Gültigkeitszeitraum Musterklauseln

Gültigkeitszeitraum. Das Abo wird unbefristet abgeschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit des Abo-Vertrages beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn. Das Abo gilt maximal jedoch bis zum Ende des Kalendermonats, in dem die Ermäßigungsberechtigung abläuft. Liegt eine gültige Ermäßigungsberechtigung beim vertragsführenden Verkehrsunternehmen nicht rechtzeitig vor, endet das Abo, ohne dass es einer Kündigung durch das VU bedarf.
Gültigkeitszeitraum. URBAN BULLI Gutscheine haben Gültigkeit in dem aufgedruckten bzw. (bei elektronischen Gutscheinen) elektronisch übermittelten Zeiträumen. Ist kein Zeitraum angegeben, sind die Gutscheine unbegrenzt gültig. Jedoch behält sich URBAN BULLI vor, Gutscheine zu einem festzulegenden Zeitpunkt auslaufen zu lassen, indem dies auf der Website xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx (derzeit inaktiv) rechtzeitig angekündigt wird. In diesem Fall erhält der Kunde elektronisch oder per Post die Möglichkeit, betroffene Gutscheine einzureichen, für den Fall, dass er seine Kontaktdaten entsprechend zur Verfügung gestellt hat. Er erhält den Gegenwert dafür spesenfrei per Überweisung ausbezahlt.
Gültigkeitszeitraum. Das JugendFreizeitTicket wird als Jahreskarte im Abo ausgegeben. Das JugendFreizeitTicket gilt: – montags – freitags an Schultagen in Niedersachsen (gem. nds. Ferienordnung) ab 14:00 Uhr bis Betriebsschluss, spätestens jedoch bis 5:00 Uhr des folgenden Tages. – an Ferientagen in Niedersachsen einschließlich der Sommerferien ohne zeitliche Einschränkungen – an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ohne zeitliche Einschränkungen. Das JugendFreizeitTicket hat als Ergänzung zu einer vorhandenen SchülerMonatsKarte bzw. Xxxxxxx- SammelZeitKarte für den zweiten Fahrweg (Ausbildungsstätte/zweiter Wohnsitz) bereits ab Betriebs- beginn Gültigkeit. Als Nachweis ist die gültige Zeitkarte mitzuführen.
Gültigkeitszeitraum. Die Gültigkeit des Abonnements beginnt bei einem Bestelleingang bis spätestens zum 10. eines Mo- nats (Posteingang) am 1. des Folgemonats und besteht über insgesamt zwölf aufeinander folgende Monate (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum Erlöschen der Anspruchsberechtigung. Im Falle von Änderungen der Bedingungen für das Azubi-Ticket Thüringen wird das Verkehrsun- ternehmen diese rechtzeitig veröffentlichen. Ist der Inhaber des Azubi-Ticket Thüringen mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zeitpunkt der Veröffentlichung mit Wirksamkeit zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen gegenüber dem vertragsführenden Verkehrsunternehmen kündigen. Macht der Inhaber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so werden die geänderten Bedingungen ab dem veröffentlichten Änderungszeitpunkt wirksam.
Gültigkeitszeitraum. Das Azubi-Ticket Thüringen gilt mindestens ein Jahr und verlängert sich bis längstens 31. Dezember 2019, sofern es nicht gemäß Ziffer 6.2 ordentlich gekündigt wird. Nach dem 01.01.2019 begonnene Abo-Verträge enden hiervon abweichend am 31.12.2019. Im Falle von Änderungen der Bedingungen für das Azubi-Ticket Thüringen wird das Verkehrsun- ternehmen diese rechtzeitig veröffentlichen. Ist der Inhaber des Azubi-Ticket Thüringen mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zeitpunkt der Veröffentlichung gegenüber dem vertragsführenden Verkehrsunternehmen kündigen. Macht der Inhaber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so werden die geänderten Bedin- gungen ab dem veröffentlichten Änderungszeitpunkt wirksam.
Gültigkeitszeitraum. 4. Das Programm läuft in jedem teilnehmenden Markt von 09:00 Uhr MESZ am 1. Mai 2022 bis 23:59 Uhr MESZ am 31. August 2022 (der „Gültigkeitszeitraum”).
Gültigkeitszeitraum. Die vorliegende Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von City Tours gilt für alle nach dem 01. 01. 2011 mit City Tours geschlossenen Verträge. City Tours behält sich das Recht vor, ohne Ankündigung seine Geschäftsbedingungen zu ändern, nicht nur, aber auch, um geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. In diesem Fall sind wir bemüht, die auf dieser Webseite veröffentlichte Fassung so rasch wie möglich zu aktualisieren. Bei zeitlichen Überschneidungen, die zu Unklarheiten bezüglich der gültigen Fassung führen, hat grundsätzlich die dem Kunden zusammen mit unseren Angebot übermittelte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen alleinige Gültigkeit und Vorrang gegenüber allen älteren Fassungen, einschließlich der hier veröffentlichten. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenden Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, daß im Rahmen der Vertragsabwicklung durch das Unternehmen City Tours kundenbezogene Daten gespeichert werden, welche ausschließlich der Datenschutzerklärung des Unternehmens City Tours gemäß verarbeitet und verwendet werden. Die Datenschutzerklärung des Unternehmens City Tours stellt einen integrativen Bestandteil aller mit dem Unternehmen City Tours geschlossenen Verträge dar und wird dem Auftraggeber vor Vertragsabschluß zusammen mit dem Bestellformular übermittelt. Durch seine Unterschrift anerkennt der Auftraggeber, die Bedingungen der Datenschutzerklärung des Unternehmens City Tours zu akzeptieren und sich mit den darin formulierten Bedingungen der Verarbeitung und Verwendung seiner personen- bzw. unternehmensbezogenen Daten einverstanden zu erklären. Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von City Tours als Reisebüro bzw. Reiseveranstalter sind die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB), die gemeinsam im Konsumentenpolitischen Beirat des österreichischen Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz beraten wurden. Sofern nicht anders angegeben, gelten die Bestimmungen der ARB im Wortlaut für zwischen dem Kunden und City Tours geschlossenen Verträge. Jene Passagen, an denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von City Tours von den ARB abweichen, sind im Folgenden den ARB gegenübergestellt, geänderte Passagen sind deutlich gekennzeichnet. Zum besseren Verständnis sind die Textpassagen der ARB in Kursivdruck gesetzt. Nicht gekennzeichnet sind Änderu...
Gültigkeitszeitraum. Die SchülerFreizeitKarte gilt mit Einschränkungen als Zusatzkarte einen Kalendermonat bis zur Betriebsruhe des jeweiligen Verkehrsunter- nehmens oder ggf. des Nachtverkehrs am Folgetag des letzten Tages des Monats. Im Schienenverkehr der DB Regio AG, der metronom Eisenbahngesellschaft mbH, der NordWestBahn GmbH und der cantus Verkehrsgesellschaft mbH gilt als Betriebsschluss 3:00 Uhr des Folgetages auf den letzten Tag im Monat. Die SchülerFreizeitKarte gilt – montags – freitags an Schultagen in Niedersachsen (gem. Ferien- ordnung) ab 14:00 Uhr; – an Ferientagen in Niedersachsen – nicht in den Sommerferien (*) – ohne zeitliche Einschränkungen; – an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ohne zeitliche Einschränkungen.
Gültigkeitszeitraum. Ein Flugschein ist zur Beförderung für ein Jahr ab dem Tag des Reiseantritts oder falls kein Teil des Flugscheins genutzt wurde, ab dem Tag der Ausstellung gültig, sofern der Flugschein, diese Bedingungen oder die Vorschriften der Fluggesellschaft nichts anderes vorsehen.
Gültigkeitszeitraum. Der DJI Care Refresh + Austauschservice hat einen Abdeckungszeitraum von 12 Monaten und beginnt an dem Tag, an dem dein DJI Care Refresh (1-Jahres-Vertrag) ausläuft.