Fälligkeit/Zahlungsverzug Musterklauseln

Fälligkeit/Zahlungsverzug. Monatliche Entgelte sind, soweit die zugrunde liegende Leistung nicht im gesamten Monat bezogen wird, beginnend mit dem im Anhang 3 Entgelte geregelten Zeitpunkt, für den Rest des Monats anteilig (1/30 des monatlichen Entgelts für jeden verbleibenden Tag) zu zahlen. Ordnungsgemäß ausgestellte Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. In begründeten Einzelfällen kann als Übergangsregelung für einen befristeten Zeitraum eine längere Fälligkeitsfrist (maximal 60 Tage) zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden. Kommt ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus Entgelten trotz Fälligkeit und zweimaliger fruchtloser schriftlicher Nachfristsetzung von jeweils mindestens vierzehn Tagen nicht nach, so ist der andere Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Die Details des Abrechnungsverfahrens sind in Anhang 3 geregelt.
Fälligkeit/Zahlungsverzug. Monatliche Entgelte sind, soweit die zugrunde liegende Leistung nicht im gesamten Monat bezogen wird, beginnend mit dem Tag der Leistungserbringung für den Rest des Monats anteilig (1/30 des monatlichen Entgelts für jeden verbleibenden Tag) zu zahlen. Die Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Versenden der Rechnung zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin zu zahlen. Kommt ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen aus Entgelten trotz Fälligkeit und zweimaliger fruchtloser schriftlicher Nachfristsetzung von jeweils mindestens vierzehn Tagen nicht nach, so ist der andere Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
Fälligkeit/Zahlungsverzug. In Rechnung gestellte Beträge werden mit Zugang der Rechnung fällig. Zahlungsverzug tritt dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum ein. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen von acht (8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz im Sinne der §§ 247, 288 BGB jährlich zu zahlen, und Avaya kann ein Leistungsverweigerungsrecht geltend machen. Der Kunde erstattet Avaya die Anwaltsgebühren und alle anderen Kosten, die mit der Einziehung verspäteter Zahlungen verbunden sind.
Fälligkeit/Zahlungsverzug. Rechnungsbeträge sind – sofern nicht anders vereinbart - jeweils mit Zugang der Rechnung prompt ohne Abzug fällig und auf ein von eibel.businesssoftware zu bezeichnendes Bankkonto zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Valutastand auf diesem Konto maßgebend, wobei eingehende Geldbeträge vorerst zur Abdeckung aufgelaufener Kosten, Spesen, Barauslagen, Verzugszinsen und zuletzt für die Tilgung des offenen Rechnungsbetrages herangezogen werden. Bei Zahlungsverzug ist eibel.businesssoftware berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % per anno für alle nach Ablauf des jeweiligen Zahlbarkeitsdatums ausstehenden Beträge zu verrechnen. Dessen ungeachtet bleibt eibel.businesssoftware berechtigt, den Ersatz aller zur zweckentsprechenden Verfolgung ihrer Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen vom Kunden zu verlangen. Der Zahlungsverzug des Kunden berechtigt eibel.businesssoftware weiters, die Erbringung von Dienstleistungen von der vorherigen Zahlung sämtlicher fälliger und zahlbarer Gebühren einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten abhängig zu machen, und bei Nichtzahlung die Leistungserbringung nach vorheriger schriftlicher Verständigung des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen bzw. das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Fälligkeit/Zahlungsverzug. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig. OFFICE Personal ist berechtigt, im Verzugsfalle ohne Nachweis eines Verzugsschadens gem. §288 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach §247 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu berechnen. Einer vorherigen Mahnung bedarf es nicht (§ 286 Absatz 3 BGB). Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Zur Sicherung der Forderungen von OFFICE Personal aus Überlassungsverträgen sowie aus Personalvermittlungen tritt der Entleiher bereits hiermit seine sämtlichen bestehenden und zukünftigen Forderungen gegen Dritte bis zur Höhe der Forderungen von OFFICE Personal an OFFICE Personal ab. Der Leiharbeitnehmer ist nicht zur Entgegennahme von Zahlungen durch den Entleiher berechtigt. Zahlungen an den Leiharbeitnehmer haben keine Erfüllungswirkung. Befindet sich der Entleiher (auch teilweise) mit der Vergütungszahlung in Verzug, so wird die Vergütung für sämtliche noch nicht fakturierten Stunden, deren Ableistung der Entleiher auf einem Tätigkeitsnachweis bereits durch seine Unterschrift bestätigt hat, sofort fällig. OFFICE Personal steht bei Nichtleistung durch den Entleiher ein Leistungsverweigerungsrecht zu. 5.1 Zuschläge für Mehr–, Nacht-, Sonntags– und Feiertagsarbeit berechnen sich wie folgt: 5.2 Soweit die Arbeit an Sonn- und Feiertagen zur Regelarbeitszeit zählt, richten sich die Zuschläge nach der im Betrieb des Entleihers gültigen Zuschlagsregelung. Soweit für den Zeitarbeitnehmer aufgrund des iGZ-DGB- Tarifwerks abweichende, branchenbezogene Zuschlagsreglungen gelten, legen die Vertragsparteien diese ebenfalls zugrunde. Im Falle vollkontinuierlicher Schichtarbeit richten sich die Zuschläge nach dem Zuschlagsmodell des Entleihers, wenn jedenfalls ein voller Zyklus durchlaufen wird. Basis für die Zuschlagsberechnung ist die jeweils vereinbarte Überlassungsvergütung. § 6 Arbeitssicherheit
Fälligkeit/Zahlungsverzug. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig. OFFICE Personal ist berechtigt, im Verzugsfalle ohne Nachweis eines Verzugsschadens gem. §288 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach §247 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu berechnen. Einer vorherigen Mahnung bedarf es nicht (§ 286 Absatz 3 BGB). Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Zur Sicherung der Forderungen von OFFICE Personal aus Überlassungsverträgen sowie aus Personalvermittlungen tritt der Entleiher bereits hiermit seine sämtlichen bestehenden und zukünftigen Forderungen gegen Dritte bis zur Höhe der Forderungen von OFFICE Personal an OFFICE Personal ab. Der Leiharbeitnehmer ist nicht zur Entgegennahme von Zahlungen durch den Entleiher berechtigt. Zahlungen an den Leiharbeitnehmer haben keine Erfüllungswirkung. Befindet sich der Entleiher (auch teilweise) mit der Vergütungszahlung in Verzug, so wird die Vergütung für sämtliche noch nicht fakturierten Stunden, deren Ableistung der Entleiher auf einem Tätigkeitsnachweis bereits durch seine Unterschrift bestätigt hat, sofort fällig. OFFICE Personal steht bei Nichtleistung durch den Entleiher ein Leistungsverweigerungsrecht zu. 5.1 Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit berechnen sich wie folgt:

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  • Zahlungsverzug Microsoft ist berechtigt, nach eigenem Ermessen eine Verzugsgebühr auf Zahlungen an Microsoft, die mehr als fünfzehn (15) Kalendertage überfällig sind, zu verlangen, und zwar in Höhe von zwei Prozent (2 %) des zu zahlenden Gesamtbetrags, monatlich berechnet und zahlbar, oder in Höhe des höchsten, gesetzlich zulässigen Betrages, sofern dieser geringer ist.

  • Zahlungsweise Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) oder durch Überweisung erfolgen.

  • Zahlungsmodalitäten 8.1 inside digital ist berechtigt, Zahlungen nach eigenem Ermessen auf die geschuldeten Leistungen zu verrechnen und, wenn mehrere Schuldverhältnisse zwischen ihr und dem Werbetreibenden bestehen, zu bestimmen, auf welches Schuldverhältnis und auf welche geschul- deten Leistungen Zahlungen zu verrechnen sind. 8.2 Entscheidet sich der Werbetreibende vor Ablauf der (jeweiligen) Vertragslaufzeit zur Beendigung seines Werbemittels, wird der an- teilige Preis nicht zurückerstattet, es sei denn, es liegt Verschulden von inside digital vor. 8.3 Zulässige Zahlungsverfahren sind Kreditkarte und für den Be- reich der Bundesrepublik Deutschland SEPA-Lastschriftverfahren. 8.4 Bei Xxxx der Zahlungsweise SEPA-Lastschriftverfahren wird die Euro-Eillastschrift COR1 genutzt und vereinbart, dass die minimale Einreichungsfrist auf einen SEPA-Bankarbeitstag verkürzt wird. Die bei diesem Verfahren erforderliche Vorabankündigung, mit der der Ein- reicher den Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift infor- miert, erfolgt in der Regel über die Rechnung, kann aber nach Xxxx von inside digital auch in anderer Form, etwa per E-Mail, Brief oder Telefax erfolgen. Der Werbetreibende erklärt sich damit einverstanden, dass inside digital die Frist für die Vorankündigung der SEPA-Lastschrift auf einen Kalendertag verkürzt. 8.5 Bei Rücklastschriften, die der Werbetreibende zu vertreten hat, berechnet inside digital eine pauschale Gebühr (für Bankgebühren und Bearbeitung) in Höhe von EUR 10,00 pro Lastschrift. Sollte ein er- neuter Lastschrifteinzug nicht möglich sein oder die Überweisung des Rechnungsbetrages (zzgl. der pauschalen Bearbeitungsgebühr) nicht innerhalb von zehn Tagen erfolgen, entstehen durch die Bearbeitung weitere Kosten, die inside digital aufwandsbezogen gesondert berech- nen kann. 8.6 Bei einem Auftragsvolumen ab 5.000,- Euro netto behält sich inside digital vor, vor Durchführung des Auftrages eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Fällt diese negativ aus, ist inside digital berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung nur gegen Vorkasse zu erbringen.