Fälligkeit unserer Zahlung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen, wenn • wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und • sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige. A.2.7.4 entfällt Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschul- dens entspricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Scha- dens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zu- rückzufordern. Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitver- sicherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt.
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Fälligkeit unserer Zahlung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen, wenn • − wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und • − sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige Schaden- anzeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige. A.2.7.4 entfällt Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschul- dens Verschuldens entspricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Scha- dens Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zu- rückzufordernzurückzufordern. Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung Haftpflichtver- sicherung gemäß A.1.2 mitver- sicherte mitversicherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt.
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Fälligkeit unserer Zahlung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung Ent- schädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens spätes- tens innerhalb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung Ent- schädigung verlangen, wenn • – wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und • – sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwartenabzuwar- ten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige. A.2.7.4 entfällt Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach ein- fach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordernzurückzu- fordern, wie dies der Schwere des Verschul- dens Verschuldens entspricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Scha- dens Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigtbe- rechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zu- rückzufordernzurückzufordern. Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitver- sicherte mitversicherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden Scha- den herbeiführt.
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Fälligkeit unserer Zahlung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung Ent- schädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens spätes- tens innerhalb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung Ent- schädigung verlangen, wenn • – wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und • – sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwartenabzu- warten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats Mo- nats nach Eingang der in Textform abgegebenen SchadenanzeigeSchaden- anzeige. A.2.7.4 entfällt Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordernzurückzu- fordern, wie dies der Schwere des Verschul- dens entsprichtVerschuldens ent- spricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Scha- dens Schadens mit Ihnen Ih- nen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung Er- satzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zu- rückzufordernzurückzufor- dern. Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitver- sicherte mitversicherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden Scha- den herbeiführt.
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Fälligkeit unserer Zahlung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung Ent- schädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens spätes- tens innerhalb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung Ent- schädigung verlangen, wenn • – wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und • – sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwartenabzu- warten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats Mo- nats nach Eingang der in Textform abgegebenen SchadenanzeigeSchaden- anzeige. A.2.7.4 entfällt Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordernzurückzu- fordern, wie dies der Schwere des Verschul- dens entsprichtVerschuldens ent- spricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Scha- dens Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung Ersatz- leistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zu- rückzufordernzurückzu- fordern. Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitver- sicherte mitversicherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt.
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Fälligkeit unserer Zahlung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen, wenn • wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und • sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige. A.2.7.4 entfällt Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschul- dens Verschuldens entspricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Scha- dens Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Dies gilt nicht, wenn der Fahrer die Entwendung des Fahrzeugs ermöglicht oder den Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeiführt. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zu- rückzufordernzurückzufordern. Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitver- sicherte mitversicherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt.
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Fälligkeit unserer Zahlung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung Ent- schädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb inner- halb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung Ent- schädigung verlangen, wenn • - wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und • - sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwartenabzu- warten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige. A.2.7.4 entfällt Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug Fahr- zeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser schuld- loser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens Scha- dens nicht zurück. Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschul- dens entspricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Scha- dens Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung Ersatzleis- tung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Für alle anderen Fahrer gilt bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens A.2.9.1. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zu- rückzufordernzurückzu- fordern. Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitver- sicherte mitversi- cherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt.
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Samples: www.sv-sachsen.de
Fälligkeit unserer Zahlung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung Ent- schädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb inner- halb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung Ent- schädigung verlangen, wenn • - wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und • - sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwartenabzu- warten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige. A.2.7.4 entfällt Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug Fahr- zeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser schuld- loser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens Scha- dens nicht zurück. Jedoch sind wir bei Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies der Schwere des Verschul- dens entsprichtgilt A.2.9.1. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Scha- dens Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung Ersatzleis- tung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zu- rückzufordernzurückzu- fordern. Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitver- sicherte mitversi- cherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt.
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Fälligkeit unserer Zahlung. A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen. A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen, wenn • - wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und • - sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt. A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige. A.2.7.4 entfällt Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück. Jedoch sind wir bei Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigtverzichten wir gegenüber dem Fahrer darauf, unsere Leistung soweit zurückzufordern, wie dies in einem der Schwere des Verschul- dens entsprichtseines Verhal- tens entsprechenden Verhältnisses zurückzufordern. Lebt Dies gilt nicht, wenn der Fahrer bei Eintritt - den Diebstahl des Scha- dens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung Fahrzeugs oder seiner Teile ermöglicht oder - den Versicherungsfall infolge des Schadens nicht zurückGenusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel herbeiführt. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zu- rückzufordernzurückzufordern. Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitver- sicherte mitversicherte Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt.
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