Freistellungsverpflichtung Musterklauseln

Freistellungsverpflichtung. Eine freigestellte Partei, die aufgrund dieses Agreements eine Freistellung beantragt, muss die freistellende Partei unverzüglich über ein Ereignis in Kenntnis setzen, das eine Freistellung erfordert. Jedoch entbindet eine unterlassene Benachrichtigung durch eine freigestellte Partei die freistellende Partei nicht von ihrer Freistellungsverpflichtung, außer insoweit dass das Versäumnis der Benachrichtigung die freistellende Partei wesentlich benachteiligt. Die freistellende Partei kann die Verteidigung eines Verfahrens übernehmen, das Freistellung erfordert, es sei denn, dass die Übernahme der Verteidigung zu einem potentiellen Interessenkonflikt führen würde, wenn dies von der freigestellten Partei gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben so bestimmt wird. Eine freigestellte Partei kann sich auf Kosten der freistellenden Partei selbst verteidigen, bis die Rechtsberatung der freistellenden Partei eine Verteidigung der freigestellten Partei einleitet. Auch nachdem die freistellende Partei die Verteidigung übernommen hat, kann die freigestellte Partei sich an einem Verfahren beteiligen, und zwar mit eigener Rechtsberatung nach Xxxx und auf eigene Kosten. Die freistellende Partei darf kein Verfahren bezüglich dieses Agreements beilegen, es sei denn, dass diese Einigung auch die bedingungslose Entlassung aus der Haftung für alle freigestellten Parteien beinhaltet. Die Freistellungsverpflichtung der freistellenden Partei im Rahmen dieses Agreements ist nicht die einzige Abhilfe einer freigestellten Partei für Ereignisse, die Anlass zur Freistellung durch die freistellende Partei im Rahmen dieses Agreements geben, und es stehen weitere Abhilfen für eine freigestellte Partei zur Verfügung, die diese gegenüber der freistellenden Partei gemäß diesem Agreement haben kann.
Freistellungsverpflichtung. Der NU stellt den AG von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegen den AG aus der Bürgenhaftung gemäß § 1a AEntG und/oder §§ 28e Abs. 3a SGB IV und/oder 150 Abs. 3 SGB VII als Folge eines dem NU auf Grundlage dieses Verhand- lungsprotokolls erteilten Auftrags geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn sich die Bürgenhaftung aus weiteren Untervergaben und/oder aus der Beauftragung von Verlei- hern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ergibt.
Freistellungsverpflichtung. Der NU stellt den AG von sämtlichen gegen den AG geltend gemachten Ansprü- chen wegen eines Verstoßes des NU, der von dem NU eingesetzten Subunter- nehmer und Verleiher sowie evtl. weiterer nachgeschalteter Subunternehmer und Verleiher gegen die Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns, der Gesamtsozial- versicherungsbeiträge, der Unfallversicherungsbeiträge und der Urlaubskassen- beiträge, insbesondere aufgrund einer Bürgenhaftung des AG gemäß § 1a A- EntG, § 28e SGB IV oder § 150 Abs. 3 SGB VII, frei. Die Freistellung umfasst weiterhin sämtliche gegen den AG geltend gemachten Ansprüche wegen eines Verstoßes des NU, der von dem NU eingesetzten Subunternehmer und Verleiher sowie evtl. weiterer nachgeschalteter Subunternehmer und Verleiher gegen die in Deutschland geltenden Bestimmungen zur Vermeidung von Schwarzarbeit und il- legaler Beschäftigung, insbesondere nach dem Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (SchwarzArbG).
Freistellungsverpflichtung. Jeder DI-Holder haftet gegenüber der Verwahrstelle, jedem Treuhänder und ihren jeweiligen Beauftragten, leitenden Angestellten und Mitarbeitern, stellt diese frei, hält sie schadlos und entschädigt sie im Hinblick auf alle Verbindlichkeiten, Schäden, Verluste, Kosten, Ansprüche oder Aufwendungen jeglicher Art, die aus oder in Verbindung mit dem Deed Poll entstanden sind, oder die sich aus Handlungen ergeben, die in Übereinstimmung mit oder für die Zwecke des Deed Poll oder anderweitig im Zusammenhang mit diesen vorgenommen werden, insoweit sie sich auf die DIs des betreffenden DI-Holders oder die jeweiligen ihnen zugrunde liegenden Aktien beziehen, ausgenommen im Falle von Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Betrug. Die Verwahrstelle ist unter anderem berechtigt, die zugrunde liegenden Aktien zu verkaufen und vom Erlös aus dem Verkauf der zugrunde liegenden Aktien Abzüge vorzunehmen, um gegen die Verpflichtungen eines DI-Holders im Rahmen dieser Freistellungsverpflichtung aufzurechnen. Die Verpflichtungen aus dieser Freistellungsverpflichtung gelten auch nach Beendigung des Deed Poll fort. Neben diesem Dokument können Kopien der Satzung ab dem Datum dieses Dokuments bis zum Tag der Ordentlichen Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft, Xxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, während der üblichen Geschäftszeiten an jedem Wochentag (außer samstags, sonntags und an Feiertagen) sowie auf der Website der Gesellschaft unter xxx.xxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxxxx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx/xxxxxxx eingesehen werden.
Freistellungsverpflichtung. Der Kunde/Veranstalter hat das FSZ von jeder Haftung und Inanspruchnahme wegen Personen- oder Sachschäden freizustellen, wenn er für die Gefahrenquelle oder deren Beseitigung verantwortlich ist und/oder seine Verpflichtung zur sicheren und gefahrlosen Durchführung seiner Veranstaltung verletzt hat. • Hat der Kunde/Veranstalter seine Verpflichtung zur Beschaffung und Übergabe von Teilnehmererklärungen mit Haftungsverzicht nicht oder nicht vollständig erfüllt, hat er das FSZ so zu stellen, wie dieses bei vollständiger Erfüllung dieser Verpflichtung stehen würde.
Freistellungsverpflichtung. AVP hat Tesla von allen Schäden freizustellen, die Tesla (i) aufgrund der Geltendmachung durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des AVP verursachter Personen- oder Sachschäden oder (ii) durch Nichteinhaltung anwendbarer Gesetze durch den AVP (einschließlich solcher zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung) entstehen.
Freistellungsverpflichtung. Sie sind, uns von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte und Kosten freizustellen, die durch eine Inanspruchnahme durch Dritte entstehen, soweit die Inanspruchnahme auf einem Ihnen zurechenbaren Verstoß gegen eine der hier vereinbarten Regelungen, Vereinbarungen aus einem Einzelauftrag, aus einer späteren Vereinbarung, oder gegen eine gesetzliche oder sonstige Vorschrift oder einem sonst rechtswidrigen Verhalten beruht. Diese Freistellungs- verpflichtung gilt im Rahmen der gesetzlichen Verjährung auch nach Vertragsende fort, wenn die Inanspruch- nahme erst nach Vertragsende erfolgt. Dies gilt auch, wenn der Vertrag vorzeitig durch Höhere Gewalt oder andere Ereignisse beendet wurde.
Freistellungsverpflichtung. 13.1 Jede Partei hält die andere Partei in Bezug auf die vorsätzlich oder fahrlässig durch sie verursachten Verletzungen fremder Schutzrechte geistigen Eigentums oder gewerblicher Schutzrechte schadlos und frei von Forderungen Dritter und jeglichen Aufwendungen (einschließlich angemessener Aufwendungen für die Rechtsverfolgung).
Freistellungsverpflichtung. Der Getränkehändler stellt die Gesellschaft von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch diese gegen die Gesellschaft wegen eines vom Getränkehändler zu vertretenden Verhaltens geltend gemacht werden. Soweit es unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zur Wahrung der berechtigten Interessen der Gesellschaft erforderlich und dem Getränkehändler nicht unzumutbar ist, wird der Getränkehändler der Gesellschaft im Hinblick auf die Freistellungsverpflichtung einen angemessenen Vorschuss zahlen (insbesondere Kosten der Rechtsverteidigung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe).
Freistellungsverpflichtung. 17.1 Gemäß § 14 Engt und §§ 1 – 3 und 13 MiLoG haftet der AG für die Zahlung des Mindestentgeltes an einen Arbeit- nehmer und für die Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien. Der AG haftet darüber hinaus gemäß § 28 e Abs. 3 a bis 3 e SGB IV für die Abführung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen und gemäß § 150 Abs. 3 SGB VII i.V.m. § 28 e Abs. 3 a SGB IV für nicht abgeführte Beiträge zur Berufsgenossen- schaft der Bauwirtschaft (BG Bau) durch den AN oder einen von diesem beauftragten Xxxxxxxxx.