Common use of Garantieausschlüsse Clause in Contracts

Garantieausschlüsse. Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei: - Unsachgemäßen Anwendungen, wie z.B. Überlastung des Produkts, Fehlgebrauch für nicht zugelassene Zwecke, Nichtbeachtung der Gebrauchs-, Prüfungs- oder Wartungsanleitung sowie der Aufbau- oder Bedienungsanleitung (z.B. Anschluss an eine falsche Netzspannung oder Stromart) - Gewaltanwendung, Beschädigung durch Fremdeinwirkungen oder durch Fremdkörper, Eingriffen Dritter, Produktveränderungen, die nicht ausdrücklich von GESUTRA autorisiert wurden (beispielsweise Anbauten oder Kürzungen). - Instandsetzungs-, Wartungs- oder sonstige Maßnahmen durch nicht autorisierte HanseLifter-Vertragswerkstätten oder Einbau anderer als original HanseLifter Ersatzteile - Verwendung von nicht zugelassenen Einsatzwerkzeugen oder Betriebsmitteln, zum Beispiel von Ölen und Schmierstoffen, die nicht von Hanselifter empfohlen sind. Maßgeblich sind die Vorgaben der Bedienungsanleitung von HanseLifter. Alle Ersatzteile und Öle müssen grundsätzlich von HanseLifter bezogen werden. Kann HanseLifter die benötigten Ersatzteile oder Öle / Schmierstoffe nicht in angemessener Zeit liefern, ist der Kunde berechtigt, diese bei Drittanbietern zu beziehen. - unzureichender oder mangelhafter Wartung des Xxxxxx, z.B. Nichteinhaltung der Wartungsintervalle und Intervalle für den Wechsel der Schmierstoffe. - unwesentlichen Fehlern oder Abweichungen, die für den Wert und bestimmungsgemäßen Gebrauch unerheblich sind, - unnormalen Betriebsbedingungen wie Nässe, extreme Wärme oder Kälte, Schwankungen der elektrischen Stromversorgung oder höherer Gewalt, Feuer, Überschwemmungen - gewöhnlichem Verschleiß es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf einem der vorgenannten Umständen beruht. Stellt sich heraus, dass kein Garantiefall vorlag, behält sich GESUTRA vor, die Kosten der Überprüfung dem Kunden in Rechnung zu stellen. Insbesondere gehen auch eventuelle Prüfkosten, z. B. Laborkosten für Öltestungen, zu Lasten des Kunden.

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Samples: Garantieerklärung, Garantieerklärung

Garantieausschlüsse. Garantieansprüche Im Rahmen der Garantie wird kein Ersatz geleistet für die nachfolgenden Teile und Schäden und alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten: 2.1. Nicht von der Garantie umfasste Gefahren 2.1.1. die entstanden sind ausgeschlossen bei: - Unsachgemäßen Anwendungendurch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse aller Art, wie z.z. B.: a. Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; b. mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub oder Unterschlagung; c. unmittelbare Einwirkung von Sturm, Steinschlag, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben, Überschwemmung, Brand oder Explosion; d. Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe oder Kernenergie; e. unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs, wie z. B. Überlastung bei motorsportlichen Wettbewerben bzw. den dazugehörigen Übungs- fahrten oder durch Überladung; x. Xxxxxxxx; 2.1.2. die durch Verschleiß entstanden sind, d. h. für Schäden an Bauteilen, die bedingt durch Alter bzw. Nutzungs- dauer oder Laufleistung bei Schadeneintritt den Pflege- und Wartungsrichtlinien des ProduktsHerstellers entsprechend ohnehin hätten gewechselt werden müssen bzw. deren Austausch zwecks Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs bzw. der Fahr- sicherheit ohnehin geboten war. Dies gilt insbesondere auch dann, Fehlgebrauch wenn solche Bauteile im Zuge der Reparatur anderer defekter Bauteile mit repariert oder getauscht werden müssen; 2.1.3. die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, oder zu denen versucht wurde, arglistig über Tatsachen zu täuschen, die in einem kausalen Zusammenhang zu dem Eintritt des Schadens oder der Höhe der Entschädigung stehen (z. B. Eingriffe am Kilometerzähler); 2.1.4. für nicht zugelassene Zweckedie ein Dritter eintrittspflichtig ist, Nichtbeachtung bzw. deren Behebung im Rahmen einer gewährten Kulanz erfolgt (ist); *Die Laufzeit setzt sich aus der Gebrauchs-, Prüfungs- oder Wartungsanleitung Neuwagengarantie der AUDI AG mit einer Laufzeit von 2 Jahren sowie der Aufbau- sich hieran anschließenden Garantie des Audi Partners von 3 Jahren (Informationen zu den Garantiebedingungen erhalten Sie bei Ihrem Audi Partner oder Bedienungsanleitung unter xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx) zusammen. Garantiegeber der Gebrauchtwagen­ Garantie ist der teilnehmende Audi Partner. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Garantielaufzeit nach dem Fahrzeugalter richtet. Weitere Voraussetzungen bzw. Beschränkungen der Garantie, insbesondere den Beginn der Garantielaufzeit, entnehmen Sie bitte der Garantieanmeldung/den Garantiebedingungen. Stand 10/2015 Ein Angebot vermittelt durch den Audi VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Xxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx. Leistungen gemäß Bedingungen der Volkswagen Versicherung AG, Xxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx. VersicherungsService 2.1.5. die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen (z.z. B. Anschluss an eine falsche Netzspannung oder StromartTuning) - Gewaltanwendung, Beschädigung durch Fremdeinwirkungen oder durch Fremdkörper, Eingriffen Dritter, Produktveränderungenverursacht worden sind, die nicht ausdrücklich vom Hersteller genehmigt oder nicht fach- gerecht eingebaut worden sind; 2.1.6. die von GESUTRA autorisiert wurden der Garantie ausgeschlossen sind, insbesondere Ansprüche auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags (beispielsweise Anbauten Rücktritt), Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) und Ersatzlieferung (Umtausch); 2.1.7. die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass a. die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeugs nicht beachtet worden sind (z. B. Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe); b. eine Rückrufaktion des Herstellers nicht wahr- genommen wurde; c. ein erkennbarer Vorschaden nicht unverzüglich repariert wurde; d. das Fahrzeug unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder Kürzungen)gepflegt worden ist. 2.2. - Instandsetzungs-, Wartungs- oder sonstige Maßnahmen durch nicht autorisierte HanseLifter-Vertragswerkstätten oder Einbau anderer als original HanseLifter Ersatzteile - Verwendung Nicht von nicht zugelassenen Einsatzwerkzeugen oder Betriebsmitteln, zum Beispiel von Ölen und Schmierstoffender Garantie umfasste Teile a. Teile, die nicht von Hanselifter empfohlen vom Hersteller genehmigt sind. Maßgeblich sind die Vorgaben der Bedienungsanleitung von HanseLifter. Alle Ersatzteile und Öle müssen grundsätzlich von HanseLifter bezogen werden. Kann HanseLifter die benötigten Ersatzteile oder Öle / Schmierstoffe nicht in angemessener Zeit liefern, ist der Kunde berechtigt, diese bei Drittanbietern zu beziehen. - unzureichender oder mangelhafter Wartung des Xxxxxx, z.B. Nichteinhaltung der Wartungsintervalle und Intervalle für den Wechsel der Schmierstoffe. - unwesentlichen Fehlern oder Abweichungen; b. Teile, die für den Wert im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebenen Wartungs- und bestimmungsgemäßen Gebrauch unerheblich Pflegearbeiten auszutauschen sind; x. Xxxx- und Glühkerzen, - unnormalen Betriebsbedingungen wie Nässe, extreme Wärme oder Kälte, Schwankungen der elektrischen Stromversorgung oder höherer Gewalt, Feuer, Überschwemmungen - gewöhnlichem Verschleiß es sei denn, ihr Ersatz ist technisch erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem ersatz- pflichtigen Schaden; d. Betriebsstoffe und Hilfsmittel, wie beispielsweise Öle, Ölfilter und Frostschutzmittel, es sei denn, sie werden in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden erforderlich; e. Kupplungsscheibe und Bremsbeläge, -trommel, -scheiben und -klötze, Xxxxxx, Reifen; x. Xxxxxxxxxxxxxxxxx jeglicher Art inklusive Gehäuse und dessen Innenteile; g. Aufbauten und technische Anbauten bei Nutz- fahrzeugen; h. nicht werkseitig eingebaute Teile, wie insbesondere nicht werkseitig eingebaute Radios, CD-Spieler, CD-Wechsler, Antennen, Unterhaltungselektronik, Navigationssystem, Telefon und Freisprecheinrich- tung, Audio- und Videosysteme, bewegliches und unbewegliches Mobiliar, z. B. bei Individualeinbauten wie Camping-, Wohnmobil- und Business- ausstattung; i. Datenträger (z. B. DVD, CD-ROM) für Navigations- geräte; x. Xxxxxxxxxxxx an nicht versicherten Teilen, die durch einen ersatzpflichtigen Schaden eingetreten sind. 2.3. Nicht von der Kunde weist nachGarantie umfasste Schäden und Arbeiten a. Lack-, Oxidations- und Korrosionsschäden; b. Verunreinigungen im Kraftstoffsystem, es sei denn, sie treten in unmittelbar ursächlichem Zusammen- hang mit einem nach diesen Bedingungen ersatz- pflichtigen Schaden auf; c. mittelbare Schäden, wie z. B. Abschleppkosten, Ab- und Einstellgebühren, Mietwagenkosten, Entschädigung für entgangene Nutzung u. ä.; x. Xxxxxxxxxxxxxxxx; e. Auswuchten der Räder; f. Test-, Mess-, Programmier-, Prüf- und Einstell- arbeiten, es sei denn, sie sind in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden erforderlich; x. Xxxxxxx, die durch Einsatz einer erkennbar reparatur- bedürftigen Sache entstanden sind, es sei denn, dass der Mangel Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht auf einem der vorgenannten Umständen beruht. Stellt sich heraus, in Zusammenhang steht oder dass kein Garantiefall vorlag, behält sich GESUTRA vordie Sache zur Zeit des Schadens wenigstens behelfsmäßig repariert war; h. Schäden, die Kosten der Überprüfung durch Überspannung aus dem Kunden in Rechnung zu stellen. Insbesondere gehen auch eventuelle Prüfkosten, z. B. Laborkosten für Öltestungen, zu Lasten des KundenHochvolt- system entstanden sind.

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Samples: Gebrauchtwagen Garantie

Garantieausschlüsse. Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei: - Unsachgemäßen AnwendungenDie Garantie gilt nicht für folgende Fälle: 8.1 Die Garantiedauer ist ausgelaufen. 8.2 Der Produktschaden oder Defekt wurde durch fehlerhafte Lagerung, wie z.B. Überlastung des ProduktsInstalla- tion, Fehlgebrauch für nicht zugelassene ZweckeBetrieb, Nichtbeachtung der Gebrauchs-, Prüfungs- Wartung oder Wartungsanleitung sowie der Aufbau- oder Bedienungsanleitung (z.B. Anschluss an eine falsche Netzspannung oder Stromart) - Gewaltanwendung, Beschädigung durch Fremdeinwirkungen oder durch Fremdkörper, Eingriffen Dritter, Produktveränderungenmissbräuchliche Nutzung herbeigeführt, die nicht ausdrücklich gemäß Produkthandbuch ist. 8.3 Schäden durch nichtzulässige Verkabelung oder das Nutzen fehlerhafter oder inkompatibler Geräte oder Geräten mit Sicherheitsrisiken. 8.4 Nachträgliche Modifizierung ohne Zustimmung von GESUTRA autorisiert wurden (beispielsweise Anbauten oder Kürzungen). - Instandsetzungs-, Wartungs- oder sonstige Maßnahmen durch nicht autorisierte HanseLifter-Vertragswerkstätten oder Einbau anderer als original HanseLifter Ersatzteile - Verwendung von nicht zugelassenen Einsatzwerkzeugen oder Betriebsmitteln, zum Beispiel von Ölen und SchmierstoffenVOLTFANG. 8.5 Änderungen an der Installation, die nicht von Hanselifter empfohlen sind. Maßgeblich sind die Vorgaben der Bedienungsanleitung von HanseLifter. Alle Ersatzteile und Öle müssen grundsätzlich von HanseLifter bezogen werden. Kann HanseLifter die benötigten Ersatzteile oder Öle / Schmierstoffe nicht in angemessener Zeit liefern, ist der Kunde berechtigt, diese bei Drittanbietern zu beziehen. - unzureichender oder mangelhafter Wartung des Xxxxxx, z.B. Nichteinhaltung der Wartungsintervalle und Intervalle für den Wechsel der Schmierstoffe. - unwesentlichen Fehlern oder Abweichungendem Installationshandbuch entspre- chen. 8.6 Produktschäden, die für den Wert und bestimmungsgemäßen Gebrauch unerheblich durch Reparaturen oder andere Veränderungen durch nicht von VOLTFANG autorisiertem Personal durchgeführt wurden, entstanden sind. 8.7 Seriennummer des Produkts oder anderer verbauter Komponenten ist verän- dert oder nicht lesbar. 8.8 Äußere Einflüsse inklusive ungewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Be- lastung (Stromausfall, - unnormalen Betriebsbedingungen wie NässeÜberspannungen, extreme Wärme oder KälteEinschaltstromstößen, Schwankungen der elektrischen Stromversorgung oder höherer GewaltBlitzschlag, Überschwemmung, Feuer, Überschwemmungen - gewöhnlichem Verschleiß es sei dennversehentlicher Bruch, etc.). 8.9 Produktschäden die durch unsachgemäße äußere Kraft oder höhere Gewalt versursacht wurden (unvorhersehbare, unabwendbare, unüberwindbare Vor- kommnisse wie etwa Krieg, Bürgerkrieg, Schlag, Aufruhr oder ähnlichen Inter- ventionen der Regierung oder einer Drittpartei). 8.10 Wenn der Schaden nicht unter den technischen Bedingungen bei Auslieferung des Produkts an den Endnutzer auftreten kann. 8.11 Ein Schaden, der Kunde weist nachdurch den Endnutzer durch grobe Fahrlässigkeit oder vor- sätzlich entstanden ist. 8.12 Die Belüftung des Systems wurde entgegen der in der Betriebsanleitung ange- gebenen Handlungsanweisung in unzureichender Weise durchgeführt oder blo- ckiert. 8.13 Die Umgebungstemperatur am Aufstellungsort des Speichersystems über- schreitet zu einem Zeitpunkt 50°C oder unterschreitet -20°C und wird somit au- ßerhalb der Aufstellbedingungen verwendet. 8.14 Normalen Verschleiß bzw. normale Wertminderung sowie oberflächliche De- fekte, dass der Mangel Dellen oder Spuren, die sich nicht auf einem der vorgenannten Umständen beruht. Stellt sich heraus, dass kein Garantiefall vorlag, behält sich GESUTRA vordie Funktion des Produkts auswir- ken. 8.15 Geräusche oder Vibrationen, die Kosten der Überprüfung dem Kunden in Rechnung zu stellen. Insbesondere gehen auch eventuelle Prüfkosten, z. B. Laborkosten für Öltestungen, zu Lasten nicht übermäßig stark oder untypisch sind und sich nicht auf die Funktion des KundenProdukts auswirken. 8.16 Einen Diebstahl des Produkts sowie jegliche seiner Komponenten.

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Samples: Garantievereinbarung

Garantieausschlüsse. Garantieansprüche Im Rahmen der Garantie wird kein Ersatz geleistet für die nachfolgenden Teile und Schäden und alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten: 2.1. Nicht von der Garantie umfasste Gefahren 2.1.1. die entstanden sind ausgeschlossen bei: - Unsachgemäßen Anwendungendurch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse aller Art, wie z.z. B.: a. Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; b. mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub oder Unterschlagung; c. unmittelbare Einwirkung von Sturm, Steinschlag, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben, Überschwemmung, Brand oder Explosion; d. Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige Eingriffe oder Kernenergie; e. unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs, wie z. B. Überlastung bei motorsportlichen Wettbewerben bzw. den dazugehörigen Übungs- fahrten oder durch Überladung; x. Xxxxxxxx; 2.1.2. die durch Verschleiß entstanden sind, d. h. für Schäden an Bauteilen, die bedingt durch Alter bzw. Nutzungs- dauer oder Laufleistung bei Schadeneintritt den Pflege- und Wartungsrichtlinien des ProduktsHerstellers entsprechend ohnehin hätten gewechselt werden müssen bzw. deren Austausch zwecks Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs bzw. der Fahr- sicherheit ohnehin geboten war. Dies gilt insbesondere auch dann, Fehlgebrauch wenn solche Bauteile im Zuge der Reparatur anderer defekter Bauteile mit repariert oder getauscht werden müssen; 2.1.3. die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, oder zu denen versucht wurde, arglistig über Tatsachen zu täuschen, die in einem kausalen Zusammenhang zu dem Eintritt des Schadens oder der Höhe der Entschädigung stehen (z. B. Eingriffe am Kilometerzähler); 2.1.4. für nicht zugelassene Zweckedie ein Dritter eintrittspflichtig ist, Nichtbeachtung bzw. deren Behebung im Rahmen einer gewährten Kulanz erfolgt (ist); *Die Laufzeit setzt sich aus der Gebrauchs-, Prüfungs- oder Wartungsanleitung Neuwagengarantie der AUDI AG mit einer Laufzeit von 2 Jahren sowie der Aufbau- sich hieran anschließenden Garantie des Audi Gebrauchtwagen :plus Partners von 3 Jahren (Informationen zu den Garantiebedingungen erhalten Sie bei Ihrem Audi Gebrauchtwagen :plus Partner oder Bedienungsanleitung unter xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx) zusammen. Garantie- geber der Gebrauchtwagen-Garantie ist der teilnehmende Audi Gebrauchtwagen :plus Partner. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Garantielaufzeit nach dem Fahrzeugalter richtet. Weitere Voraussetzungen bzw. Beschränkungen der Garantie, insbesondere den Beginn der Garantielaufzeit, entnehmen Sie bitte der Garantieanmeldung/den Garantiebedingungen. Ein Angebot vermittelt durch den Audi VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Xxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx. Leistungen gemäß Bedingungen der Volkswagen Versicherung AG, Xxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx. VersicherungsService 2.1.5. die durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen (z.z. B. Anschluss an eine falsche Netzspannung oder StromartTuning) - Gewaltanwendung, Beschädigung durch Fremdeinwirkungen oder durch Fremdkörper, Eingriffen Dritter, Produktveränderungenverursacht worden sind, die nicht ausdrücklich vom Hersteller genehmigt oder nicht fach- gerecht eingebaut worden sind; 2.1.6. wenn ein für die Vertragswerkstatt erkennbarer Mangel, der bei Garantieabschluss bestanden hatte, nicht repariert wurde; 2.1.7. die von GESUTRA autorisiert wurden der Garantie ausgeschlossen sind, insbesondere Ansprüche auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags (beispielsweise Anbauten Rücktritt), Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) und Ersatzlieferung (Umtausch); 2.1.8. die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass a. die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeugs nicht beachtet worden sind (z. B. Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe); b. eine Rückrufaktion des Herstellers nicht wahr- genommen wurde; c. ein erkennbarer Vorschaden nicht unverzüglich repariert wurde; d. das Fahrzeug unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder Kürzungen)gepflegt worden ist. 2.2. - Instandsetzungs-, Wartungs- oder sonstige Maßnahmen durch nicht autorisierte HanseLifter-Vertragswerkstätten oder Einbau anderer als original HanseLifter Ersatzteile - Verwendung Nicht von nicht zugelassenen Einsatzwerkzeugen oder Betriebsmitteln, zum Beispiel von Ölen und Schmierstoffender Garantie umfasste Teile a. Teile, die nicht von Hanselifter empfohlen vom Hersteller genehmigt sind. Maßgeblich sind die Vorgaben der Bedienungsanleitung von HanseLifter. Alle Ersatzteile und Öle müssen grundsätzlich von HanseLifter bezogen werden. Kann HanseLifter die benötigten Ersatzteile oder Öle / Schmierstoffe nicht in angemessener Zeit liefern, ist der Kunde berechtigt, diese bei Drittanbietern zu beziehen. - unzureichender oder mangelhafter Wartung des Xxxxxx, z.B. Nichteinhaltung der Wartungsintervalle und Intervalle für den Wechsel der Schmierstoffe. - unwesentlichen Fehlern oder Abweichungen; b. Teile, die für den Wert im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebenen Wartungs- und bestimmungsgemäßen Gebrauch unerheblich Pflegearbeiten auszutauschen sind; x. Xxxx- und Glühkerzen, - unnormalen Betriebsbedingungen wie Nässe, extreme Wärme oder Kälte, Schwankungen der elektrischen Stromversorgung oder höherer Gewalt, Feuer, Überschwemmungen - gewöhnlichem Verschleiß es sei denn, ihr Ersatz ist technisch erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem ersatz- pflichtigen Schaden; d. Betriebsstoffe und Hilfsmittel, wie beispielsweise Öle, Ölfilter und Frostschutzmittel, es sei denn, sie werden in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden erforderlich; e. Kupplungsscheibe und Bremsbeläge, -trommel, -scheiben und -klötze, Xxxxxx, Reifen; f. Aufbauten und technische Anbauten bei Nutz- fahrzeugen; g. nicht werkseitig eingebaute Teile, wie insbesondere nicht werkseitig eingebaute Radios, CD-Spieler, CD-Wechsler, Antennen, Unterhaltungselektronik, Navigationssystem, Telefon und Freisprecheinrich- tung, Audio- und Videosysteme, bewegliches und unbewegliches Mobiliar, z. B. bei Individualeinbauten wie Camping-, Wohnmobil- und Business- ausstattung; h. Datenträger (z. B. DVD, CD-ROM) für Navigations- geräte; i. Folgeschäden an nicht versicherten Teilen, die durch einen ersatzpflichtigen Schaden eingetreten sind. 2.3. Nicht von der Kunde weist nachGarantie umfasste Schäden und Arbeiten a. Lack-, Oxidations- und Korrosionsschäden; b. Verunreinigungen im Kraftstoffsystem, es sei denn, sie treten in unmittelbar ursächlichem Zusammen- hang mit einem nach diesen Bedingungen ersatz- pflichtigen Schaden auf; c. mittelbare Schäden, wie z. B. Abschleppkosten, Ab- und Einstellgebühren, Mietwagenkosten, Entschädigung für entgangene Nutzung u. ä.; x. Xxxxxxxxxxxxxxxx; e. Auswuchten der Räder; f. Test-, Mess-, Programmier-, Prüf- und Einstell- arbeiten, es sei denn, sie sind in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden erforderlich; x. Xxxxxxx, die durch Einsatz einer erkennbar reparatur- bedürftigen Sache entstanden sind, es sei denn, dass der Mangel Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht auf einem der vorgenannten Umständen beruht. Stellt sich heraus, in Zusammenhang steht oder dass kein Garantiefall vorlag, behält sich GESUTRA vor, die Kosten der Überprüfung dem Kunden in Rechnung zu stellen. Insbesondere gehen auch eventuelle Prüfkosten, z. B. Laborkosten für Öltestungen, zu Lasten Sache zur Zeit des KundenSchadens wenigstens behelfsmäßig repariert war.

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