβ, in welchem Sie berechtigt sind die Software in diesem Land zu nutzen. a. Australien/Neuseeland: Haftungsbeschränkung – Die Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung schlieβen weder Bedingungen noch Garantien unter diesem EULA aus noch modifizieren sie diese entgegen geltendem Recht (einschlieβlich dem Trade Practices Act, 1974), sollte dies dennoch der Fall sein, ist eine solche Bestimmung nichtig.
Länderspezifische Bestimmungen. Die länderspezifischen Bestimmungen auf der Lizenzierungswebsite ersetzen oder ergänzen die relevanten Bestimmungen in diesem Vertrag abhängig vom Standort des Kunden und in allen Fällen, in denen das Recht der in den länderspezifischen Bestimmungen aufgeführten Rechtsordnungen Anwendung findet.
Länderspezifische Bestimmungen. AMERIKA ARGENTINIEN: Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsverfahren (Abschnitt 6): KANADA: Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): 1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, soweit die Schäden fahrlässig von RPPS verursacht wurden, und 7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und RPPS ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, soweit die Schäden fahrlässig von RPPS verursacht wurden und für die RPPS nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.” dass die Gesetze der Provinz Ontario zur Anwendung kommen” In Übereinstimmung mit Artikel 1328 des peruanischen Zivilrechts entfallen bei Vorsatz (“dolo”) oder grober Fahrlässigkeit (“culpa inexcusable”) durch RPPS die in diesem Abschnitt genannten Einschränkungen und Ausschlüsse. Eingeschränkte Rechte für Anwender der US-Regierung - Dieses Produkt besteht aus oder enthält kommerzielle Computersoftware (commercial computer software) und Dokumentation für kommerzielle Computersoftware (commercial computer software documentation), die ausschließlich unter Verwendung privater Mittel entwickelt wurden. Wenn der Nutzer des Produkts eine Behörde, ein Ministerium oder eine juristische Person der US-Regierung ist, unterliegen gemäß der Federal Acquisition Regulation 12.212 für zivile Behörden und dem Defense Federal Acquisition Regulation Supplement 227.7202 für Militärbehörden der Einsatz, die Vervielfältigung und die Offenlegung von Softwareprodukten ausschließlich den mitgelieferten Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete und von Hardwareprodukten den in der Produktdokumentation aufgeführten Lizenzbedingungen. dass die Gesetze des Staates New York, Vereinigte Staaten von Amerika, zur Anwendung kommen Die in diesem Abschnitt beschriebenen Gewährleistungen werden zusätzlich zu den sonstigen Ansprüchen gewährt, die aus dem Trade Practices Act 1974 (Gesetz zum Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht von 1974) oder aus ähnlichen Gesetzen abgeleitet werden können, und sind nur insoweit eingeschränkt, als dies die entsprechenden Gesetze zulassen. Wenn RPPS aufgrund der Anwendung des Trade Practices Act 1974 (Gesetz zum Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht von 1974) die Gewährleistungsverpflichtungen nicht erfüllt, ist die Haft...
Länderspezifische Bestimmungen. Zusammenfassung: Bestimmte zusätzliche Bestimmungen oder Änderungen der Bedingungen gelten für Einwohner bestimmter Rechtsordnungen. Vor allem gilt, dass Einwohner in Europa nicht verpflichtet sind, Streitigkeiten zu schlichten.
Länderspezifische Bestimmungen. Die nachfolgenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, falls Proact oder der Kunde (soweit jeweils zutreffend) seinen Sitz in dem in den nachfolgenden Bestimmungen genannten Land hat. Falls sich die Klauseln 1 bis 42 und die nachfolgenden Klauseln widersprechen, haben die nachfolgenden Bestimmungen Vorrang. 43.1 Falls Proact seinen Sitz in Deutschland hat, gelten folgende Bestimmungen: 43.1.1 Für den in den Klauseln 4.2, 4.4, 29.3 und 36.3 angewandten Begriff "Tagessatz" gilt hier, bei entsprechender Definition in den einzelnen Verträgen, die jeweils angegebene nächstkleinere Einheit, wie Stunden oder Minuten. Die kleinste Einheit sind 15 Minuten. 43.1.2 Für alle gelieferten Waren und/oder Leistungen, für die gesetzlich eine Gewährleistung vorgesehen ist und die abgenommen wurden, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche auf eine Frist von einem Jahr nach der Lieferung begrenzt. 43.1.3 Klausel 4.9 wird durch folgende Regelung ersetzt: 43.1.4 Zu Klausel 6 wird klargestellt, dass die Parteien weitere Vereinbarungen schließen werden (z.B. Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung), soweit dies für die rechtskonforme Verarbeitung Personenbezogener Daten nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen erforderlich ist. 43.1.5 Die Klauseln 11.1 und 11.3 werden durch die folgende neue Klausel 11.1 ersetzt.: Verweise im Vertrag auf die Bestimmungen der Klausen 11.1 und 11.3 sind als Verweise auf die folgenden Regelungen zu verstehen: 11.1.1 Proact haftet ungeachtet anderer Bestimmungen aus dem Vertrag stets unbegrenzt für sämtliche von ihr und ihren gesetzlichen Vertretern, Angestellten und/oder sonstigen Erfüllungsgehilfen durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten verursachte Schäden, für Schäden, die durch schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit entstanden sind.